Hallo…ich arbeite ehrenamtlich beim Rettungsdienst am Wochenende als Rwttungssanitäter. Eigentlich mache ich zurzeit eine Ausbildung zur Immobilienassistentin, aber mein Chef weiß Bescheid, dass ich nebenbei ehrenamtlich auf dem Rettungswagen arbeite. Jetzt ist das Problem, dass ich an meine Freigrenze von glaube 2.400, 00 € komme. Mein Chef vom Rettungsdienst bietet mir nun einen Minijob auf 450,00 € an. Geht das für mich steuerlich oder ist das total doof, wenn ich das mache? Ich kenne mich steuerlich leider noch so gar nicht aus und wollte lieber abklären ob ich da Probleme bekomme. Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. Danke!
Hallo
Ja gerne beantworte ich dir deine Frage.
Also ich kann nur erzählen das ich auch in so einer Situation war wie du. Das war aber alles kein Problem - ich war auf einer anderen arbeit eingestellt und hab dann auch am Wochenende oder so wenn ich mal zeit hatte, beim Rettungsdienst gearbeitet - aber dann auch wirklich nur auf 450,00 Euro Basis.
Was wiederum jetzt bei mit nicht geht. Ich bin jetzt beim Rettungsdienst eingestellt - und darf laut Chef keinen nebenjob machen. Da die zeit in welcher ich Zuhause bin als Erholung dienen muss. Weil wir 24H Dienste haben.
Ich hoffe ich konnte dir helfen !
Wenn noch was sein sollte schreib einfach -
MfG
Das geht steuerlich. Der Rettungsdienst wird dich dazu bei der Minijobzentrale anmelden und er muss dann eine pauschale Steuer zahlen. Der Unterschied für dich ist nur, dass du jetzt nicht mehr ehrenamtlich tätig bist, sondern als Minijobber angestellt. Es entsteht also eine gegenseite Dienstverpflichtung. Aber das sollte kein Problem sein, so wie sich das anhört. Letzlich kannst du den Minijob unter einhalten der Kündigungsfrist auch immer kündigen.
Dein Arbeitgeber für die Ausbildung muss hierfür aber trotzdem nochmal gefragt werden, da eine Nebenjob dennoch etwas anderes ist als eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Aber wenn du ihm versicherst, dass du dann nicht mehr machst als vorher, sollte das kein Problem sein.
LG
Streetttaucher
Hallo Rettungssanitäterin,
da geht es mir leider wie Dir…
Viel Erfolg
Der Arbeitgeber muss den Minijob akzeptieren und Ihnen soweit ich weiss, erlauben, Aber 450Euro? Denke es sind nur 400 erlaubt… Das Sie in der Ausbildung sind, sind Sie bestimmt zu einer Einkommensteuer veranlagt. Fragen Sie doch ihren Lohnsteuerberater, und wenn sie noch keinen haben, ihre Eltern haben vielleicht einen. Ziehen Sie diesen zurate.
Gruß,
Hilger
Moin!
Die Freigrenze ist korrekt.
Der Minijob ist in ordnung, denn Steuerlich hast du dadurch keine Nachteile. Der Vorteil hier ist, dass du mit mehr Geld bei gleichen Steuerlichen Aspekten nachhause gehst.
MfG
der Schma
Leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Hoffe, dass sich jemand anderes hier auskennt.