Hallo auch,
der monatliche Beitrag von ca. 150,-- EUR bedeutet für mich den „Mindestbeitrag“ - d.h. - dein Einkommen ist geringer als 875,00 EUR monatlich. Als Selbstständiger wird der monatliche Beitrag normalerweise aus einem Einkommen von mindestens 1.968,75 EUR berechnet, das bedeutet einen Beitrag von ca. 350,-- EUR (incl. Pflegeversicherung). Der Beitrag ist dazu noch abhängig von einer Versicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch. Wird die selbständige Beschäftigung als Nebenerwerb ausgeübt, ist eine Einzelprüfung der Krankenkasse nötig. Hier fließen mit ein: die wöchentliche Arbeitszeit, das Verhältnis der selbstständigen Beschäftigung zu den anderen Einkünften usw. - eine pauschale Auskunft ist hier leider nicht möglich.
Ohne weitere Probleme kann jedoch für Selbstständige die sogenannte Beitragsermäßigung beantragt werden. Wird diesem Antrag statt gegeben, errechnet sich der Beitrag aus mindestens 1.312,50 EUR pro Monat, d.h. Monatsbeitrag ca. 230,-- EUR. Maßgeblich für die korrekte Beitragszahlung ist aber in jedem Fall der Einkommensteuerbescheid. Fallen die Einkünfte aus dem Steuerbescheid höher aus, als das geschätzte Einkommen, sind evtl. Nachforderungen der Krankenkasse möglich.
Die Altersvorsorge mußt Du als Selbstständiger privat absichern (Lebensversicherung usw.) - Ausnahme: Du bist als Handwerksmeister in die Handwerksrolle eingetragen und hast noch keine 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (in Deutschland) eingezahlt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Freundliche Grüße
Frankie