Nationaler Widerstand gegen EU-Beschluss. Theorie

Ich habe zwei Fragen, deren Antworten ich im Internet gesucht, aber leider nicht gefunden habe. Diese Fragen habe ich unbeantwortet aus einem Lehrbuch.

Was passiert, wenn z.B. der Deutsche Bundestag
oder Bundesrat mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit eine europäische Maßnahme ablehnen?

Dass im „Rat der europäischen Union“ mindestens eine 2/3 Mehrheit für einen rechtskräftigen Beschluss benötigt, ist mir klar.
Von der Maßnahme, dass ein nationales Parlament ein europäisches Gesetz mit 2/3 Mehrheit nachträglich ablehnen kann, habe ich noch nicht gehört. Kennt jemand das Gesetz dazu oder irgendwelche Quellen?

Was passiert, wenn das BVerfG einen europäischen Rechtsakt ablehnt?

Hier wäre meiner Meinung nach die Frage, wer die Kompetenz in einem Streitfall inne hat. Es gab z.B. den Mangold-Fall, wo das BVerfG den kürzeren zog und laut einigen Quellen wird kritisiert, dass der EuGH manchmal seine Kompetenzen überschreite.
Wenn jetzt aber mal angenommen wäre, dass das BVerfG im Recht wäre (wenn also z.B. ein europäisches Gesetz etwas offensichtlicher gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen würde), was würde dann im Streitfall passieren, wenn das BVerfG ein verfassungswidriges europäisches Gesetz ablehnt? Um das Szenario ans Extreme zu führen: Das EuGH besteht unnachgiebig auf dieses neue Europagesetz.

Liebe Grüße
Vegas

Zu 1.: Dann wird ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Und nun die Quizfrage: Wie viele Vertragsverletzungsverfahren laufen derzeit gegen Deutschland? Wie viele sind es insgesamt?

Zu 2.: Meines Wissens gibt es keine Lösung für diese Frage.

Hi,

Zu 2.: Meines Wissens gibt es keine Lösung für diese Frage.

das bereitet mir auch Bauchschmerzen.

Erst schicken die Parteien ihre Versager nach Brüssel um sie los zu werden und dann soll sich das Bundesverfassungsgericht den Vorgaben aus Brüssel beugen. Das halte ich für keine gute Idee!

Gruß Chewpapa

Hallo,

zur Quizfrage: bummelige 10?

Grüße

godam

Zu 1.
Echt? Das hat mich jetzt aber geschockt. Damit willst du also sagen, dass ein nationales Parlament keine Chance hat eine Art Veto-Recht einzulegen gegen ein europäisches Gesetz, was vom Euoropäischen Parlament und dem Ministerrat erlassen wurde. Ist das wirklich so?
Damit wären dann „kleine“ Staaten wie Malta den 4 „Großen“ (D, GB, F, I) ausgeliefert.

Echt? Das hat mich jetzt aber geschockt. Damit willst du also
sagen, dass ein nationales Parlament keine Chance hat eine Art
Veto-Recht einzulegen gegen ein europäisches Gesetz, was vom
Euoropäischen Parlament und dem Ministerrat erlassen wurde.
Ist das wirklich so?
Damit wären dann „kleine“ Staaten wie Malta den 4 „Großen“ (D,
GB, F, I) ausgeliefert.

Na klar ist das so, siehe hier und hier. Gilt nur nicht für alle Entscheidungen, zum Teil muss auch einstimmig entschieden werden. Noch jedenfalls.

Nicht nur Malta, sondern auch Deutschland kann überstimmt werden! Dann muss der Bundestag (und ggf. Bundesrat) die Richtlinie so umsetzen. Und das auch, falls du mit deiner Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl dafür gesorgt haben solltest, dass eine nationale Regierung an die Macht kommt, die genau das Gegenteil will. Diese frei gewählten, nationalen Volksvertreter sind somit zum Teil einfach Marionetten. Soviel zum Thema Demokratie.

wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, dann müsste im langfristigen vorfeld schon einiges schief gelaufen sein.
passieren würde dann faktisch nichts, denn der verabschiedungsprozess der betreffenden nation aus der eu wäre schon länger im gange.

dass eine nation sich in eigentlich guten zeiten „einfach so“ oder „unvorhergesehen plötzlich“ in der art verhält, halte ich für fast ausgeschlossen.

Zur Quizfrage… vor knapp 11 Monaten waren es 74