NAmensrecht LAng
Hallo!
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Antworten geben,
googeln hat so viel rausgespuckt, dass es schwierig ist das
passende rauszufiltern.
Ich habe eigentlich 3 Fragen:
1.)
Ich (27) bin 1988 mit meinen Eltern aus Polen nach Deutschland
gekommen.
habe bis jetzt auch die deustche Staatsangehörigkeit gehabt.
Vor kurzem ist mein Personalausweis abgelaufen, also wollte
ich einen neuen beantragen.
Im Amt meinte die Dame, ob mein Name der im Perso steht, auch
so in der Geburtsurkunde steht.
Sie erklärte mir, dass dies jetzt bei allen Aussiedlern, die
nach 1985 nach Deutschland kamen, überprüft wird.
Ich habe ihr meine Geburtsurkunde (mit Übersetzung) gebracht,
sie sagte, sie bräuchte noch den Registrierschein, sowie den
Vertriebenenausweis um das Ganze nachprüfen zu können.
Sie hat aber den Antrag auf den neuen Personalausweis schon
ausgefüllt und sich notiert, dass ich Freitag die anderen
Sachen vorlege.
Den Vertriebenenausweis habe ich noch nicht gefunden (bis
Freitag werde ich ihn haben) aber den Registrierschein.
Darin wurden meine Vornamen aber falsch geschrieben.
Aus „Aleksandra Marta“ wurde „Alexandra Martha“.
Im Netzt habe ich die Info gefunden: Durch die Namenserklärung
werden ausländische Namen den entsprechenden deutschen Namen
angeglichen.
Gilt für unaussprchliche namen. Meine deutsche Oma hieß herta ohne h, Matra ist also auch deutsch, ks ist eine Spielerei, die einem deutschen Kind nicht verwehrt werden würd, wenn man es als Neugeborenes anmeldet.Wieso dann dir?
Ist das Pflicht?
Kann die Dame im Amt darauf bestehen, dass mein Name
eingedeutscht wird?
eigentlich nicht, es sei denn, der NAme ist irgendwo so beurkundet, und die Schreibweise ist mehrheitlich in den Urkunden. 3x Pol. vs. 1x dt= pol.
Wenn du Paragraphen willst, kann ich sie Raussuchen. Schreib mal Mail.
-
Eine andere Sache ist die Schreibweise des Geburtsortes.
Bis jetzt stand bei mir Chorzow/Polen.
Also der poln. Name.
Sie meinte nun, richtig sei Königshütte, der deutsche Name.
Ist das richtig? Der Ort hiess Königshütte als er zu
Deustchland gehörte. Als sich geboren wurde, hiess er aber nun
mal Chorzow.
vielleicht eine neue Reglung aber ziemlich rückständig
- Die dritte Frage:
Plötzlich habe ich auch die poln. Staatsangehörigkeit.
wie kommts?
Fehler?
Vielleicht kann mir jemand von euch wenigstens eine Seite im
Netz nennen, wo ich die Infos selber raussuchen kann.
Bis jetzt habe ich nur Seiten von div. Gemeinden gefunden, und
da ist alles nur sehr allgemein erklärt.
Zur dritten Frage werde ich aber auch noch auf Seiten der
poln. Botschaft etc suchen.
Vielen Dank
Gruß
Aleks
Hallo Aleks
Maßgeblich ist immer die Geburtsurkunde (auch wenn es bei „Ex-Polen“ evtl. noch andere Papiere gibt, die evtl. gleichen Aussagewert haben, wenn da der Name Polnisch drinsteht, dann ist das auch Dein Name, je mehr Papiere Du hast, mit dem Namen, desto mehr steigen die Chancen, das nachzuweisen. Hilfreich sind auch für den NAchnamen die Heiratsurkunde der Eltern u. evtl Abstammungsurkunde (Stammbuchauszug, falls es sowas in Polen gibt?
Sie ist nach dem Namensrecht verpflichtet, den Namen so zu korrigieren, wie es in der Geburtsurkunde u. anderen Namensurkunden steht (Stammbuch, Heiratsurkunde etc.)was ein Registrierschein da soll, weiss ich nicht (was registriert der, dass Ihr angekommen seid?)
Wenn die Urkunden die polnische Schreibweise hat, dann hat sie dass entsprechend einzutragen, wie es ja beim andern Mal auch geklappt hat.
Das liegt im übrigen im Ermessen der Standesbeamten, wenn sie dich abwimmeln will mit dem Argument dass du dass über eine Förmliche Namensänderung wieder Rückgängig machen kannst, lass dich nicht drauf ein (kostet Dein geld!).
Geh evtl mal zu einem Standesbeamten der Stadt, der da Licht reinbringen kann, wie der Name geschrieben wird. Dieser eindeutschungssatz bezieht sich vor allem auf Unaussprechliche Namen, aber keiner wird dich hindern ein Kind mit einem Polnischen Namen anzumelden, ebensowenig wie aus einem Steve unbedingt ein Stefan gemacht werden muß.
dass die Staatsangehörigkeit geändert wurde, muss ein versehen sein, irgendwo steht doch dass eure deutsche Staatsangehörigkeit anerkannt wurde oder ihr sie angenommen habt (entsprechende Urkunde evtl. bei Eltern?)Ich hab eine Freundin gehabt, die aus einer Ehe einer deutschen mit einem Iraner stammte und plötzlich eine Aufforderung bekam, sich im türkischen kosulat zu melden, um ihre zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sehr verwirrend und komplett falsch.
Ich persönlich kenne mich eher mit MAchnamen aus, da ich seit einem Monat schon so heiße, wie ich mich seit 25 J. schreibe, da bei der Änderung der deutschen Schreibschrift zur lateinischen und gleichzeitiger Einführung der Schreibmaschinen in deutsche Amtstuben uas meinem Großvater Mehs ein Meß gemacht wurde. Da er es nicht gleich reklamierte (vom Dorf in die Stadt und ist doch egal, alle wissen doch wie man dich sschreibt)hat es jetzt etw 30 Jahre gedauert bis endlich klar war, dass eine korrektur nicht möglich war sondern nur noch eine Änderung (90 Eu für meine Eltern und 2,50 für mich, hätte je nach Vermögen auch 1250 Eu kosten können.)
Lass es nicht soweit kommen, schau dich lieber mal nach einer anderen Sachbearbeiterin um.
Viel Glück Susanne