Neben dem Beruf ein eigenes Unternehmen gründen?

Hallo,

kann man neben einem Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber X noch eine eigene Firma Y Gründen (z. B. Online Handel und vorzugsweise als eine Personengesellschaft), und dort als Geschäftsführer arbeiten?

Wenn ja, muss man dann bei Beschäftigungsverhältnis zu Firma X irgendwas ändern? Man zählt doch dann als Selbstständiger und müsste doch die erbrachte Leistung der Firma X in Rechnung stellen oder?

Hallo,

zu allererst muss man einmal bei seinem Arbeitgeber klären, ob dieser mit einverstanden ist.

Gruß Merger

Ja der wäre damit einverstanden.

Re-Hallo,

bin selber selbständig und hatte unlängst ein Angebot für ein Angestellten-Verhältnis. Nach Anrufen beim Gewerbe- und beim Finanzamt wurde klar, dass beides zusammen geht. Bei der Abrechnung beim Finanzamt gibt man dort dann das Angestellten-Einkommen an, in einem (bzw. mehreren) Formularen das Einkommen aus dem selbständigen Betrieb.

Viele Grüße von Roberta

Ein Bekannter von mir hat nicht nur mit diesem System eine Firma aufgebaut, sondern sogar mit Wissen und Billigung seines Arbeitgebers Kollegen aus der Firma, bei der er angestellt war, als 400 Euro-Kräfte am Wochenende mir beschäftigt!

(Beide Firmen waren in völlig verschiedenen Sektoren tätig, obwohl beides mit Kunststoffverarbeitung zu tun hatte.)

Hallo Herr Oldenburger,

kann man neben einem Angestelltenverhältnis beim Arbeitgeber X
noch eine eigene Firma Y Gründen (z. B. Online Handel und
vorzugsweise als eine Personengesellschaft), und dort als
Geschäftsführer arbeiten?

Grundsätzlich ist es möglich, neben dem Angestelltenverhältnis einer selbstständigen/unternehmerischen Tätigkeit nachzugehen. Der Arbeitgeber darf die Zustimmung zu nebenberuflichen Tätigkeit nur dann verweigern, wenn er berechtigter Weise befürchten muss, dass sich die nebenberufliche Tätigkeit negativ auf das Angestelltenverhältnis auswirkt (Problematisch sind dabei insbesondere Arbeitszeit/Urlaub/Wettbewerbsverbot).

Wenn ja, muss man dann bei Beschäftigungsverhältnis zu Firma X
irgendwas ändern?

Ja, die Firma muss über die geplante Nebenberufliche Tätigkeit informiert werden und dieser zustimmen (am besten schriftlich!)

Man zählt doch dann als Selbstständiger und
müsste doch die erbrachte Leistung der Firma X in Rechnung
stellen oder?

Da werfen Sie etwas durcheinander. Wenn Sie selbstständig sind, dann arbeiten Sie auf eigene Rechnung. Ihre Leistung stellen Sie Ihrem Auftraggeber in Rechnung.

Gruß
Sheldrick