Nebenberuflich selbstständig <450 Euro- Steuern?

Hallo,

angenommen eine auf Teilzeit arbeitende Erzieherin möchte nachmittags als selbstständige Tagesmutter arbeiten. Der Umfang wäre mit 2 Std. täglich so gering, dass sie unter 450 Euro im Monat verdienen würde. Dürfte Sie das Geld (wie bei einem 450 Euro Job) behalten?

Falls nicht, warum nicht? Wieviel bliebe der Frau dann etwa von ihren 450 Euro?

MfG

Da gibt es Grenzen und die hab’ ich jetzt leider nicht gleich zur Hand. Werde aber schnellstens nachschauen wird aber wahrscheinlich eher Samstag. Also aus dem Kopf, ich weiß aber nicht, ob das ganz genau ist! Bis 400,-- RV-frei + bis 380,-- KV frei. Allerdings liegt man meine ich bei ca. 78,-- bei der RV davon die Hälfte vom Jugendamt. Bei der KV gibt es eine Sonderregelung, aber man erhält auch die Hälfte vom Jugendamt. Da ich schon lange drüber liege, kann ich das eben nicht aus dem Stehgreif.

VG

Hallo,

auch die Einnahmen aus einem 450-€-Job werden versteuert, nur dass der Arbeitnehmer nichts merkt. Die Steuer zählt der Unternehmer. Jedes Einkommen muss versteuert werden, auch das aus Selbstständiger Tätigkeit. Darum muss jede Einnahme angegeben werden. Das Finanzamt wird das Einkommen aus beiden Tätigkeiten zusammenaddieren und daraus die Einkommenssteuer berechnen. Da es nur eine Teilzeitbeschäftigung ist, könnte der Steuersatz insgesamt sehr niedrig liegen.

Mit freundlichem Gruß

Ingrid Jensen

Hallo, damit kenne ich mich gar nicht aus, in solchen Fällen rufe ich immer direkt beim Finanzamt an.

Liebe Grüße

Hallo Susann27,

die Grenze sind nicht 450€ sondern nur 400€.
Einen Cent darüber und der Verdienst muß ganz normal versteuert werden. Macht ungefähr 45% aus, dann bleiben noch grob 250€ übrig.

Man könnte so eine Art Zeitkonto führen (so wie es jeder andere Betrieb eben auch tut). So könnte jeden Monat 400€ ausbezahlt werden und in den Monaten in denen das Kind nicht da ist, also weniger Stunden anfallen vom Zeitkonto auszahlen…

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,

wenn diese Frau sich nebenbei selbstständig macht, dann ist es egal, wieviel sie verdient. Sie muss diese Einnahmen zusammen mit den anderen Einnahmen aus Teilzeit am Jahresende mit der Einkommenssteuer veranlagen. Wieviel davon im Endeffekt übrig bleibt hängt von vielen Faktoren ab wie z.B. Einkünfte des Ehegatten, Splitting oder Zusammenveranlagung, Kinder, Freibeträge, Kosten, etc. in diesem Fall wäre evtl. ein Besuch bei einem Fachmann angeraten.

MFg

die Tante

Hallo,
das kann ich nicht beantworten,frag beim Fiskus oder Arge nach!
L:G:

Hallo Susann27,

sorry, aber die Info ist alt…ab 01.01.2013 gilt natürlich ein neuer „Minijob“ Betrag von 450€.
Aber trotzdem wird schon ab einem Cent drüber normal versteuert!

Viele Grüße
Lore

Hallo, ach je, da fragst du was. Ich wäre jetzt auch der Meinung, man kann das Geld behalten, aber sicher bin ich mir nicht. Leider kann ich dir da nicht wirklich weiterhelfen. Tut mir leid. Viele Grüße

Die Einkommen müssen natürlich addiert werden. :wink:

Konkrete Fragen kann nur ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bzw. ein Steuerhilfeverein beantworten.

Ein Anruf bei der Minijobzentrale kann u.U. auch hilfreich sein.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Die Änderungen 2013 findest Du auch unter http://www.familienfreund.de/web-familiennews/aender…