Namensspeicherung des Käufers im Pfandhaus?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Letzte Woche ist mir aufgefallen, dass ein für mich sehr wertvolles Schmuckstück von meiner Oma fehlt. Mein Bruder hat nun zugegeben, dass er es im Pfandhaus versetzt hat und die Frist zum einlösen schon verstrichen ist. als er hingegangen ist um es zurück zu kaufen, hat er festgestellt, dass der Pfandleiher es bereits verkauft hat. Nun habe ich aber von einem Freund gehört, dass Pfandleiher wohl die Namen der Käufer speichern müssen, falls es sich um Hehlerware handelt (was es ja in diesem Fall ist). Weiss da einer was näheres zu?

Hoffe mir kann einer von euch helfen, denn das ist das einzige, was mir von meiner Oma geblieben ist.
Danke schon mal im voraus.

Liebe grüße,
Missy1205

Hallo,

ich kann dir nur bedingt weiterhelfen. Leider weiß ich nicht ob Pfandleihhäuser den Namen des Käufers speichern. Der Pfandleiher dürfte dir den Namen allerdings nicht so ohne weiteres rausgeben. Der neue Besitzer hat die Ware im „guten Glauben“ erworben. Soll heißen: er ist davon ausgegangen, das die Ware dem Verkäufer rechtsmäßig gehört. Der Kauf ist somit rechtskräftig. Der Käufer ist somit nicht verpflichtet, dir die Ware auszuhändigen.

Du kannst höchstens deinen Bruder wegen Diebstahl und Hehlerei anzeigen. . . Dann könntest du den Gegenwert des Schmuckstücks erhalten. Das bringt es dir aber nicht zurück und deinem Bruder - je nach Alte - wohl mindestens eine Bewährungsstrafe ein.

Grüße
ashaya

Hallo,
das weiß ich leider nicht.

Alles Gute

Keine Ahnung, ob Pfandleiher Käuferdaten speichern (ich bezweifle es aber aus eigener Erfahrung).
Aber datenschutzrechtlich dürfte er ihnen den Namen ohnehin nicht nennen. Ihr Bedürnis, den Käufer zu kennen ist zwar persönlich nachvollziehbar, aber eine Datenweitergabe ist nur zulässig, wenn ein rechtlicher Grund hierfür vorliegt.

Hallo Missy1205, leider habe ich keine Antwort für Dich, weiterhin viel Erfolg - lb.Grüße lennonmac

Leider hab ich keine Erfahrung

Kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich da keine Ahnung von habe.

Tut mir sehr leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Hallo,
den Namen des Käufers muss der Pfandleiher speichern. Aber ob Sie einfach an den Namen kommen können ist ne’ andere Frage. Womöglich muss es über die Polizei gehen (beweisen, dass dies ein illegaler Verkauf war), und dann kann die Polizei den Namen und die Adresse des Käufers ermitteln. Sonst könnte jeder behaupten, dass etwas ihm gehört und er die Adresse benötigt. Das geht aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Da könnte der Pfandleiher Schwierigkeiten bekommen. Aber den Bruder deshalb anzeigen? Vielleicht könnte es auch nur über einen Anwalt gehen?
Ich hoffe ich konnte dir mit der Auskunft weiterhelfen.

Hallo Missy,

das Schmuckstück ist dein Eigentum gewesen, richtig?
Dein Bruder hat somit geklaut. Und die Tatsache dass er eine geklaute Ware abgegeben hat, gegen Geld, macht es um so schlimmer.
Das Pfandhaus muss klar, alle Kunden speichern die Kaufen und Verleihen.
Deshalb, hingehen und nachhaken.

Gruß

Ja das stimmt die müssen eine gewisse zeit die daten behalten/Speichern