Hallo.
Die Frage bezieht sich auf DE. Ich möchte wissen, ob Namen- und Personenstand auch mit endokrinologischen und gynäkologischen Nachweis auf Intergeschlechtlichkeit beim Gericht gestellt werden kann.
Zusätzlich mit Prozesskostenhilfeantrag.
Nach TSG (Transsexuellen Gesetz) ist es ja möglich bei psychologisch diagnostizierter Geschlechtsidentitätsstörung Name- und Personenstand zu ändern. Aber Intergeschlechtlichkeit ist keine Identitätsstörung, es ist einfach was ganz natürliches und wissenschaftlich (endo, gynäkologisch usw.) nachweisbar.
Gewünschter Geschlechtseintrag wäre dann auch „divers“. Statt w, oder m. Und der Vorname soll ein Unisexname ohne binären Zweitnamen (w, m) sein. Wie sieht dazu die aktuelle Rechtslage aus.
MfG