Nachzahlung rentenversicherung

Hallo,

könnt ihr mir bei folgender frage helfen:

Ich bin 26 und letztes jahr am 01.06.2012 von einer sozialvers.pflichtigen tätigkeit in die selbstständigkeir gewechselt.

Voraussichtl. werde ich ende diesen jahres wieder ins angestelltenverhältnis wechseln.

Lohnt sich eine nachzahlung der rentenvers.beiträge für diese 6 monate? ( in hinblick auf (relativ geringe) ewm-rentenansprüche bzw allgemeine wartezeit?

Besten dank für eure bemühungen und lb. Grüsse

Alex

Mit hoher Sicherheit lohnt es sich nicht, in dieses System einzuzahlen. Nutze das Geld aber, falls Du es tatsächlich noch hast, für eine Private Vorsorge…kauf davon kanad. Gold- u./o. Silbermünzen.
Gruss WB

Sorry, aber wir sind Anlageexperten keine für Sozialversicherungen.

Hallo Alex,
die Frage, ob sich die Nachzahlung der Beiträge lohnt, ist natürlich etwas ungenau. Was soll sich schon lohnen, wenn du Versicherungsbeiträge, noch dazu in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlst? Für die DRV lohnt es sich in jedem Fall! :wink:

Dennoch der Versuch einer ernsten Antwort:

  1. Du wirst Erwerbsunfähig: die DRV zahlt unter folgenden Voraussetzungen eine Rente: du bist min. 5 Jahre versichert und hast in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt (Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten). Hier könnte ein Argument für die Nachzahlung von Beiträgen liegen, weil sich die Erwerbsunfähigkeitsrente auch an den bisher gezahlten Beiträgen orientiert.

  2. Alterstrente: hier sehen wir keine Verbesserung der Rente durch die Nachzahlung. Natürlich würde deine Rente höher ausfallen, wenn du die fehlenden Beiträge nachzahlst. Sinnvoller kann es aber sein, das Geld privat zu investieren. Dann kannst du entscheiden, wie und wo es angelegt werden soll.

Viele Grüße vom Claritos Kompetenzteam Gesetzliche Rente.

Hallo Johannes,

herzlichen Dank für die bish. Antworten!

Seit Beginn meiner Ausbildung war ich in einem sozialvers.pfl. AN-Verhältnis und habe ganz normale Pflichtbeiträge zur RV gezahlt; d.h. per 31.12.2013 (annahme) wurden 1 1/2 Jahre keine Pflichtbeiträge gezahlt --> Kriterium (>5 Jahre Mitglied - 3 Jahre Pflichtbeiträge zahlen) erfüllt.

D.h. durch eine Einzahlung der Mindestbeiträge (2012) p.M. 85,05 Euro * 6 Monate = 510,3 EUR würde sich lediglich die Höhe (wahrscheinl. im Cent-Bereich) d. EWM-Rente erhöhen, oder?
Von der Altersrente gar nicht zu sprechen.

Da natürlich auf privater Ebene in o.g. Bereichen gut vorgesorgt wurde, ist m.E. eine Nachzahlung auch verzichtbar.

Werde mich morgen nochmal kurz mit der DRV besprechen.

Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe.

Liebe Grüße, Alex

Die Frage ist so nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich wäre meine Empfehlung zunächst mal keine Nachzahlung und stattdessen das gleiche Geld lieber in einen ansparenden Vertrag (z.B. Lebensversicherung). Wenn Sie jedoch noch keine 60 Monatsbeiträge eingezahlt haben, kann die Nachzahlung doch interessant sein. Erst mit 60 Monatsbeiträgen sind Sie anspruchsberechtigt (z.B. auch für Erwerbsminderungsrente).
Die Deutsche Rentenversicherung hat i.d.R. bei den Städten und Gemeinden gute ehrenamtliche Berater, die unabhängig beraten. Vielleicht empfiehlt sich ein Gespräch mit einem dieser Herren?

das weiß ich nicht, da ich spezialist für feuer und haftpflichtversicherungen bin

Hallo Alex,

unabhängig davon dass wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen, ist deine Frage zu komplex um sie kurz zu beantworten. Für die Beanwortung deiner Frage, spielen Punkte wie: Bist du überhaupt soz.vers. frei? Selbständig/scheinselbständig? Hast du eine private Vorsorge? Hast du eine private BU? alles eine Rolle. Wenn du einen fundierten Rat möchtest, ist hier ist eine längere Beratung durch deinen Rentenverischerungsträger nötig. An den solltest du dich wenden. Manches geht eben nicht wirklich kurz, wenn es wirklich hilfreich sein soll.
VG J.Meister
http://www.lecura.de

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Nein, Leg das Geld privat an und Schließ eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Diese Frage lässt sich so nicht beantworten.
Die Rentensteigerung wäre durch eine Nachzahlung unbedeutend. Wichtiger wäre hier zu prüfen, ob Wartezeiten für den Fall der Erwerbsunfähigkeit erüllt sind, oder erfüllt werden könnten.
Ich rate dir dazu, bei einer Beratungsstelle der GRV nachzufragen. Die Adressen stehen im Internet.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Hallo,

diese Frage sollte auf jeden Fall mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden. Der kann Ihnen das genau ausrechnen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Einfach bei der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen lassen.

Hallo,

tut mir leid aber ich bin kein Rentenexperte.

Hallo, das ist eine sehr individuelle Entscheidung und meine pers. Meinung ist hier sicher nicht massgeblich.
Am Ende geht es um z.B. 45 Arbeitsjahre zum gesetzlichen Renteneintritt. Wurde nicht bezahlt (Lücke)sind die Konsequenzen sicher klar…
Viele Grüße

Hallo,
das rechnet die DRV aus.
Viele Grüße
Andreas

lohnt sich definitiv nicht …

VG

Hallo,

entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich bin im Urlaub gewesen und war nicht online.

Eine Nachzahlung lohnt sich im Grunde nur, wenn Sie nur temporär in der Selbständigkeit tätig sind und langfristig im Angestellten Verhältnis bleiben wollen, damit die Ansprüche nicht zu gering werden.

Planen Sie jedoch selbständig zu bleiben, lohnt sich eine private Altersvorsorge mehr, da die Ansprüche direkt für Sie angelegt werden. Die Rentenversicherung ist ein Umlageverfahren und damit auch nicht garantiert. Weitere Absicherungsparameter über die gesetzliche sind ebenfalls zu vernachlässigen, da Sie, wenn Sie nach 1960 geboren sind, keine gesetzlichen Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeit haben. Die Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls zu vernachlässigen, da sie maximal 32% des Bruttogehaltes als Anspruch erhalten können. Daher lohnt sich in jedem Fall eine private Vorsorge!
Als Beispiel, wenn Sie noch 30 Jahre Zeit bis zur Rente haben, in der Selbständigkeit 300 Euro einzahlen müßten, haben Sie einen Anspruch von ca 450 Euro Rente im Monat, wenn Sie jedoch privat vorsorgen, werden aus 300 Euro monatlich, die zusätzlich noch Steuerbegünstigt sind, also effektiv nur 200 Euro bedeuten können, gut und gerne mindestens 900 Euro monatiche Rente. Somit würde ich mir bei entsprechender Restlaufzeit gar keine Frage stellen, was effektiver ist.
Wenn Sie das 60 Lebensjahr erreicht haben, und weiterhin selbständig sein sollten, haben Sie auch die Möglichkeit die bisherigen eingezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sich auszahlen zu lassen. Dies lohnt sich meistens mehr als die Lebenslange Rente zu beziehen. Hängt aber natürlich auch davon ab, wie lange Sie eingezahlt haben und wie hoch Ihre Ansprüche bereits sind.

Wenn Sie eventuell wieder ins Angestellten Verhältnis übergehen würde ich eventuell dennoch nicht nachzahlen, wenn Sie auch in der Zeit dazwischen privat vorgesorgt haben, denn dann sind die Ansprüche deutlich höher und eine Sonderzahlung in einen privaten Vertrag machen deutlich mehr Sinn, da dieses Kapital garantiert ist und nicht dem Umlageverfahren zum Opfer fallen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Nein, das lohnt sich überhaupt nicht.