Darf ein Mietwagenunternehmen (OHG), welches mit 10 Autos in einer Kleinstadt ansässig ist, den Zusatz: „Euro-Car-International“ in ihren Firmennamen aufnehmen?
Darf ein Mietwagenunternehmen (OHG), welches mit 10 Autos in
einer Kleinstadt ansässig ist, den Zusatz:
„Euro-Car-International“ in ihren Firmennamen aufnehmen?
Was meinst Du, warum das nicht erlaubt sein dürfte?
Mich stört irgendwie das Euro und International. Wirkt für mich irgenwie irreführend, was die Größe der Firma angeht.
Mich stört irgendwie das Euro und International. Wirkt für
mich irgenwie irreführend, was die Größe der Firma angeht.
Müssen die Mietwagen an der Grenze haltmachen bzw. dürfen diese nicht von EU-Ausländern gemietet werden?
Die Firma darf prinzipiell frei gewählt werden; an die Irreführung werden insofern recht hohe Maßstäbe angelegt. Es ist aber nicht auszuschließen, daß sich ein Richter findet, der das ähnlich sieht wie Du. Nicht auszuschließen, aber auch nicht wahrscheinlich.
Da wird man wohl Schwierigkeiten bekommen mit dem Wettbewerbsrecht;
aber ganz klären läßt sich das bei der mauen Sachlage wohl kaum.
Servus,
was hat das Wettbewerbsrecht gegen diesen Namen? - Vorausgesetzt natürlich, dass der Vermieter nicht ausschließlich GBP als Zahlungsmittel annimmt und keine Klausel in den Verträgen hat, die die Nutzung der Fahrzeuge außerhalb Deutschlands ausschließt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Da wird man wohl Schwierigkeiten bekommen mit dem
Wettbewerbsrecht;
aber ganz klären läßt sich das bei der mauen Sachlage wohl
kaum.
Zumindest ich warte noch auf eine Antwort auf die Frage meines Vorredners. Wo genau wird also das Wettbewerbsrecht tangiert?
C.