Namenserklärung- Eindeutschung des Namens?

Hallo!
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Antworten geben, googeln hat so viel rausgespuckt, dass es schwierig ist das passende rauszufiltern.

Ich habe eigentlich 3 Fragen:
1.)
Ich (27) bin 1988 mit meinen Eltern aus Polen nach Deutschland gekommen.
habe bis jetzt auch die deustche Staatsangehörigkeit gehabt.

Vor kurzem ist mein Personalausweis abgelaufen, also wollte ich einen neuen beantragen.

Im Amt meinte die Dame, ob mein Name der im Perso steht, auch so in der Geburtsurkunde steht.
Sie erklärte mir, dass dies jetzt bei allen Aussiedlern, die nach 1985 nach Deutschland kamen, überprüft wird.

Ich habe ihr meine Geburtsurkunde (mit Übersetzung) gebracht, sie sagte, sie bräuchte noch den Registrierschein, sowie den Vertriebenenausweis um das Ganze nachprüfen zu können.
Sie hat aber den Antrag auf den neuen Personalausweis schon ausgefüllt und sich notiert, dass ich Freitag die anderen Sachen vorlege.

Den Vertriebenenausweis habe ich noch nicht gefunden (bis Freitag werde ich ihn haben) aber den Registrierschein.
Darin wurden meine Vornamen aber falsch geschrieben.
Aus „Aleksandra Marta“ wurde „Alexandra Martha“.

Im Netzt habe ich die Info gefunden: Durch die Namenserklärung werden ausländische Namen den entsprechenden deutschen Namen angeglichen.

Ist das Pflicht?
Kann die Dame im Amt darauf bestehen, dass mein Name eingedeutscht wird?

Eine andere Sache ist die Schreibweise des Geburtsortes.
Bis jetzt stand bei mir Chorzow/Polen.
Also der poln. Name.
Sie meinte nun, richtig sei Königshütte, der deutsche Name.
Ist das richtig? Der Ort hiess Königshütte als er zu Deustchland gehörte. Als sich geboren wurde, hiess er aber nun mal Chorzow.

  1. Die dritte Frage:
    Plötzlich habe ich auch die poln. Staatsangehörigkeit.
    wie kommts?

Vielleicht kann mir jemand von euch wenigstens eine Seite im Netz nennen, wo ich die Infos selber raussuchen kann.
Bis jetzt habe ich nur Seiten von div. Gemeinden gefunden, und da ist alles nur sehr allgemein erklärt.
Zur dritten Frage werde ich aber auch noch auf Seiten der poln. Botschaft etc suchen.

Vielen Dank
Gruß
Aleks

Hallo aleks,

leider kann ich dir keine deiner fragen komplett beantworten… allerdings is es so, dass eine freundin von mir im ehemaligen karl-marx-stadt geboren wurde. und das steht auch immer noch und immer wieder beim neumachen in ihrem perso, da die stadt damals halt k-m-stadt hieß und nicht chemnitz.
deshalb müsste es bei dir auch so sein…der polnische name müßte drinnestehen.

katja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo aleks,

leider kann ich dir keine deiner fragen komplett beantworten…
allerdings is es so, dass eine freundin von mir im ehemaligen
karl-marx-stadt geboren wurde. und das steht auch immer noch
und immer wieder beim neumachen in ihrem perso, da die stadt
damals halt k-m-stadt hieß und nicht chemnitz.
deshalb müsste es bei dir auch so sein…der polnische name
müßte drinnestehen.

katja

Hi!
Danke für die Info.
Eigentlich ganz witzig das, oder? :wink:
Vielleicht wird das bei Ausländern anders gemacht.
Sehr verwirrend das alles.

Gruß

Nochmal Hi Aleks…
mh, kann allerdings auch sein, dass die ich chemnitz keine ahnung haben… :smile:
weil, irgendeiner MUSS es ja falsch machen.
hach ja, die ämter…
viel glück noch.

katja

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Ich hatte früher mal ein anderes Problem.
Bin 1936 in Danzig-Langfuhr geboren.
Irgendwann brauchte ichmal eine Geburtsurkunde. Originale waren auf der Flucht verloren gegangen. In Berlin (Ost) befand sich das Zentralregister für Danzig.
Ich bat um eine Abschrift meiner Geburtsurkunde.
Ich bekam eine Urkunde mit den polnischen Ortsbezeichnungen. Eine klare Urkundenfälschung!! Wie Ihr Euch denken könnt, wäre eine Beschwerde damals sinnlos gewesen.
Nun wollte eine Sachbearbeiterin meines heimischen Einwohneramtes die polnische Schreibweise in meine offiziellen bundesdeutschen Papiere übernehmen. Sie war nicht davon abzubringen, daß dies ja eine „amtliche Abschrift“ meiner Geburtsurkunde sei und sie nichts anderes in meine Papiere reinschreiben könne.
Ich blieb aber hartnäckig und wollte mich nicht noch nachträglich durch ein bundesdeutsches Amt polonisieren lassen.
Ich mußte mich bis zum Amtsleiter durchkämpfen, ehe man von seinem Lächerlichen Vorhaben abließ.

NAmensrecht LAng

Hallo!
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar Antworten geben,
googeln hat so viel rausgespuckt, dass es schwierig ist das
passende rauszufiltern.

Ich habe eigentlich 3 Fragen:
1.)
Ich (27) bin 1988 mit meinen Eltern aus Polen nach Deutschland
gekommen.
habe bis jetzt auch die deustche Staatsangehörigkeit gehabt.

Vor kurzem ist mein Personalausweis abgelaufen, also wollte
ich einen neuen beantragen.

Im Amt meinte die Dame, ob mein Name der im Perso steht, auch
so in der Geburtsurkunde steht.
Sie erklärte mir, dass dies jetzt bei allen Aussiedlern, die
nach 1985 nach Deutschland kamen, überprüft wird.

Ich habe ihr meine Geburtsurkunde (mit Übersetzung) gebracht,
sie sagte, sie bräuchte noch den Registrierschein, sowie den
Vertriebenenausweis um das Ganze nachprüfen zu können.
Sie hat aber den Antrag auf den neuen Personalausweis schon
ausgefüllt und sich notiert, dass ich Freitag die anderen
Sachen vorlege.

Den Vertriebenenausweis habe ich noch nicht gefunden (bis
Freitag werde ich ihn haben) aber den Registrierschein.
Darin wurden meine Vornamen aber falsch geschrieben.
Aus „Aleksandra Marta“ wurde „Alexandra Martha“.

Im Netzt habe ich die Info gefunden: Durch die Namenserklärung
werden ausländische Namen den entsprechenden deutschen Namen
angeglichen.

Gilt für unaussprchliche namen. Meine deutsche Oma hieß herta ohne h, Matra ist also auch deutsch, ks ist eine Spielerei, die einem deutschen Kind nicht verwehrt werden würd, wenn man es als Neugeborenes anmeldet.Wieso dann dir?

Ist das Pflicht?
Kann die Dame im Amt darauf bestehen, dass mein Name
eingedeutscht wird?

eigentlich nicht, es sei denn, der NAme ist irgendwo so beurkundet, und die Schreibweise ist mehrheitlich in den Urkunden. 3x Pol. vs. 1x dt= pol.
Wenn du Paragraphen willst, kann ich sie Raussuchen. Schreib mal Mail.

Eine andere Sache ist die Schreibweise des Geburtsortes.
Bis jetzt stand bei mir Chorzow/Polen.
Also der poln. Name.
Sie meinte nun, richtig sei Königshütte, der deutsche Name.
Ist das richtig? Der Ort hiess Königshütte als er zu
Deustchland gehörte. Als sich geboren wurde, hiess er aber nun
mal Chorzow.

vielleicht eine neue Reglung aber ziemlich rückständig

  1. Die dritte Frage:
    Plötzlich habe ich auch die poln. Staatsangehörigkeit.
    wie kommts?

Fehler?

Vielleicht kann mir jemand von euch wenigstens eine Seite im
Netz nennen, wo ich die Infos selber raussuchen kann.
Bis jetzt habe ich nur Seiten von div. Gemeinden gefunden, und
da ist alles nur sehr allgemein erklärt.
Zur dritten Frage werde ich aber auch noch auf Seiten der
poln. Botschaft etc suchen.

Vielen Dank
Gruß
Aleks

Hallo Aleks
Maßgeblich ist immer die Geburtsurkunde (auch wenn es bei „Ex-Polen“ evtl. noch andere Papiere gibt, die evtl. gleichen Aussagewert haben, wenn da der Name Polnisch drinsteht, dann ist das auch Dein Name, je mehr Papiere Du hast, mit dem Namen, desto mehr steigen die Chancen, das nachzuweisen. Hilfreich sind auch für den NAchnamen die Heiratsurkunde der Eltern u. evtl Abstammungsurkunde (Stammbuchauszug, falls es sowas in Polen gibt?
Sie ist nach dem Namensrecht verpflichtet, den Namen so zu korrigieren, wie es in der Geburtsurkunde u. anderen Namensurkunden steht (Stammbuch, Heiratsurkunde etc.)was ein Registrierschein da soll, weiss ich nicht (was registriert der, dass Ihr angekommen seid?)
Wenn die Urkunden die polnische Schreibweise hat, dann hat sie dass entsprechend einzutragen, wie es ja beim andern Mal auch geklappt hat.
Das liegt im übrigen im Ermessen der Standesbeamten, wenn sie dich abwimmeln will mit dem Argument dass du dass über eine Förmliche Namensänderung wieder Rückgängig machen kannst, lass dich nicht drauf ein (kostet Dein geld!).

Geh evtl mal zu einem Standesbeamten der Stadt, der da Licht reinbringen kann, wie der Name geschrieben wird. Dieser eindeutschungssatz bezieht sich vor allem auf Unaussprechliche Namen, aber keiner wird dich hindern ein Kind mit einem Polnischen Namen anzumelden, ebensowenig wie aus einem Steve unbedingt ein Stefan gemacht werden muß.
dass die Staatsangehörigkeit geändert wurde, muss ein versehen sein, irgendwo steht doch dass eure deutsche Staatsangehörigkeit anerkannt wurde oder ihr sie angenommen habt (entsprechende Urkunde evtl. bei Eltern?)Ich hab eine Freundin gehabt, die aus einer Ehe einer deutschen mit einem Iraner stammte und plötzlich eine Aufforderung bekam, sich im türkischen kosulat zu melden, um ihre zweite Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sehr verwirrend und komplett falsch.

Ich persönlich kenne mich eher mit MAchnamen aus, da ich seit einem Monat schon so heiße, wie ich mich seit 25 J. schreibe, da bei der Änderung der deutschen Schreibschrift zur lateinischen und gleichzeitiger Einführung der Schreibmaschinen in deutsche Amtstuben uas meinem Großvater Mehs ein Meß gemacht wurde. Da er es nicht gleich reklamierte (vom Dorf in die Stadt und ist doch egal, alle wissen doch wie man dich sschreibt)hat es jetzt etw 30 Jahre gedauert bis endlich klar war, dass eine korrektur nicht möglich war sondern nur noch eine Änderung (90 Eu für meine Eltern und 2,50 für mich, hätte je nach Vermögen auch 1250 Eu kosten können.)
Lass es nicht soweit kommen, schau dich lieber mal nach einer anderen Sachbearbeiterin um.
Viel Glück Susanne

Hallo, vielleicht kann ich ein bisschen Licht ins Dunkle bringen!

Bei Leuten die aus Polen, Rumänien, frühere Sowjetstaaten wie Rußland/Kasachstan etc. aussiedeln, also von Deutschen Ahnen abstammen wird die Namensschreibweise und der Geburtsort vom Registierschein übernommen. Dieser Registrierschein wird normalerweise schon bei Stellung des Aussiedelungsantrags im Ausland erstellt aufgrund der Namenserklärungen die dort abgegeben werden. Bei der ersten Anmeldung nach Aussiedelung beim Einwohneramt wird die Schreibweise dann vom Registrierschein in das Melderegister übernommen, die Schreibweise auf der Geburtsurkunde kann davon abweichen.
Sollten die Aussiedler später noch weitere Namenserklärungen wünschen, sind diese beim Standesamt zu stellen. Vielleicht haben deine Eltern ja solche Erklärungen abgegeben als du noch minderjährig warst.

Desweiteren ist für deutsche Staatsangehörige auch die deutsche Schreibweise (falls vorhanden) des Geburtsortes in den Pass/Personalausweis zu übernehmen. Steht im Pass- und Ausweisgesetz (genauere § oder Art. kann ich nachliefern). Beispiel: Poznan/poln.Schreibweise = Posen/dt. Schreibweise!

Du bist in Polen geboren, also hast du von Geburt an die polnische Staatsangehörigkeit. Wird anhand eines eigenen früheren polnischen Passes oder Eintragung im früheren polnischen Pass der Eltern nachzuprüfen sein.
Dann kamst du nach Deutschland und aufgrund der Abstammung von deutschen Ahnen wurdest du in einem Feststellungsverfahren auf deutsche Staatsangehörigkeit DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE.

D.h. dass du deine polnische Staatsangehörigkeit NICHT AUTOMATISCH verlierst. Die „sogenannten Spätaussiedler“ dürfen beide Staatsangehörigkeiten besitzen. Es wäre nun nachzuprüfen, ob ein Austritt aus der polnischen Staatsangehörigkeit bei den polnischen Behörden/Konsulat beantragt und durchgeführt wurde. Dann hättest du eine Austrittsbestätigung und könntest dementsprechend die polnische Staatsangehörigkeit aus dem Melderegister löschen lassen.

Gruß
Petra

Hallo!

Bei Leuten die aus Polen, Rumänien, frühere Sowjetstaaten wie
Rußland/Kasachstan etc. aussiedeln, also von Deutschen Ahnen
abstammen wird die Namensschreibweise und der Geburtsort vom
Registierschein übernommen. Dieser Registrierschein wird
normalerweise schon bei Stellung des Aussiedelungsantrags im
Ausland erstellt aufgrund der Namenserklärungen die dort
abgegeben werden. Bei der ersten Anmeldung nach Aussiedelung
beim Einwohneramt wird die Schreibweise dann vom
Registrierschein in das Melderegister übernommen, die
Schreibweise auf der Geburtsurkunde kann davon abweichen.
Sollten die Aussiedler später noch weitere Namenserklärungen
wünschen, sind diese beim Standesamt zu stellen. Vielleicht
haben deine Eltern ja solche Erklärungen abgegeben als du noch
minderjährig warst.

Nein, haben sie nicht…
Hm, bin mal gespannt was die Frau sagt, wenn sie den Registrierschein sieht.

Desweiteren ist für deutsche Staatsangehörige auch die
deutsche Schreibweise (falls vorhanden) des Geburtsortes in
den Pass/Personalausweis zu übernehmen. Steht im Pass- und
Ausweisgesetz (genauere § oder Art. kann ich nachliefern).
Beispiel: Poznan/poln.Schreibweise = Posen/dt. Schreibweise!

Ok, damit kann ich leben.
Finde ich persönlich auch nicht so wichtig.

D.h. dass du deine polnische Staatsangehörigkeit NICHT
AUTOMATISCH verlierst. Die „sogenannten Spätaussiedler“ dürfen
beide Staatsangehörigkeiten besitzen. Es wäre nun
nachzuprüfen, ob ein Austritt aus der polnischen
Staatsangehörigkeit bei den polnischen Behörden/Konsulat
beantragt und durchgeführt wurde.

Ich glaube eher nicht.

Dann hättest du eine
Austrittsbestätigung und könntest dementsprechend die
polnische Staatsangehörigkeit aus dem Melderegister löschen
lassen.

Hallo Petra!
Danke für die ausführliche Antwort.
Jetzt weiss ich wenigstens bez. der Staatsangehörigkeit und des Ortsnamens mehr.
Wegen meinen Vornamen muss ich noch bis Freitag warten, aber das sollte schon gehen.

Danke nochmal!
Gruß
Aleks

Hallo!

Sie ist nach dem Namensrecht verpflichtet, den Namen so zu
korrigieren, wie es in der Geburtsurkunde u. anderen
Namensurkunden steht

Eigentlich muss sie ja nichts korrigieren, es sei denn, sie besteht darauf meinen Namen in die falsche Scheibweise auf dem Registrierschein zu ändern.

Wenn die Urkunden die polnische Schreibweise hat, dann hat sie
dass entsprechend einzutragen, wie es ja beim andern Mal auch
geklappt hat.
Das liegt im übrigen im Ermessen der Standesbeamten, wenn sie
dich abwimmeln will mit dem Argument dass du dass über eine
Förmliche Namensänderung wieder Rückgängig machen kannst, lass
dich nicht drauf ein (kostet Dein geld!).

Danke, das merke ich mir. :wink:

dass die Staatsangehörigkeit geändert wurde, muss ein versehen
sein, irgendwo steht doch dass eure deutsche
Staatsangehörigkeit anerkannt wurde oder ihr sie angenommen
habt (entsprechende Urkunde evtl. bei Eltern?)

Die wurde ja nicht geändert (das wär ja was)
Nun werde ich wohl beide haben.
Wusste nicht, dass das geht. Aber das Posting von Petra hat mir schon geholfen, ich frage Freitag noch mal nach.

Lass es nicht soweit kommen, schau dich lieber mal nach einer
anderen Sachbearbeiterin um.

Hallo Susanne!
Zum Glück geht es ja nur um die Vornamen, der Nachname ist/klingt eher deustch, deswegen gibts da keine Probleme.
Die Frau war auch nicht unfreundlich oÄ, aber sie konnte mir keine besonders genauen Antworten geben. („das müssen wir jetzt halt überprüfen“ kling für mich als Laie eben nicht so einleuchtend :wink:)

Bin mal auf Freitag gespannt.

Danke für die Antworten.
Gruß
Aleks

Hallo Aleks, wie gesagt (so irgendwie zwischen den Zeilen)mit den speziellen Regelungen bezüglich Aussiedlern kenn ich mich nicht aus, aber das NAmensrecht gibt Dir zumindest die Möglichkeit, Fehler korrigieren zu lassen und wenn das nicht geht, ändern zulassen.
Der Tip dir eine andere Bearbeiterin zu suchen hat auchnichts mit Unfreundlichkeit zu tun, sondern damit, dass eine andere evtl. in diesem Bereich schon mehr Erfahrung hat. Hier bei uns gibt es einige die sich speziell auf solche Fragen (EU-Bürger, Aussiedleretc.) spezialisiert haben, andere kennen sich mit Führungszeugnissen aus (was kann man zu welchen Behörden direkt hinschicken, was muß man selbst abholen und weiterreichen; letzteres die weniger beliebte Variante, man könnte es ja unterschlagen)

Ansonsten verkriech ich mich jetzt wieder ins Bett ich seh schon dass meine Grippe noch voll mein Hirn vernebelt, sonst schreib ich nicht so konfuse Sätze wie gestern:wink:
Ciao Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich hab noch ein bisschen gestöbert und folgendes gefunden:

die Schreibweise des Geburtsortes geht nach § 60 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden. Und da steht drin, dass die deutsche Schreibweise verwendet wird.

Besondere Bedeutung hat auch die Namensführung bei Spätaussiedlern. In einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.11.91 wird entschieden, dass bei Spätaussiedlern die Vornamen in deutscher Form übernommen werden können. Siehe auch hierzu § 94 BVFG und Art. 3 MeldeG (Meldegesetz) Randnr. 13 Nr. 1.

Wie das allerdings in anderen Bundesländern gehandhabt wird, steht in den Sternen :smile:)!

Gruß
Petra

1 Like

Danke an alle!
Hallo!

Danke für Deine Mühe!!
Nun weiss wenigstens wegen der Schreibweise des Ortes genau bescheid.

Die Vornamen wurden nicht geändert, da kann alles so bleiben wie es war.

Nochmal danke, auch an alle anderen.

Gruß
Aleks