Aus Gründen, die ich hier nicht weiter offenlegen möchte, war ich gezwungen, meine private Krankenversicherung im Jahr 2005 zu kündigen.
Nun habe ich mich wieder für eine private Krankenversicherung entschieden. Der Vertrag steht und so weit ist auch alles in Ordnung.
Allerdings gibt es ja die gesetzliche Regelung, daß Beiträge ab dem 1.1.2009 nachzuentrichten sind, als Berechnungsgrundlage dient der jeweils neu gewählte Vertrag.
Mein Versicherungsmakler teilte mir anfangs mit, daß diese Nachzahlung zwar in Rechnung gestellt, von den Gesellschaften jedoch „im Normalfall“ nicht eingezogen würde. Er begründete dies damit, daß die privaten Versicherer von den einzuziehenden Beträgen nicht profitieren würden und dies nur zusätzliche Verwaltungsarbeit bedeuten würde. Zumindest sei dies in den Fällen so gehandhabt worden, die er bis dato betreute.
Nun hat es sich jedoch ergeben, daß die Nachzahlung doch fällig wird und von der Gesellschaft direkt mit der ersten Prämie eingezogen wird. In meinem Fall sind dies gute 1.000 €.
Ich hatte schon zuvor im Internet recherchiert und die gesamte Bandbreite von Meinungen erfahren (müssen (nicht) gezahlt werden, kann von der Versicherung entschieden werden, und so weiter - also alles nicht sonderlich hilfreich).
Nun meine Frage an die Experten: Gibt es eine Möglichkeit, diese „Nachzahlung“ in irgendeiner Weise zu umgehen bzw. zu senken ?
Von Seiten der Versicherung wurde mir Ratenzahlung angeboten, aber ob der Betrag gleich oder erst in Happen fällig wird, ist mir eigentlich unwichtig (er könnte ja aufgebracht werden).
Vielleicht gibt es ja die ein oder andere Möglichkeit dazu.
Unabhängig davon würde mich auch interessieren, mit welcher Begründung diese Nachzahlung damals vom Gesetzgeber eingeführt wurde (nicht versichert = keine Leistungen; warum also bezahlen ?).
Ich danke Euch für alle hilfreichen Kommentare und Tips.