Nachzahlung wegen abweichender Heizkostenperiode

Hallo,
ich habe eine Nebenkostenabrechnung bekommen und soll über 400 Euro nachzahlen, weil:

Einzug 1.11.2009.
Heizperiode bis 05/2010.
Nebenkostenabrechnung 2009 in Okt. 2010

Hierbei werden die Heizkosten der gesamten HK-Periode berechnet (11/09 - 05/10), aber nur die in Nov/Dez. 2009 eingezahlten Vorauszahlungen berücksichtigt.

Ist dies rechtens?
Ich weiß schon, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die HK-Beträge wegen unterschiedlicher Perioden anzupassen. Es ist rechtens, eine gesamte HK-Periode in einer NK-Abrechnung zu berechnen. Aber muss dies nicht dann im Jahr der tatsächlich entstandenen Kosten (also 2010) geschehen?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die Heizkostenperiode kann vom Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung abweichen. Dies ist völlig rechtens.
Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann ist, dass Ihr Vermieter ihnen die Heizkosten für den gesamten Abrechnungszeitraum der Heizkosten berechnet hat.
Für die erhebliche Nachzahlung gibt es allerdings einen einfachen Grund, wenn nach Verbrauch abgerechnet wird: Sie sind im Winter eingezogen und der Zeitraum des Abrechnungszeitraums, den Sie in der Wohnung lebten war ausschließlich Winter. Hier entsteht der Hauptteil der Heizkosten. Die Pauschale, die mit den Nebenkosten abgedeckt wird,ist jedoch jeden Monat die gleiche. Somit entsteht bei Ihnen ein großes Minus, was in dieser Nachzahlung endet.

Gruß
hausblick

Hallo,
dass in den ersten Monaten der hohe Verbrauch durch den Winter entstanden ist, ist natürlich mein Pech…
Aber bei der Berechnung werden die Heizkosten der Monate 11/09 - 05/10 berechnet, hierbei aber nur die Nebenkostenanteile für 11/09 - 12/09 berücksichtigt.
Die Nebenkostenanteile für 1/10 bis 5/10 soll ich also jetzt durch die Nachzahlung „noch mal“ bezahlen - denn ich habe in 2010 ja bisher durchgehend meine Nebenkosten inkl. Heizkostenanteil bezahlt, was in der NK-Abrechnung 2009 nicht berücksichtigt ist.
Die Frage ist, ob diese doppelte Berechnung möglich ist, oder ob die bezahlten Heizkostenanteile der NK auch bis 5/2010 berücksichtigt werden müssen.

Vielen Dank im Voraus für eine weitere Antwort :smile:

Hallo,

zahlen Sie denn auch einen eigenen Betrag nur für die Heizkosten?
Im Normalfall wird die Miete ja Kaltmiete und Nebenkosten unterteilt. Es gibt hier keinen extra Betrag, der nur für die Heizkosten anfällt. Somit wäre die Berechnung Ihres Vermieters vollkommen legitim. Sie hätten jetzt eine Nachzahlung zu leisten. Ziehen Sie aber mal angenommen im Mai wieder aus, so erhalten Sie in der nächsten Abrechnung eine großzügige Rückzahlung, da Sie den Betrag jetzt bereits bezahlt haben.

Gruß
hausblick

Guten Morgen,
die Abrechnung der Heizkosten ist in der Anlage enthalten und wurde von Techem erstellt, die auch die Ablesung im Sommer gemacht haben.
Aus der Abrechnung ist zu erkennen, dass ein Teil der Nebenkosten für Heizkosten „reserviert“ wurde - also von den Nebenkosten ein Teil auf ein „Heizkostenkonto“ fließt. Bei der Abrechnung jetzt wird natürlich nur die Einzahlung bis Dezember berücksichtigt…

Hallo,
es ist absolut rechtens, dass sich die Abrechnungsperiode nicht mit dem Kalenderjahr deckt. Allerdings sollte die Abrechnungsperiode vielleicht im Mietvertrag erwähnt sein.
Nicht in Ordnung ist allerdings, dass die Abrechnung den Zeitraum bis einschließlich Mai 2010 umfasst, aber lediglich die Vorauszahlungen bis Ende 2009 berücksichtigt. Die Abrechnung muss die gesamten Vorauszahlungen für den abgerechneten Zeitraum berücksichtigen.
Also Widerspruch gegen die Abrechnung!
Grüße, Zita

Hallo derpapajoe,

ich bin der Auffassung, daß alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt werden müssen. Ansonsten bekäme der Vermieter sozusagen ein zinsloses Darlehen, da für die Monate 1 - 5 doppelt bezahlt würde.
Ich schlage vor, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, daß Sie der Abrechnung widersprechen, die Gründe nennen und daß Sie die Nachzahlung abzüglich der in den Monaten 1 - 5 geleisteten Vorauszahlungen überweisen werden ( oder schon überwiesen haben).

Da mir ein gleichartiger Fall nicht bekannt ist und ich meine Meinung nicht rechtlich absichern kann, ist dies eine Empfehlung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hi
nein definitiv nicht die verjährungsfrist für Nebenkostenabrechnungen sind erst nach einem JAhr nach dem Berechnungszeitraum gegeben.
gruß Peter

Hallo, guten Tag
Die Nebenkosten - Abrechnung ist nicht an ein Kalender-Jahr gebunden.Sie wohnen ein halbes Jahr in der Wohnung und haben ein Halbes Jahr Vorausbezahlt, nun muss der Vermieter alle Vorauszahlungen einberechnen.Sie sollten Ihre Vorauszahlungen monatlich um 35 € erhöhen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Guten Morgen!

Habe da erst mal noch ´ne Frage zu.
Die Heizkostenabrechnung bis 05/10 wurde wann erstellt?
L.G.

11+12-2009 wird abgerechnet (das ganze Jahr 2009, sie haben aber nur 2 Mionate dort gewohnt), also werden nur 2 Vorauszahlungen berücksichtigt und im Januar 2011 wird das Jahr 2010 abgerechnet mit dann 12 Vorauszahlungen. Bei nur 2 Wintermonaten gibt es ja kein SPARGUTHABEN vom Sommer (dort ist die gleich Vorauszahlung, nur wird nicht geheizt!!) Alles klar??
D.H. in 2011 ist dann alles berücksichtigt.