Hallo liebes Forum,
Ich hätte da eine Frage…
Ich beziehe leider aktuell seit 1.3.2020 ALG 1 und habe einen Bildungsgutschein für einen Fernkurs über sechs Monate in Vollzeit erhalten, welchem ich mit großer Freude nachgehe. Da dieser aber in der Realität keine 40-Stunden-Woche füllt, hätte ich die Zeit, mich nebenberuflich freiberuflich selbständig zu machen als Tontechniker.
Mir ist klar, dass ich nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten darf und auch, dass ich nicht mehr als 165 € ohne Abzüge am ALG verdienen darf. Handelt es sich hierbei um Gewinn oder Umsatz? Was passiert, wenn ich zum Beispiel Fahrtkosten habe, mir einen Transporter mieten muss oder neues Equipment für einen Auftrag brauche. Kann ich einfach eine Gewinn- und Verlustrechnung machen und meine Ausgaben gegenrechnen? Kann mir die Ausübung der Nebentätigkeit wegen der Vollzeitmaßnahme verweigert werden?
Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße und stay healthy
Redman