Nebenberuflich Gewerbetreibender ohne Hauptberuf?

Hallo,

ich würde mich gerne in Dt. selbstständig machen. Hauptberuflich arbeite ich in Russland, zahle auch dort meine Steuern ( in Dt. habe ich keine Einnahmequelle, bezahle aber hier meine AOK ( Grundversicherung 150 Eur).Möchte jetzt ein Gewerbe in Dt. eröffnen. Würde es aber gerne Nebenberuflich machen? Besteht eine solche Möglichkeit? Wie wirkt sich das auf meine Abgaben (Krankenversicherung, Altersvorsorge, …) aus?

Nebenberufliches Gewerbe gibt es nicht.
Krankenversicherungsbeitraege abhängig vom Einkommen.

Hallo

bitte um Verständnis für die knappe Antwort.

Was die Krankenversicherung angeht, so besprechen Sie dies - am besten schriftlich - mit Ihrer AOK.

Ihre Altersvorsorge ist davon nicht betroffen. Hier können Sie frei entscheiden.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Stabrus123

bin leider im Krankenhaus, Internet geht ganz schlecht.

MfG -Leo

Nach diesen Angaben muss ich dir sagen, das deine Einstufung bei der AOK nicht richtig ist. Denn hier zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Also auch die Einnahmen aus Russland. Ich gehe davon aus, das du diese nicht angegeben hast. Denn sonst würdest du nicht 150 Euro zahlen. Das ist der Mindestbeitrag bei Bruttoeinnahmen bis ca. 860 Euro im Monat.
Die Möglichkeit sich auch nebenberuflich Selbständig zu versichern gibt es. Bitte setz dich mit der AOK in Verbindung, sage ihnen was du voraussichtl. verdienen wirst und wieviele Stunden in der Woche du hierfür nebenberuflich arbeitest. Aber auch die Einnahmen aus Russland werden bei der Beitragsberechnung angerechnet!!!

Ich sehe da kein Problem - wichtig ist, dass Sie krankenversichert sind.
MfG
Waldemar

Hallo Strabrus,
bitte zur AOK gehen und eine sogenannte Statusfeststellung beantragen.

Gruß
R.Maaß

Hallo
also Dein krankenversicherungsbeitrag steigt dann auf jeden Fall an, für selbstständige gibt es nämlich eine andere Grenze! Alles Gute!

Hallo,

um ein Gewerbe auszuüben muss diesen erst einmal bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Dort wird sicherlich festgestellt ob das in Deinem Fall möglich ist.
Ebenso ist das Gewerbe bei der Krankenversicherung anzumelden.
Gruß
Franjo

Hallo auch,
der monatliche Beitrag von ca. 150,-- EUR bedeutet für mich den „Mindestbeitrag“ - d.h. - dein Einkommen ist geringer als 875,00 EUR monatlich. Als Selbstständiger wird der monatliche Beitrag normalerweise aus einem Einkommen von mindestens 1.968,75 EUR berechnet, das bedeutet einen Beitrag von ca. 350,-- EUR (incl. Pflegeversicherung). Der Beitrag ist dazu noch abhängig von einer Versicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch. Wird die selbständige Beschäftigung als Nebenerwerb ausgeübt, ist eine Einzelprüfung der Krankenkasse nötig. Hier fließen mit ein: die wöchentliche Arbeitszeit, das Verhältnis der selbstständigen Beschäftigung zu den anderen Einkünften usw. - eine pauschale Auskunft ist hier leider nicht möglich.
Ohne weitere Probleme kann jedoch für Selbstständige die sogenannte Beitragsermäßigung beantragt werden. Wird diesem Antrag statt gegeben, errechnet sich der Beitrag aus mindestens 1.312,50 EUR pro Monat, d.h. Monatsbeitrag ca. 230,-- EUR. Maßgeblich für die korrekte Beitragszahlung ist aber in jedem Fall der Einkommensteuerbescheid. Fallen die Einkünfte aus dem Steuerbescheid höher aus, als das geschätzte Einkommen, sind evtl. Nachforderungen der Krankenkasse möglich.
Die Altersvorsorge mußt Du als Selbstständiger privat absichern (Lebensversicherung usw.) - Ausnahme: Du bist als Handwerksmeister in die Handwerksrolle eingetragen und hast noch keine 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (in Deutschland) eingezahlt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Freundliche Grüße
Frankie

Gewerbeschein abholen und die Konditionen lesen um ein Gewerbe zu starten. Das wars. Krankenversicherung ist nicht eiun Muss; nicht wie Angestellte. Altersvorsorge? ich weiss es nicht.

Hallo Stabrus123,

entschuldige die sehr verspätete Antwort.

Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum Du in die Deutschland den Mindestbeitrag bezahlst, obwohl Du hier gar nicht gemeldet bist.

Wenn Du dich jetzt in Dt. Selbstständig machst, muss von der Krankenkasse anhand der tatsächlich vorliegenden Fakten prüfen, ob die Selbstständigkeit überhaupt nebenberuflich ist.

Generell ist man mit der Gewerbeanmeldung immer hauptberuflich. Der Beitragssatz beträgt dann monatlich mindestens ca. 825 €.

Mit freundlichen Grüßen
sigi-der-schwabe