Hallo, ich habe folgendes Problem:
Letzte Woche ist mir aufgefallen, dass ein für mich sehr wertvolles Schmuckstück von meiner Oma fehlt. Mein Bruder hat nun zugegeben, dass er es im Pfandhaus versetzt hat und die Frist zum einlösen schon verstrichen ist. als er hingegangen ist um es zurück zu kaufen, hat er festgestellt, dass der Pfandleiher es bereits verkauft hat. Nun habe ich aber von einem Freund gehört, dass Pfandleiher wohl die Namen der Käufer speichern müssen, falls es sich um Hehlerware handelt (was es ja in diesem Fall ist). Weiss da einer was näheres zu?
Hoffe mir kann einer von euch helfen, denn das ist das einzige, was mir von meiner Oma geblieben ist.
Danke schon mal im voraus.
Liebe grüße,
Missy1205