Hallo!
Nach einer Eheschließung ändert der Partner,der seinen Namen aufgegeben hat, ja gewöhnlich bei Behörden, Banken,Versicherungen usw seinen Namen. Wie ist das in Fällen, in denen dazu noch keine Zeit blieb (etwa wenn ein Ehepaar nach der Hochzeit direkt in die Flitterwochen fliegt und dort einen Unfall hat) ? Kann die Versicherung dann die Schadensübernahme mit Verweis auf die entsprechende Klausel zur Namensänderung in den AGBs ablehnen ?
Nein.
Die versicherte Person ist doch trotz der Namensänderung eindeutig zu identifizieren. Und hier hat sie doch 8noch) den Namen mit dem sie auch die VS abschloss. Was kann es da für Probleme geben ? Es fällt sicherlich i.d.R. nie auf. Wie sollte es auch.
Und die Klausel wonach man wichtige Änderungen immer gleich mitteilen muss bezieht sich eher auf andere Punkte, die das versicherte Risiko betreffen.
Der Namen ist zwar nicht völlig unwichtig, aber hier kann man nicht die Leistung verweigern. Das wäre missbräuchlich und rechtlich m.E. immer anfechtbar.
MfG
duck313
Sorry,
gerade auf den falschen Knopf gedrückt. Mist. Ich sehe das ganz genauso. Wichtige Änderungen sind z. B. Umzug usw.
Gruss
Thorsten