Namensweiterführung bei Insolvenz

Im letzten Jahr ist ein Küchenbauer insolvent gegangen. Die Abwicklung läuft über eine RA Kanzlei. Jetzt 7 Monate später kommt eine Mahnung des insolventen Küchenbauers. Normalerweise muss doch das Forderungsschreiben des Insolvenzverwalters kommen da es doch die Firma nicht mehr gibt.liege ich da richtig ?

Nein. Das Unternehmen existiert während des Insolvenzverfahrens weiter wie vorher. Nur die Handlungsmöglichkeiten der Geschäftsführung sind eingeschränkt.
In vielen Fällen ist das Ziel des Insolvenzverfahrens gerade, dass das Unternehmen danach weiterbestehen kann.

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