namensänderung nachträglich zeugnis ändern

hallo!

ich hoffe ich bin hier richtig.

stellen wir uns mal vor ein junger mann ändert im alter von 20 jahren seinen vor und zunamen begründet.
antrag wegen besonderen gründen wird gestellt und die stadt stimmt zu.
es gibt eine neue urkunde usw. (der „neue“ name ist eigentlich der geburtsname wird aber im kindesalter geändert).

so nun hat dieser junge man seine eigentliche identität wieder. 3 jahr zuvor hat er sein abitur gemacht und möchte das die zeugnise, gerade die die wichtig sind z.b. wenn man sich bei einem neuen unternehmen bewirbt auf seinen neuen namen ausgestellt werden.
sieht ja auch komisch aus wenn das zeugnis auf den alten namen ausgestellt ist und alle neuen dokumente auf den neuen.

die schule jedoch weigert sich dies zu tun. eine besondere begründung gibt es nicht ausser dem kommentar das es keinen grund gibt das zeugnis neu auszustellen.
was kann also der junge mann jetzt machen ausser zu einem anwalt zu gehen. gibt es irgendwelche rechsprechungen das der junge anrecht auf neu austellung hat oder ähnliches? es ist nur zu gut verständlich das man niemand gerne fremden gegenüber seine privaten beweggründe darlegt oder diese erklären will.
und wenn das land der namensänderung zustimmt und damit rechlich alles ok ist warum kann die schule sich weigern oder sollte man das nochmals schriftlich beantragen und die passenden forschriften aufführen?

für nützliche hinweise wäre ich dankbar
gruss

Wenn der Name von der Behörde geänderd wurde, hat Derjenige ein Recht darauf, dass alle seine Dokumente geändert werden. Persop, Pass, Führerschein, etc. Da das Abizeugnis eine Urkunde ist, unterliegt Sie auch der Änderungspflicht. Ich würde der Schule mit einer einsweiligen Verfügung drohen und die entstehenden Kosten in Aussicht stellen. Zudem gibt es die Möglichkeit sich an das Schulamt zu wenden. Auch die können die Abi-Urkunde ändern.

Gruß
Christofer

mhhh

Wenn der Name von der Behörde geänderd wurde, hat Derjenige
ein Recht darauf, dass alle seine Dokumente geändert werden.
Persop, Pass, Führerschein, etc.

…richtig, Behördendokumente, nicht private Dokumente

Da das Abizeugnis eine
Urkunde ist, unterliegt Sie auch der Änderungspflicht.

Da wär ich nicht so sicher, es gibt ne Menge Zeugnisse, z.B. Arbeitszeugnisse, Teilnehmerbescheinigungen usw.

Die können nicht in der Pflicht sein, das alles zu ändern. Im übrigen tut dies auch keine Frau, welche durch Heirat ihren namen änderte und dann zur Schule geht um, nach Jahren, eine neues zeugnis zu erhalten.

Das geht die Behörde nichts mehr an, ist privatwirtschaftliche Sache.

Ich
würde der Schule mit einer einsweiligen Verfügung drohen und
die entstehenden Kosten in Aussicht stellen.

Die er erstmal verauslagt oder wie? In der Hoffnung sie wiederzubekommen. So wird das nichts.

Zudem gibt es die
Möglichkeit sich an das Schulamt zu wenden. Auch die können
die Abi-Urkunde ändern.

Er kann aber einfach eine Kopie der Namensänderungsurkunde beifügen und alles ist erklärt.

Manchmal liegt das Einfache so nah.

Er kann aber einfach eine Kopie der Namensänderungsurkunde
beifügen und alles ist erklärt.

ja aber genau darum geht es ja warum sollte mein arbeitgeber überhaupt wissen das ich mein namen geändert habe? ausserdem wenn man mit allem abgeschlossen hat dann will man doch nicht immer wieder erklären müssen warum man etwas getan hat das eh privat ist.
kein amt bewilligt eine namensänderung ohne triftigen grund und der grund ist meist sehr privat.

auch mmmmh…
Hallo Christofer,

also zumindest für Führerschein bin ich mir GANZ SICHER, dass man den Namen nicht ändern muss.

Gruß,
Maja

Frage dazu
Hallo Julia,

wenn ich heirate, da steht auch nur, dass ich geheiratet habe und nicht weshalb, ist das bei anderen Namensänderungurkunden anders?

*neugierig grüßt,
Maja

klar, aber…

Er kann aber einfach eine Kopie der Namensänderungsurkunde
beifügen und alles ist erklärt.

ja aber genau darum geht es ja warum sollte mein arbeitgeber
überhaupt wissen das ich mein namen geändert habe? ausserdem
wenn man mit allem abgeschlossen hat dann will man doch nicht
immer wieder erklären müssen warum man etwas getan hat das eh
privat ist.
kein amt bewilligt eine namensänderung ohne triftigen grund
und der grund ist meist sehr privat.

Das ist richtig Julia, aber die Änderungen von Amtswegen beziehen sich nur auf die amtlichen Dokumente.

Alles was früher war, privatrechtlich, ist Sache des Namenänderers. Als Kind hat er die Schule besucht und von dort ein zeugnis auf seinen „alten“ Namen bekommen; was ja auch sein richtiger Name war. Stell dir andere Fälle vor:

  • alle Arbeitszeugnisse früherer Firmen
  • ärztliche Atteste/Unterlagen
  • teilgenommene Kurse

Das kann er nicht nachräglich geändert haben, denn z.B. zum Zeitpunkt der Beschäftigung in Unternehmen X hieß er doch „alter Name“ und das ist absolut korrekt. Die können jetzt nicht nach Jahren ein anderes zeugnis ausstellen, weil er anders heißt, denn dieser „neue Name“ hat doch dort nie gearbeitet. So was geschieht bei Namensänderung durch Heirat auch nicht.

Es ist richtig dass, er den Namen aus schwerwiegenden Gründen geändert bekam und jetzt mit dem „alten“ abschließen will. Aber zumindest dort wo er alte Unterlagen vorlegen muss, z.B. Bewerbung, muss er damit leben, die ehemalige Namenbezeichnung offenzulegen.

Anders wäre es in einem Zeugenschutzprogramm, wo die ganze Legende „geändert“ wird. Aber das ist hier nicht der Fall.

der führerschein wurde auf den neuen namen geändert ohne das geringste problem.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nein der grund steht in der urkunde nicht dabei. der antrag mit begründung liegt nur der stadt vor.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

logisch

der führerschein wurde auf den neuen namen geändert ohne das
geringste problem.

…ist ja auch ein amtliches Dokument.

kein Grund

nein der grund steht in der urkunde nicht dabei. der antrag
mit begründung liegt nur der stadt vor.

Das ist richtig. Der betreffende kann sich dann selbst einen Grund einfallen lassen, wenn er beim Bewerbungsgespräch danach gefragt wird, was sicherlich der Fall sein wird. Oder er sagt die Wahrheit.

Aber irgendwas muss er sagen, denn sowas wirft mit Sicherheit Fragen auf, welche erstmal für den Außenstehenden negativ behaftet sind. Warum hat es jemand nötig seinen „guten“ Namen zu ändern?

Hinzu kommt bei diesem Fall, dass er auch noch den Vornamen änderte. Das ist dan eher ungewöhnlich. An geänderte Nachnamen, allein wegen der Eheschließungen, sind die Leute gewöhnt. Aber beides zusammen. Das muss schwerwiegendste Gründe gehabt haben. Da braucht er eine sehr sehr gute Geschichte für.

genau und wie schon gesagt das geht überhaupt niemand was an. der antrag wurde ohne probleme von der stadt bewilligt obwohl es nicht gerade üblich ist vor und zuname zu ändern das heisst schon was. lag an der besonderen begründung. gerade für solche besonderen fälle gibt es sicher auch sonderregelungen.
irgendwo muss es doch gesetze oder verordnungen geben…

niemand?

genau und wie schon gesagt das geht überhaupt niemand was an.
der antrag wurde ohne probleme von der stadt bewilligt obwohl
es nicht gerade üblich ist vor und zuname zu ändern das heisst
schon was.

Genau das ist es ja.

lag an der besonderen begründung. gerade für solche
besonderen fälle gibt es sicher auch sonderregelungen.
irgendwo muss es doch gesetze oder verordnungen geben…

Ich fürchte nein! Namen können nunmal nicht rückwirkend geändert werden. Deshalb bekommt er ja auch alles neue Dokumente (amtliche) ausgestellt, aber auch mit aktuellem Datum, nicht rückdatiert.

Die anderen Urkunden (private) können nicht neu ausgestellt werden. Wer soll das denn anordnen. Das Amt, ein Gericht? Nicht möglich.

Geht z.B. ein Zeugnis verloren, kann man ein Neuausstellung beantragen. Das trägt aber immer das Datum des ursprünglichen Zeugnisses. Alles andere währe eine Verfälschung eines solchen.

Er muss Dokumente, welche er aus früherer Zeit nachweisen will, mit der Kopie der Namensänderungsurkunde begründen, damit, z.B. der künftige Arbeitgeber, dies bewerten kann, das es sich um die selbe Person handelt.
Damit „offenbart“ er sich als die „alte Person“. Und da das auf jeden fall Fragen aufwirft, die auch berechtigt sind, seitens des AG, braucht er eine Erklärung. Natürlich muss er nicht die Antragsbegründung zur Namensänderung an das Amt in Kopie beilegen. Darauf hat der AG keinen Anspruch, aber er tut gut daran, gleich im Vorfeld eine Begründung beizusteuern. So kann er in den Bewerbungsunterlagen einfügen: " Der Name wurde geändert, weil …"
Damit ist das Thema dann durch und das wars.

Hätte er nur den Nachnamen geändert, wäre er vielleicht mit Namensänderung durch Heirat durchgekommen. Wobei da noch die Lohnsteuerkarte mit dem Familienstand ist, aber er hätte ja tatsächlich noch rechtzeitig heiraten können bei Beibehaltung des neuen Namens und keiner hätte ihn mehr gefragt. Bis auf, vielleicht einen merkwürdigen Blick, weil es etwas seltener ist, das ein Mann den Namen der Frau annimmt.

Leider sind wir hier nicht in der Freizügigkeit der USA, was solche Dinge anbelangt, da hätte er sich leichter getan.

Anmerkung o.T.
Hallo,
ich hatte im Verlauf einer Bewerbung mal mit einer Frau zu tun, die als Mann geboren wurde. Bei der ersten Bewerbung ist das natürlich anhand älterer Dokumente aufgefallen. Bei einer zweiten Ausschreibung derselben Stelle und Neubewerbung der Frau (sie hatte die erste Bewerbung zurück gezogen) tauchte der Geburtsname dann nicht mehr auf - das Abiturzeugnis lautete als ‚Zweitschrift‘ dann auf den neuen, weiblichen Namen. Ebenso auch alle Arbeitszeugnisse etc. Das Datum der Zeugnisse war jeweils das der ursprünglichen Ausstellung.

Ich habe aber keine Ahnung, ob es einen rechtlichen Anspruch darauf gab oder ‚guter Wille‘ der Schule bzw. der übrigen Zeugnisaussteller.

Gruß
loderunner

Danke…
…wirklich sehr interessant. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Die Geschlechtsumwandlungen sind ja heutzutage etwas häufiger. Da ist es natürlich notwendig auch den Vornamen zu ändern, klarer Fall.

Im Endeffekt muss sich der Mann, die Frau, outen. Zumindest gegenüber allen Stellen vormals, von denen er/sie eine neues Zeugnis haben möchte.