Es geht hier nicht um „etwas an den Kopf werfen“, sondern um ganz objektiv betrachtet mögliche juristische Konsequenzen.
Ich habe allerdings den Verdacht, dass Du keine Antworten hören willst, die aus einer neutralen Betrachtung des Sachverhalts zu einer entsprechenden sachlichen Beurteilung kommen, sondern hier eher „moralische Unterstützung“ für juristisch mehr als fragwürdiges Verhalten suchst.
Das Dumme an der letzteren Variante ist allerdings, dass solche Antworten deinem Schützling in letzter Konsequenz massiv schaden können! Denn auch 1001 aufmunternde Forenantworten, die „großes Verständnis“ für die persönliche Situation des Betroffenen haben, helfen diesem genau rein gar nichts, wenn sich die Bank in einem halben Jahr auf die Dinge bezieht, die Dir hier in den Dir unangenehmen Antworten bereits mitgeteilt worden sind, und dies dann zur Kündigung des Kontos führt (mit allen damit verbundenen Folgeschäden) / wenn dann andere Verträge sich wegen der arglistigen Täuschung in Luft auflösen, …
Stell Dir bitte mal die Frage, warum Zahlungsausfälle in entsprechenden Registern eine Weile erhalten bleiben, und welches Interesse ein Vertragspartner berechtigter Weise daran haben könnte wissen zu wollen, dass nicht zufällig gerade heute keine Schulden bestehen, sondern dass jemand eine gewisse Historie bzgl. seiner Zahlungstreue hat (und zwar mal so ganz unabhängig von deinem Schützling), und warum ein Vertragspartner „sauer“ reagieren könnte, wenn man ihn darüber vorsätzlich täuscht?
Es gibt hier zwei Wege: Akzeptieren, dass man noch eine absehbare Weile mit diesen Einträgen leben muss, oder sich dem Risiko aussetzen, dass irgendwann einmal ein aus ganz dünnem Papier gebautes Kartenhaus ganz plötzlich zusammenbricht, und dann heute noch gar nicht absehbare Konsequenzen eintreten.
Deinem Schützling helfen zu wollen, ehrt Dich wirklich sehr. Aber dann bitte keine „kindlich naive Hilfe“, die ein hohes Risiko trägt, nach hinten los zu gehen, sondern eine „objektiv angemessene, erwachsene Hilfe“, die dauerhaft funktioniert.