Nachzahlung Krankenversicherung umgehbar ?

Aus Gründen, die ich hier nicht weiter offenlegen möchte, war ich gezwungen, meine private Krankenversicherung im Jahr 2005 zu kündigen.

Nun habe ich mich wieder für eine private Krankenversicherung entschieden. Der Vertrag steht und so weit ist auch alles in Ordnung.

Allerdings gibt es ja die gesetzliche Regelung, daß Beiträge ab dem 1.1.2009 nachzuentrichten sind, als Berechnungsgrundlage dient der jeweils neu gewählte Vertrag.

Mein Versicherungsmakler teilte mir anfangs mit, daß diese Nachzahlung zwar in Rechnung gestellt, von den Gesellschaften jedoch „im Normalfall“ nicht eingezogen würde. Er begründete dies damit, daß die privaten Versicherer von den einzuziehenden Beträgen nicht profitieren würden und dies nur zusätzliche Verwaltungsarbeit bedeuten würde. Zumindest sei dies in den Fällen so gehandhabt worden, die er bis dato betreute.

Nun hat es sich jedoch ergeben, daß die Nachzahlung doch fällig wird und von der Gesellschaft direkt mit der ersten Prämie eingezogen wird. In meinem Fall sind dies gute 1.000 €.

Ich hatte schon zuvor im Internet recherchiert und die gesamte Bandbreite von Meinungen erfahren (müssen (nicht) gezahlt werden, kann von der Versicherung entschieden werden, und so weiter - also alles nicht sonderlich hilfreich).

Nun meine Frage an die Experten: Gibt es eine Möglichkeit, diese „Nachzahlung“ in irgendeiner Weise zu umgehen bzw. zu senken ?

Von Seiten der Versicherung wurde mir Ratenzahlung angeboten, aber ob der Betrag gleich oder erst in Happen fällig wird, ist mir eigentlich unwichtig (er könnte ja aufgebracht werden).

Vielleicht gibt es ja die ein oder andere Möglichkeit dazu.

Unabhängig davon würde mich auch interessieren, mit welcher Begründung diese Nachzahlung damals vom Gesetzgeber eingeführt wurde (nicht versichert = keine Leistungen; warum also bezahlen ?).

Ich danke Euch für alle hilfreichen Kommentare und Tips.

Nun meine Frage an die Experten: Gibt es eine Möglichkeit,
diese „Nachzahlung“ in irgendeiner Weise zu umgehen bzw. zu
senken ?

Nein. Und jede Versicherung, die hier etwas anderes macht, riskiert eine Meldung ans Bafin, wenn die „falschen“ Leute davon Wind bekommen.

Von Seiten der Versicherung wurde mir Ratenzahlung angeboten,
aber ob der Betrag gleich oder erst in Happen fällig wird, ist
mir eigentlich unwichtig (er könnte ja aufgebracht werden).

Vielleicht gibt es ja die ein oder andere Möglichkeit dazu.

Illegal!

Unabhängig davon würde mich auch interessieren, mit welcher
Begründung diese Nachzahlung damals vom Gesetzgeber eingeführt
wurde (nicht versichert = keine Leistungen; warum also
bezahlen ?).

Als Abschreckung und als Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sich nicht zu versichern.

Ich danke Euch für alle hilfreichen Kommentare und Tips.

Sie begehen einen Denkfehler indem Sie sagen: "Keine Versicherung - keine Leistung - keine „Strafnachzahlung“.

Im Fall der Fälle hätte der Arzt Ihnen helfen müssen um Sie am Leben zu halten. Diese Kosten würden auf die Allgemeinheit verteilt werden. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Seit 2008 gibt es die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung und das ist auch gut so. Ich kenne schon zu viele Selbständige die sich mit dieser Art Kurzsichtigkeit (keine Rentenversicherung, keine Krankenversicherung -oder mit nicht ausreichendem Umfang- usw) so einiges kaputt gemacht haben.

MIR persönlich ist es nicht bekannt (mit ganz ganz wenigen Ausnahmen), dass Gesellschaften auf den Einzug des „Strafbeitrags“ verzichtet hätten.

In der Aussage steckte wohl ein wenig die Verkaufsabsicht Ihres Beraters.

Seien Sie nicht so naiv und versichern Ihren PKW mit Vollkasko-Deckung und die Gesundheit Ihres Körpers garnicht oder „nur Haftpflicht“.

Auch wenn der Beitrag sehr belehrend geschrieben ist konnte ich nicht anders als ihn so zu schreiben.

Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Gesundheit für die Zukunft!

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Guten Tag Kai,
da bist Du von dem Makler ja ganz schön geleimt worden ! Der Makler muss wissen, ob der Strafbeitrag verlangt wird oder nicht und kann keine „vage“ Aussage dem Kunden gegenüber machen ! Er hätte klar bei Vertragsschluss den Strafbeitrag benennen müssen und keinesfalls so eine „ungefäre“ Aussage machen dürfen,
wie du das schilderst!

Nur zur Info: Wir sind zu 2. seit über 20 Jahren als reine PKV-Spezialisten tätig und wissen selbstverständlich exakt, was die Versicherer für einen Strafbeitrag verlangen (Errechnungsmodus).

Aus meiner Sicht ist der Vertrag deshalb anfechtbar und ich würde an Deiner Stelle den Vertrag widerrufen.

Grund: wir versichern laufend neue Kunden, die in der Zeit davor nicht versichert sind und es gibt für uns aktuell weiterhin die Möglichkeit, die Absicherung ohne Strafbeitrag zu realisieren. Dabei kann ich sogar einen sehr namhaften Versicherer mit sehr gutem Preis- /Leistungsverhältnis und sehr guter Beitragsstabilität anbieten, der auch in der Fachpresse, wie Finanztest, Capital usw. immer wieder Bestnoten bei Vergleichen erhält. Dazu ist der Schutz äußerst preiswert! In unseren professionellen Vergleicheprogrammen erscheint der anbieter je nach Alter und Geschlecht, dem Schutz und Selbstbehalt immer unter den Top 3 Ergebnissen (nach Beitrag inklusive SB).

Was ich damit sagen möchte: es gibt die Möglichkeit, sich bei einer guten PKV zu versichern und trotz fehlender Vorversicherung um den Strafbeitrag herumzukommen.

Aus meiner Sicht hast Du vermutlich „keinen so guten“ Deal bei dem Makler gemacht, da der Strafbeitrag erheblich ist und vermutlich der Tarif vielleicht auch nicht der Günstigste.
Ganz offensichtlich kennt der Makler sich auch nicht besonders gut mit der PKV aus, da er wie gesagt VORHER klipp und klar aussagen hätte können MÜSSEN, ob, bzw. DASS der Strafbeitrag erhoben wird und wie hoch der ist!

Wenn Du magst, kannst du auf uns zukommen, macht aber nur Sinn, wenn Du auch bereit wärst, den Vertrag anzufechten und rückwirkend aufzuheben (das kannst du).
Natürlich nur, wenn auch eine Annahme vorher gesichert ist (und dann ohne Strafbeitrag!).

Wenn Du mir eine kurze Mail sendest, könnten wir ja einfach mal telefonieren (Tel. maile ich dann zu).

Liebe Grüße
Hans-Günter & Michael

Gelerne Versicherungskaufleute
und PKV-Spezialisten seit 85 /88
mailto:[email protected]
Homepage: www.pkv-netz.com

Guten Tag,

wie heißt denn der Krankenversicherer?

Danke.

Gruß

Harald Wesely

Hallo Kai,

Krankenvesicherungspflicht seit 01.09. d.h. die Gesellschaft muß zahlen auch wenn Du keine Beiträge entrichtest…also holen sie sich die Beiträge (eigentlich eine Verpflichtung der Versichertengermeinschaft gegenüber, denn wenn Du nicht zur Kasse gebeten wirst zahlen es die anderen Versicherten.)

Der Firmengründer

Einzige Möglichkeit: mit der Versicherung sprechen und verhandeln. Grundsätzlich haben die Anspruch auf die Beiträge bis 01.2009.

Hallo,

ich denke um dir zahlung werden Sie nicht drum herum kommen. Es gibt eine Versicherungspflicht und die is gesetzlich festgelegt um den einzelnen Menschen nihct in den Ruin zu treiben.

Mfg
Anja

Man wählt den Versicherer nicht nach der Höhe des „Strafbeitrags“ aus sondern nach einer Analyse diverser Leistungspunkte.

Einige Punkte, die in so ein Beratungsgespräch gehören, kann man hier nachlesen:

http://ihrfachmakler.files.wordpress.com/2010/08/ber…

Was nützt es, wenn ich jetzt 1.000 oder 2.000 Euro spare, dafür aber eine lebenserhaltende OP oder ein lebenserhaltendes Hilfsmittel nicht bekomme oder mal eben einen sechsstelligen Betrag aus eigener Tasche zahlen soll?

Hüten Sie sich vor denen, die immer alles billiger können und die miesen Tricks einiger Versicherer auch noch unterstützen.

Der Versicherer, von dem hier mutmaßlich gesprochen wird, verzichtet auf den „Strafbeitrag“ wenn eine falsche Information zur letzten Versicherung gemacht wird (z. B. AOK statt PKV). Manche Leute nennen das Betrug!

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo!

Tut mir Leid, habe davon keine Ahnung.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Kai,

keine Chance, entrichten und gut. Es gibt seit 2008 die Pflichtversicherung bei der Krankenversicherung.Jeder Deutsche der hier lebt muß Krankenversichert sein, egla ib er es sich leisten kann oder nicht.Einfach zahlen und gut is

www.yildiz-allianz.de

Hallo Herr Müller,

diese Nachzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und deshalb auch nicht zu umgehen.
Die Nachzahlung gehört auch nicht dem Versicherer, sondern er muss diese weiterleiten.

Die Nachzahlung soll als Abschreckung wirken, denn ohne Nachzahlung könnten Sie sich ja auch erst in zehn Jahren bei einem Versicherer melden, und sich dann erst versichern lassen. Dies ist aber nicht im Sinne der Gesundheitsreform gewesen.

Grüße Sven Laderer

Der Gesetzgeber hat damals die Pflicht eingeführt
in der BRD krankenversichert sein zu müssen.
LÜCKENLOS.
Das d… Geschwätz von dem Makler um an die KV zu kommen ist ja nur ärgerlich.

Eine seriöse Beratung sieht anders aus.

Normal gehört DER verklagt…

Aber wenn Du etwas nicht weiß, schützt es Dich leider nicht.

Ändern kannst Du an den Gesetzen zumindestens rückwirkend nichts.

Hätte Dir gern eine positivere Antwort gegeben.

1.Frage:
Was bedeutet „Nun habe ich mich wieder für eine private Krankenversicherung entschieden.“ Ab wann genau beginnt der neue Vertrag?

2.Frage:
Will die PKV die Beiträge ab 01.01.2009?

3.Frage:
Handelt es sich bei dem neuen Vertrag um den sog. „Basistarif“ für Nichtversicherte?

  1. Frage:
    Mit welcher Begründung hat die PKV die Nachzahlung gefordert? Mit dem Hinweis auf die Rechtslage ab 2009 oder mit welcher sonst?

Ohne diese Angaben ist keine vernünftige Antwort möglich.

MfG

Hallo!

Nein, da gibt es jetzt nach Vertragsschluss keinerlei Möglichkeiten mehr. Wenn Ihr Versicherungsmakler andere Aussagen getätigt hat, ist er regresspflichtig und sollte die Falschberatung über seine Berufshaftpflichtversicherung abwickeln.

Alles andere wäre VOR Vertragsschluss zu berücksichtigen gewesen, denn es gibt einige wenige Anbieter, die den Prämienzuschlag tatsächlich nicht erheben. Ich kann nur sagen, dass die Beratung, die sie hier schildern, nicht richtig war.

Viele Grüße!

Manchmal wäre keine Antwort die bessere Variante gewesen.

Manchmal wäre keine Antwort die bessere Variante gewesen. Ich bin nur froh, daß es Ihnen finanziell und familiär offensichtlich besser geht als mir.

1.Frage:
Was bedeutet „Nun habe ich mich wieder für eine private
Krankenversicherung entschieden.“ Ab wann genau beginnt der
neue Vertrag?

Der Vertrag beginnt am 1.10. und kostet monatlich circa 145 Euro (Kompakttarif mit 600 € SB).

Am Vertrag selbst habe ich nichts auszusetzen. Der ist durchaus so, wie ich ihn mir vorgestellt habe (auch leistungsmäßig war mir klar, daß man für knapp 150 € Beschränkungen hinnehmen muß).

2.Frage:
Will die PKV die Beiträge ab 01.01.2009?

Ja, genau. Dadurch errechnen sich die circa 1.000 € zusätzlich.

3.Frage:
Handelt es sich bei dem neuen Vertrag um den sog. „Basistarif“
für Nichtversicherte?

Nein, um einen ganz normalen Tarif. Der Basistarif läge ja bei knapp 600 € monatlich. Zumindest wurde mir das so vorgerechnet.

  1. Frage:
    Mit welcher Begründung hat die PKV die Nachzahlung gefordert?

Durch die Gesundheitsreform gesetzlich vorgeschrieben.

Mit dem Hinweis auf die Rechtslage ab 2009 oder mit welcher
sonst?

Ja, genau dies als Begründung.

Danke, Kai.

Ohne diese Angaben ist keine vernünftige Antwort möglich.

MfG

Hallo,

Guten Tag Kai,
da bist Du von dem Makler ja ganz schön geleimt worden ! Der
Makler muss wissen, ob der Strafbeitrag verlangt wird oder
nicht und kann keine „vage“ Aussage dem Kunden gegenüber
machen ! Er hätte klar bei Vertragsschluss den Strafbeitrag
benennen müssen und keinesfalls so eine „ungefäre“ Aussage
machen dürfen,
wie du das schilderst!

Nein, nein. Er hat schon den genauen Betrag ausgerechnet. Allerdings mit dem Hinweis darauf, daß die Versicherung diesen zwar „in Rechnung“ stellen, aber nicht einziehen wird.

Mit anderen Worten, daß die Nachzahlung getrennt von der dann regulären Beitragszahlung erfolgt.

Vielleicht ist das hier falsch rüber gekommen… der Makler hat durchaus zu verstehen gegeben, daß dieser Beitrag fällig wird, jedoch daß man diesen nicht zahlen müsse.

Mir war das von Anfang an etwas suspekt, aber wenn’s der Experte sagt…

Was ich damit sagen möchte: es gibt die Möglichkeit, sich bei
einer guten PKV zu versichern und trotz fehlender
Vorversicherung um den Strafbeitrag herumzukommen.

Das würde mich eben interessieren. Allerdings ganz ohne „Mauscheleien“ oder wenn und aber.

Welche Möglichkeiten gibt es ?

Guten Tag,

wie heißt denn der Krankenversicherer?

Danke.

Berater ist ursprünglich von der DKV, vermittelt jedoch auch etliche andere Gesellschaften.

Mit der DKV gab es Probleme, in den Wunschtarif zu kommen (wäre nur höher versicherbar gewesen, aufgrund der Zeit der Nichtversicherung).

Letztenendes ist es nun die Hanse-Merkur geworden.

Die Aussage des Maklers bezog sich ursprünglich nur auf die DKV. Allerdings habe ich dann zu hören bekommen, daß „seit kurzem“ auch die DKV ihre Richtlinien dahingehend geändert hat, die Nachzahlung nun auch „tatsächlich“ einzuziehen.