Hallo
Ich habe einen dynamischen Titel für Kindesunterhalt 110 Prozent mit Angabe des Zahlbetrags 333 Euro und zahlte bis heute den angegebenen Betrag seit 2009. Nun wurde ich vor 2 Monaten aufgefordert erneut mein Einkommen offen zu legen (alle 2 Jahre). Nach erneuter Berechnung bleibt der Unterhaltstitel von 110 Prozent bestehen, da sich meine Einkommensverhältnisse nicht geändert haben. Da aber Anfang 2010 die Unterhaltstabellen erhöht wurden, ist nun auch der Betrag auf 377 Euro angestiegen. Ok das sehe ich ja ein. Laut Jugendamtsaufforderung soll ich nun den Differenzbetrag ab Januar 2010 nachzahlen. Ist dies rechtens ?
Ich habe überall einerseits etwas gelesen das nur der fehlende Unterhalt ab Geltentmachung (also seit 2 Monten) bzw. maximal ein Jahr nachzuzahlen ist. Und es gab auch die Aussagen das man bei dynamischen Titels „Pech gehabt“ hat und Nachzahlen muss. Bitte um schnelle Antwort, denn ich soll mal schnell innerhalb von 14 Tagen knapp 1000 Euro überweisen.
Vielleicht gibt es ja auch einen Paragraphen der dies genau aussagt ?
Vielen Dank für eine Antwort.