Hallo zusammen,
Ist der Begriff Naturnahe Grünflächenbewirtschaftung irgend wie definiert? Gesetzlich oder sonst wie?
Gibt es Eingriffsvorgaben bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen die zu beachten sind; die vorschreiben, zu welcher Zeit und in welchem Umfang Rückschnitte noch zulässig sind oder ausdrücklich verboten?
Anlass meiner Frage ist vielfach zu beobachtendes Vorgehen mancher Kommunen, insbesondere Städte. Die gehen bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen entlang von Bachläufen und öffentlichen Parks grob fahrlässig und äußerst rabiat vor. Begrünte Flächen mit Hecken und Bäumen werden großflächig und bis auf die nackte Erde zerstört. Regelmäßig mit hohem finanziellen Aufwand; sogar bis weit in die Brutzeit (Anfang März) hinein. Bürgeranfragen werden ausweichend beantwortet. Das Vorgehen der Ämter wird von der Verwaltungsspitze gedeckt: „Die Ämter machen einen guten Job“, wird lapidar auf öffentlichen Versammlungen erklärt. Es findet eine gedankliche Gleichschaltung von Ämterarbeit und öffentlicher Meinung statt. Motto: Was die Verwaltung macht, ist gleichzeitig gut für die Öffentlichkeit. Übrigens ein Vorgehen, dass mehr und mehr in der Öffentlichkeit schleichend an Raum einnimmt. Obwohl Umweltschutz und Bürgernähe bzw. Demokratie sich doch eigentlich geradezu bedingen.
Grüße mki