Navi absetzbar?

Hallo,

kann ein Berufskraftfahrer ein LKW-spezifisches (z. B. Brückenhöhe u. Tragkraft etc:smile: Navi steuerlich absetzen?

Evtl. §§ od. Urteile?

Danke und Gruß
rolli

Leider kann ich auf diese Frage keine Antwort aus eigener Erfahrung geben, rate jedoch auf www.help.gv.at die Richtige Stelle, Amt, zu finden, welche eine solche Frage beantworten kann.

In der Hoffnung mit diesem Tip geholfen zu haben

Riobravo

Wenn dem FA glaubhaft dargelegt wird, dass das Gerät so gut wie ausschließlich im LKW eingesetzt wird, handelt es sich, soweit es nicht vom Arbeitgeber finanziert wird, um Werbungskosten im Sinne von § 9 Einkommensteuergesetz -EStG-. Steuerliche Auswirkung aber nur, soweit der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird.

Danke
euch beiden! War nicht das was gerne gehört worden wäre, hat den Betroffenen aber trotzdem ein gutes Stück weiter gebracht!

Gruß

rolli