Hallo, liebe Experten
ich brauche dringend Euren Rat in einer Krankenkassenangelegenheit.
Hier die Situation: Ich bin freiwillig bei der TK versichert, mitversichert sind in meiner Familienversicherung Ehemannn und Tochter. Meine Tochter beendete ihr Studium und ist seit 31. August exmatrikuliert und ist somit aus meiner Familienversicherung raus (wird im Mai 25) Jetzt will die TK für die zurückliegenden Monate den Mindestbeitrag für Personen ohne Einkommen, ca 150 € pro Monat von ihr nachträglich abkassieren. Den September werden wir wohl zahlen müssen, da sie zweimal einen Arzt konsultiert hat. Was aber ist mit den Monaten Oktober/November/Dezember? Seit 1. Januar ist meine Tochter in einem Beschäftigungsverhältnis auf 450 € Basis und bei der TK angemeldet,zur Überbrückung bis zur Wiederaufnahme eines weiterführenden Studiums.Hat die TK in Anbetracht des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf die Zahlung der 3 zurückliegenden Monate? Wenn ja, gibt es irgendeine Möglichkeit, die Nachzahlung von ca. 450 € zu umgehen, zumal keine Leistungen in Anspruch genommen wurden?
Hallo,
es besteht Versicherungspflicht in Deutschland und daher ist der Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob man beim Arzt war.
Sorry, aber wie schafft man es (als Student und Akademiker !?) davon nichts mitzubekommen ?
Man könnte mit der TK verhandeln, ob sie die Überbrückungszeit bis zum weiterführenden Studium ebenfalls aus Ausbildung ansieht, aber nachträglich ist das immer schlecht. Und im Mai ist eh Schluss.
Und ein 450-EUR-Job ab 1.1.2013 verschafft keinen KV-Schutz, d.h. der Mindestbeitrag ist weiter zu zahlen !
Viel Glück
Barmer