Hallo Herr Oldenburger,
kann man neben einem Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber X
noch eine eigene Firma Y Gründen (z. B. Online Handel und
vorzugsweise als eine Personengesellschaft), und dort als
Geschäftsführer arbeiten?
Grundsätzlich ist es möglich, neben dem Angestelltenverhältnis einer selbstständigen/unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Der Arbeitgeber darf die Zustimmung zu nebenberuflichen Tätigkeit nur dann verweigern, wenn er berechtigter Weise befürchten muss, dass sich die nebenberufliche Tätigkeit negativ auf das Angestelltenverhältnis auswirkt (Problematisch sind dabei insbesondere Arbeitszeit/Urlaub/Wettbewerbsverbot).
Wenn ja, muss man dann bei Beschäftigungsverhältnis zu Firma X
irgendwas ändern?
Ja, die Firma muss über die geplante Nebenberufliche Tätigkeit informiert werden und dieser zustimmen (am besten schriftlich!)
Man zählt doch dann als Selbstständiger und
müsste doch die erbrachte Leistung der Firma X in Rechnung
stellen oder?
Da werfen Sie etwas durcheinander. Wenn Sie selbstständig sind, dann arbeiten Sie auf eigene Rechnung. Ihre Leistung stellen Sie Ihrem Auftraggeber in Rechnung.
Gruß
Sheldrick