Hallo zusammen, wollte mal fragen ob das geht, lebe in Thailand und da ist es so geregelt wer unter einer Verdienstspanne von 950 Euro bleibt muss kein Gewerbe anmelden und keine Steuern abführen. Mein Stiefsohn würde gerne wo ich meine Gruppen FB habe eine Seite erstellen wo man seine Handarbeit Ringe für Biker anbietet darstellt und verkauft. Meine Frage geht sowas ? ohne das ich da mit involviert bin, da ich keinen Nebenjob machen darf als Frühpensionär mit 55 frage ich mal in die Runde, das würde zu Pensionskürzungen führen worauf keiner Lust hätte. Dk vorab für gute Tipps.
Warum immer so kompliziert, warum machen deine Frau und dein Sohn jeweils eine eigene Seite, die du dann auf deiner Seite ohne Probleme verlinken kannst??
Nur der Vollständigkeit halber: es sollte natürlich heißen „warum machen deine Frau und dein Sohn NICHT jeweils eine eigene Seite […]“
Ja, es ist prinzipiell möglich, dass Ihr Stiefsohn eine eigene Facebook-Seite erstellt und dort seine handgefertigten Ringe für Biker anbietet und verkauft. Solange sein Einkommen aus dieser Tätigkeit unter der in Thailand festgelegten Verdienstspanne von 950 Euro bleibt, müsste er laut Ihrer Information kein Gewerbe anmelden und keine Steuern abführen.
Es ist jedoch wichtig, dass Sie persönlich nicht in diese Geschäftsaktivitäten involviert sind, um Ihre eigene Pensionsregelung nicht zu gefährden. Ihr Stiefsohn sollte sicherstellen, dass alle Geschäftsaktivitäten, einschließlich Bankkonten und andere finanzielle Angelegenheiten, ausschließlich auf seinen Namen laufen.
Es wäre auch ratsam, einen Steuerberater oder Anwalt in Thailand zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Aktivitäten den lokalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Viele Grüße Karsten