Namen von deutschen Institutionen ins Englische übersetzen?

Hallo,

gerade schreibe ich für ein Didaktikseminar eine Hausarbeit auf Englisch.
In der Hausarbeit erwähne ich an einigen Stellen deutsche Institutionen wie das „Bayerische Kultusministerium“ und die „Bayerische Realschule“ und die „Bayerische Mittelschule“. Gerade bei letzteren beiden bin ich mir nicht sicher, ob ich das überhaupt übersetzen soll/kann - und wenn ja, wie?
Oder was davon: wäre „Bavarian Kultusministerium“ besser?
Wie spreche ich im Englischen von mehreren Real- bzw. Mittelschulen (sprich: wie bilde ich den Plural)?
Wie dekliniere ich „Bayerisch“, wenn ich es nicht übersetze (bspw. in „the Bayerisch(e(s)) Kultusminsterium“ accounts for…" usw.)?

Wer weiß was?

Gute Grüße vom Forumsnutzer

Hallo @anon17657966,
eine solche Arbeit steht ja selten isoliert im Raum. Meistens bewegt man sich in einer wissenschaftlichen Tradition, die durch das Umfeld vorgegeben wird. Dann würde ich die Worte so verwenden, wie es auch in der benutzten Literatur geschieht oder wie es etablierte Fachleute in ihren Vorträgen tun. Optimal wäre dabei, zu wissen, wie der Seminarleiter das sieht.

Wenn es solche Vorlagen nicht gibt, dann überlege ich folgendermaßen: Im Seminar sprechen vermutlich alle Teilnehmer deutsch, haben also keine Probleme mit den deutschen Bezeichnungen. Da die Schulen und Institute nun einmal deutsche Namen tragen, würde ich diese auch so stehen lassen und eine englische Erklärung abgeben, was das ist. Etwa folgendermaßen:

I used to work at a Realschule in Bavaria. That is approximately the same as our … school, but the kids enter with about 9 to 10 years.

Intuitiv würde ich die deutschen Formen immer im Nominativ gebrauchen, gar nicht flektieren.

Liebe Grüße
vom Namenlosen

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Servus,

derartige Begriffe lassen sich grundsätzlich nicht übersetzen, wenn sie aus unterschiedlichen nationalen Rechts- oder Verwaltungssystemen stammen.

Gängige Praxis beim Übersetzen von Fach- und Rechtstexten ist, dass der Begriff in der Quellsprache stehen bleibt, aber bei der ersten Erwähnung kurz erläutert wird, wie von @Der_Namenlose schon beschrieben.

In Begriffen, die sich auf den Freistaat Bayern beziehen, sollte dessen Name Bavaria so stehen bleiben, also nicht „bavarian“ oder „Bavarian“, sondern „Bavaria’s“ oder „of Bavaria“. Dem Attribut sieht man (wie auch im Deutschen) nicht an, ob es sich auf das Bundesland oder auf die Region bezieht.

Schöne Grüße

MM

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Das ist gerade in Bezug auf Übersetzungen zu rechtlichen Themen ganz wichtig, die sich nicht gezielt und ausdrücklich an Leser aus einem einzigen Land richten, sondern ggf. auch Leser in anderen Ländern finden werden, wie dies typisch für englischsprachige wissenschaftliche Texte gilt, die weltweite Verbreitung und Anwendung finden sollen. Denn auch wenn eine Sprache in mehreren Ländern verstanden wird, kann das Rechts- und Verwaltungssystem vollkommen unterschiedlich sein. D.h. man kann natürlich mit Kenntnis des Rechts- und Verwaltungssystems eines einzelnen Ziellands ggf. eine Übersetzung durch Verwendung eines konkreten nationalen Begriffs finden, die auch inhaltlich zumindest im angesprochenen Kontext passt. Das wird aber nicht für eine Vielzahl von Ländern funktionieren. Gerade das angesprochene „Kultusministerium“ eines deutschen Bundeslandes ist ein solcher „Gemischtwarenladen“, dass man dieses in genau der Form kaum anderswo finden wird. Daher sollte man sich dann darauf beschränken darzustellen, dass es sich um das Ministerium auf Landesebene - der diese Aufgabe im Föderalstaat zugeordnet ist - handelt, das für die Schulen zuständig ist.

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anekdotisch zu dem Thema etwas, was die Problematik vielleicht noch deutlicher machen kann: Ich erinnere mich an eine Diskussion unter Übersetzern auf einer einschlägigen yahoo-Liste, ob „période de paiement“ ohne weitere Erläuterung als „Zahlungsfrist“ übersetzt werden dürfe, wenn sie in Tagen oder Wochen angegeben wird - weil die Berechnung dieser Frist in Frankreich von der in Deutschland systematisch um einen Tag abweicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich erinnere mich an Bedienungsanleitungen, in denen z.B. mexikanische Anwender aufgefordert werden, die UVV und ähnliche Vorschriften einzuhalten.
Aber so Texte liest ja zum Glück keiner. Und wenn doch, könnte das ein Grund sein, eine ordentliche Summe einzubehalten, bis eine verständliche Anleitung vorliegt. :hear_no_evil:
Gruß
Alfons

ach ja - Technik ist noch ein hübsches Feld für solche Dinge, da geht es dann auch um Bedeutungen von Wörtern und Wendungen, die von der wörtlichen ganz abweichen.

Ich möchte gerne wissen, ob die hübsche Geschichte von der nach China gelieferten Anlage unter vero oder unter ben’ trovato einzuordnen ist, wo die Chinesen ihre übliche Technik zum Preisdrücken benutzt hatten: Zuerst das ganze Projekt sauber ausarbeiten, Globalpreis verhandeln, und dann scheibchenweise daherkommen: Was kostet es weniger, wenn wir dieses oder jenes oder jenes nicht in Anspruch nehmen, sondern selber beistellen? - Jedenfalls wurde ein Opfer dieser Salamitaktik auch die Anleitung für Aufbau und Einrichtung, die der Kunde dann mit eigenen Ressourcen aus dem Deutschen übersetzen wollte. Zur Inbetriebnahme fielen die deutschen Techniker aus allen Wolken, als sie die zumindest in der Elektrik bereits wieder schrottreife Anlage vor Ort sahen: In der deutschen Version der Anleitung für Aufbau und Einrichtung stand „Da der Rahmen später nicht mehr verändert werden kann, muss die ganze Anlage von Anfang an richtig im Wasser stehen“, und der Kunde hatte extra ein schönes Becken für die teure deutsche Anlage betoniert, und sie stand richtig im Wasser…

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wie das vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gehandhabt wird, ist hier zu finden (→ The differentiated Bavarian school system).

Gruß
Kreszenz

Hallo Kreszenz,

bei dem verlinkten Text habe ich gelinde Zweifel, ob er ein proofreading durch einen Anglophonen erfahren hat, der Schulsysteme in Deutschland, UK und USA sachlich kennt. Ich halte die Verwendung u.a. der Begriffe vocational school und trade school ohne nähere Erläuterung für ziemlich verunglückt.

Auch bei der Verwendung des Attributs Bavarian im gegebenen Kontext mag ich nicht von meinem Standpunkt abrücken.

Schöne Grüße

MM

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Hallo, MM,

kann sein, aber das vermag ich nicht zu beurteilen.

Der verlinkte Text war auch nicht als Kopiervorlage gedacht, sondern sollte einfach als „offizielles“ Beispiel dienen für die angefragte Vorgehensweise (deutsche Bezeichnung + englische Erläuterung).

Es bleibt @anon17657966 ja unbenommen, in seiner Arbeit Formulierungen zu verwenden, die ihm treffender erscheinen.

Gruß
Kreszenz

Servus,

ja, das kann man dort natürlich sehr gut sehen. In dieser Hinsicht hab ich voreilig gemault!

Schöne Grüße

MM

Hallo an alle,

zwar schon etwas spät, doch wollte ich mich nochmal herzlich für die zahlreichen Beiträge hier bedanken!
Ich habe mich entschieden, es so umzusetzen, wie Der_Namenlose es in seinem Beitrag vorschlägt. :slight_smile:

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