Namensänderung, bzw um einen Buchstaben ergänzen....ich brauche Hilfe!

Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem…
Als ein Kind der damaligen DDR durfte mein Name „Charleen“ nicht mit „h“ geschrieben werden, in meiner Geburtsurkunde steht „Carleen“. So wurde es mir von meinen Eltern erklärt.

Inzwischen ist in meiner Jugend wohl irgendwo ein Fehler passiert, denn in allen meinen Papieren und Ausweisen steht „Charleen“. Wie es dazu kam? - Ich kann es nicht mehr nachvollziehen…
Jetzt steht bald meine Hochzeit an und siehe da…das Standesamt akzeptiert meine Geburtsurkunde nicht, bzw möchte jetzt das ich alle meine Papiere ändere, sonst ist die Eheschließung nicht möglich.

Gibt es eine Möglichkeit meinen Namen „Charleen“ (wie er in allen Papieren steht) zu behalten, bzw eine Änderung oder Ergänzung um den Buchstaben „H“ zu beantragen?
Ich würde gern im Dezember heiraten, es sollte also nicht so lange dauern…
Ich bin jedem Dankbar der einen guten Rat für mich hat!

das reicht knapp für einen neuen Perso (was sind eigentlich „alle Deine Papiere“? Wird auf dem Standesamt jetzt von Ehewilligen der Führerschein verlangt?).

Und ja, Dein Name ist der, der in der Geburtsurkunde steht.

Tröste Dich - Namen auf -een klingen auf drei Meter gegen den Wind nach DDR, da lässt sich nichts kaschieren.

Schöne Grüße

MM

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Ja, da hast du Recht.
Hauptvertreterin ist die Doreen. Doreens sind immer ein bisschen speziell. Das, wie auch die Namensgebung an sich ist auf den Background der Eltern zurückzuführen. Ich führe das nicht weiter aus, da es nicht zum o.a. Thema gehört.

Laß den Namen ändern, zumindest in Bayern geht das, sowohl für Vor- wie Familiennamen:
https://freistaat.bayern/dokumente/leistung/78330335646
ramses90

Servus,

wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.

Die Erfordernis, wegen irrtümlich falsch ausgestellter Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein diese korrigieren zu lassen, ist - meine ich - regelmäßig kein wichtiger Grund. War es zumindest nicht in zwei mir bekannten Fällen Claus/Klaus und Josef/Joseph - obwohl die beiden nicht nur die Gebühren für die neuen Papiere an der Backe hatten, sondern auch noch ihre Unterschrift neu üben mussten, damit sie der alten zumindest in Grundzügen ähnelte.

Schöne Grüße

MM

Da sind ja schon einige Antworten gekommen, aber helfen tut es nicht wirklich, sorry.
Ja, ich bin ein Kind der ehemaligen DDR - ist nun mal so und soll auch nicht vertuscht werden.

Alle meine Papier heißt von Ausweis über Führerschein bis hin zum Finanzamt - alle schreiben mich mit „CHarleen“…selbst Zeugnisse ab der 3. Klasse! Überall „CHarleen“ - nur die Geburtsurkunde sagt „Carleen“…

Gibt es denn gar keine Möglichkeit das „CHarleen“ bei zu behalten?
Es geht ja nicht um eine „Namensänderung“ - es soll in der Geburtsurkunde lediglich ein „H“ ergänzt werden…selbst die Aussprache ändert sich nicht :slight_smile:

Und ja, vom Standesamt wurde vorgeschlagen erstmal einen vorläufigen Perso zu beantragen. Für mich riecht das nach Geld generieren, sorry…den kleinen Mann schröpfen…

Hi

Doch das konnte gehen - eine Freundin hat einen ihrer Vornamen ändern lassen (von Karla zu Kala). Du musst der für dich zuständigen Namensbehörde (hängt von deinem Wohnsitz ab) nur begreiflich machen warum das für dich so extrem wichtig ist.

Gruß h

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Die Standesämter sind derzeit noch nicht privatisiert, da schröpft sich nix.

Der „Vorschlag“ ist die einzige Möglichkeit, in der gegebenen Zeit bis Dezember die Geschichte in die Reihe zu kriegen. Die Mitarbeiter der Behörde sind nicht Deine Gegner oder Feinde, sie haben Dir nur gesagt, wie Du in der gegebenen Zeit etwas hinkriegen kannst, das Deine geplante Hochzeit im Dezember ermöglicht.

Doch, durchaus. Die beiden Beispiele Claus/Klaus und Josef/Joseph, die ich bereits zitiert habe, sind nicht erfunden. Es handelt sich um zwei Leute, die im Sinn von „man kann es ja mal versuchen“ Namensänderungen beantragt haben, um ihre Namen in Übereinstimmung mit denen zu bringen, die sie glaubten zu haben. In beiden Fällen wurde der Antrag abschlägig beschieden.

Wie @Hexerl beschreibt, scheint es hier relativ weite Ermessensspielräume zu geben, und es wird auch mal was „gehend gemacht“. Du solltest Dich aber keinesfalls darauf verlassen, dass das Verfahren rechtzeitig für eine Hochzeit im Dezember abgeschlossen sein wird, zumal es keinerlei Garantie dafür gibt, dass der Antrag positiv beschieden wird.

Ganz im Gegensatz zum Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises einschließlich Vorläufigen Persos - der wird jedem, der die Gebühr entrichtet, positiv beschieden.

Aber mach einfach wie Du denkst - es ist nicht meine Hochzeit, das hab ich bereits 2013 erledigt.

Schöne Grüße

MM