Ein solches Gewerbe zu gründen, bedarf keiner Erlaubnis. Wenn das Gewerbe angemeldet ist, werden Finanzamt, IKK usw. sich sowieso melden. Dann ist einiges auszufüllen. U.a. natürlich auch die Rechtsform (schon bei der Gewerbeanmeldung). Wenn keine Angestellten geplant sind, reicht es, das Gewerbe als Einzelunternehmen anzumelden. Also weder GBR (sonst würde man sich mit einer zweiten Person zusammentun), noch OHG usw.
Dann haftet man natürlich immer persönlich. Bezüglich Steuer ist zu wählen, ob man evtl. die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmt. Die gilt dann für 5 Jahre. Aber nur, solange der Umsatz nicht über 17500 € im Jahr liegt (mit einer Ausnahme). Mal bitte genau nachlesen im Internet unter „Kleinunternehmer-Regelung“. Dann müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen usw. gemacht werden. Es wird dann weder Umsatzsteuer abgeführt, aber auch keine erstattet. Wenn man also teure Gerätschaften anschaffen muss, ist das natürlich dann nicht so gut, denn sonst könnte man sich die gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückholen.
ABER: Ein Existenzgründerseminar zu besuchen ist niemals schlecht! Kostet auch nicht so viel (diese Kosten kann man dann natürlich in den Ausgaben gegenrechnen). Bei der Kleinunternehmer-Regelung kann man mit Einnahmen-Ausgaben-Überschuss Rechnung alles ans Finanzamt schicken. Und braucht nicht unbedingt noch eine Buchhaltung. Natürlich sollte man darüber auch Bescheid wissen. Und: Von Beginn an ein Fahrtenbuch führen ist sehr wichtig. Gerade in dem Beruf!!! Jede Quittung (Ausgabe) aufheben!
Na dann - guten Start!