Ich habe zwei Fragen, deren Antworten ich im Internet gesucht, aber leider nicht gefunden habe. Diese Fragen habe ich unbeantwortet aus einem Lehrbuch.
Was passiert, wenn z.B. der Deutsche Bundestag
oder Bundesrat mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit eine europäische Maßnahme ablehnen?
Dass im „Rat der europäischen Union“ mindestens eine 2/3 Mehrheit für einen rechtskräftigen Beschluss benötigt, ist mir klar.
Von der Maßnahme, dass ein nationales Parlament ein europäisches Gesetz mit 2/3 Mehrheit nachträglich ablehnen kann, habe ich noch nicht gehört. Kennt jemand das Gesetz dazu oder irgendwelche Quellen?
Was passiert, wenn das BVerfG einen europäischen Rechtsakt ablehnt?
Hier wäre meiner Meinung nach die Frage, wer die Kompetenz in einem Streitfall inne hat. Es gab z.B. den Mangold-Fall, wo das BVerfG den kürzeren zog und laut einigen Quellen wird kritisiert, dass der EuGH manchmal seine Kompetenzen überschreite.
Wenn jetzt aber mal angenommen wäre, dass das BVerfG im Recht wäre (wenn also z.B. ein europäisches Gesetz etwas offensichtlicher gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen würde), was würde dann im Streitfall passieren, wenn das BVerfG ein verfassungswidriges europäisches Gesetz ablehnt? Um das Szenario ans Extreme zu führen: Das EuGH besteht unnachgiebig auf dieses neue Europagesetz.
Liebe Grüße
Vegas