Huhu,
mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
Ist man verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden, wenn man seinen Namen unter die Klingel setzt?
Gesetz dem Fall, man möchte in der Wohnung des Lebensgefährten unter eigenem Namen auf dem Postweg erreichbar sein und bringt deswegen seinen Namen unter dessen Klingelschild an - zieht das die Verpflichtung nach sich, sich bei dem Einwohnermeldeamt mit der Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden?
(Dass solche Fälle grundsätzlich mit Vermietern abgesprochen werden müssen, ist klar!)