Nackte Kinder im gemeinsamen Innenhof

Hallo,

folgendes Szenario: In einem gemeinsam genutzten Innenhof einer Wohnanlage (Innenhof eines ausgebauten ehemaligen Bauernhofes), spielen vor allem in den Sommermonaten vor allem kleine Kinder (1-7) nackt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ein Vermieter das zu unterbinden, bzw. welche Paragraphen könnten hier zur Anwendung gebracht werden?

Du wirst keinen Paragraphen finden, der genau diesen Sachverhalt behandelt. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir kein Case Law, sondern ein Code Law. Der „Code“ in diesem Fall (= unbestimmter Rechtsbegriff) ist der des Hausfriedens. Sich nackt in gemeinschaftlich genutzten bzw. einsehbaren Örtlichkeiten aufzuhalten, könnte dazu führen, dass man sich juristisch mit einer potenziellen Störung des Hausfriedens befasst (siehe etwa: Der Vermieter kann einem Mieter, der sich nackt im Garten sonnt, nicht einfach kündigen. Denn nicht in jedem Fall wird der Hausfrieden dadurch so nachhaltig beeinträchtigt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, befand das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04)).

Bei Kindern aber, die dort spielen, wo es vorgesehen ist? Nur, weil sie nackt sind? Sehe ich nicht. Aus bestimmten Gründen habe ich allerdings jetzt darauf verzichtet, in Suchmaschinen nach dem Begriff nackte Kinder zu suchen, sodass ich keine Rechtsprechung liefern kann. Nur soweit: „Natürliches Verhalten“ kann keine Störung des Hausfriedens sein. Wenn Kleinkinder nackt rumlaufen dürfte das jedenfalls unschädlicher sein, als wenn etwa du dies tätest ( :scream: - Ich bin blind :sunglasses:!!!).

Ich frage mich halt, ob der Vermieter sowas im Rahmen einer Änderung der Hausordnung festlegen könnte und wie rechtsverbindlich dass dann wäre.

Regeln kann er viele aufstellen. Es käme halt dann drauf an, was er im Falle der Missachtung dann unternimmt, und ob/wie sich ein Mieter dann dagegen wehrt. Im Zweifelsfall wird dann ein Gericht die Frage klären müssen, ob ein Vermieter dies per Hausordnung wirksam verbieten kann.

Ich bin vollkommen bei dir, die Geschichte als harmlos und sozialadäquat anzusehen, und wüsste auch keine Rechtsprechung oder Literatur zum Thema (ist aber alles andere als mein Spezialgebiet, und ich bin jetzt auch nicht extra groß auf Suche gegangen). Aber was dann ein einzelner Amtsrichter im speziellen Fall davon hält, wage ich nicht vorherzusagen.

Das geht nicht so einfach:


"Denn wie schon oben ausgeführt kann die Hausordnung die Pflichten und
Rechte des Mieters konkretisieren aber niemals erweitern oder
beschränken. "

Wenn es aber aktuell bereits Regelungen für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen gibt (üblicherweise der Fall), dann handelt es sich hier nur um eine Konkretisierung, nicht aber um eine Beschränkung der Rechte, solange nicht der Zugang zum Innenhof plötzlich ganz verboten, sondern nur ausreichende Bekleidung gefordert wird.

Ich weiß nicht… Die Hausordnung ist entweder Vertragsbestandteil und kann insoweit nicht einseitig geändert werden. Wie eine kurze Recherche ergab, können sogar unterschiedliche Hausordnungen für unterschiedliche Mietparteien des selben Hauses gelten. Oder die Hausordnung ist wirklich nur konkretisierend. Konkretisierend soll dann aber eher heißen, die Rechte der Mieter würden genauer ausgestaltet. Wenn also eine Partei den ganzen Trockenraum voll mit Wäsche hängen hat, weil sie die Wäsche dort wochenlang hängen lässt, könnte man zum Schutz der anderen Mieter festlegen, dass die Wäsche maximal x Tage hängen soll.

Im geschilderten Fall müssten die sich eingeschränkt oder belästigt fühlenden Mieter eben eine solche Einschränkung oder Belästigung glaubhaft darlegen können. Und es sollte eine Erheblichkeitsschwelle überschritten sein. Dass Kinder, die noch weit vor der Pubertät sind, manchmal nackt draußen rumlaufen, dürfte aber in unseren Breiten üblich sein.

Der einzige denkbare Schwachpunkt für den Mietern mit den Kindern könnte in der Frage liegen, ob die Nutzung des Innenhofs überhaupt Teil der Mietsache ist. Wenn das nämlich nicht der Fall ist und die Nutzung bislang nur stillschweigend geduldet wurde, könnte der Vermieter Einschränkungen vornehmen. Dies hängt aber davon ab, ob der Innenhof laut Vertrag der Mitnutzung unterliegt.

In diesem konkreten Fall ist der Innenhof als Spielplatz gestaltet und stellt einen wesentlichen Faktor dar, warum sich die meisten Mieter überhaupt für die Wohnungen entschieden haben.

Und konkret leben hier knapp 20 Kinder unter 5 Jahren :slight_smile:

Das heißt, es wird über die Nebenkosten auch die Pflege des Spielplatzes bezahlt? Dann dürften Einschränkungen erst recht schwierig werden.