hallo!
ich hoffe ich bin hier richtig.
stellen wir uns mal vor ein junger mann ändert im alter von 20 jahren seinen vor und zunamen begründet.
antrag wegen besonderen gründen wird gestellt und die stadt stimmt zu.
es gibt eine neue urkunde usw. (der „neue“ name ist eigentlich der geburtsname wird aber im kindesalter geändert).
so nun hat dieser junge man seine eigentliche identität wieder. 3 jahr zuvor hat er sein abitur gemacht und möchte das die zeugnise, gerade die die wichtig sind z.b. wenn man sich bei einem neuen unternehmen bewirbt auf seinen neuen namen ausgestellt werden.
sieht ja auch komisch aus wenn das zeugnis auf den alten namen ausgestellt ist und alle neuen dokumente auf den neuen.
die schule jedoch weigert sich dies zu tun. eine besondere begründung gibt es nicht ausser dem kommentar das es keinen grund gibt das zeugnis neu auszustellen.
was kann also der junge mann jetzt machen ausser zu einem anwalt zu gehen. gibt es irgendwelche rechsprechungen das der junge anrecht auf neu austellung hat oder ähnliches? es ist nur zu gut verständlich das man niemand gerne fremden gegenüber seine privaten beweggründe darlegt oder diese erklären will.
und wenn das land der namensänderung zustimmt und damit rechlich alles ok ist warum kann die schule sich weigern oder sollte man das nochmals schriftlich beantragen und die passenden forschriften aufführen?
für nützliche hinweise wäre ich dankbar
gruss