Nebenberufliches Kleingewerbe

Hallo,
_ich habe mich gerade selbständig gemacht und ein Kleingewerbe angemeldet. Dieses habe ich nebenberuflich angemeldet, da ich bisher noch Student gewesen bin. Jetzt werde ich zum April exmatrikuliert. Wäre dann also hauptberuflich arbeitslos. Kümmere mich allerdings auch noch um unsere zwei Kinder (2 und 4). Die gehen halbtags in den Kindergarten. In der Zeit arbeite ich eben für mein Gewerbe, welches bisher auch noch keine Einnahmen abwirft, da es gerade erst angelaufen ist.
Wir leben halt von dem Geld von meinem Mann.
Nun ist die Frage, wenn ich mich beim Arbeitsamt nicht als arbeitssuchend melde, sondern weiter halbtags mein Kleingewerbe aufbaue, wird das dann automatisch als hauptberuflich eingestuft? Also mit eigener Krankenversicherung und allem pipapo?
Einnahmen belaufen sich bisher auf höchstens 50,- pro Monat.
Muß ich mich also arbeitssuchend melden und einen anderen Job annehmen, um weiter als Kleingewerbe nebenberuflich durch zu gehen? Was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Sollte mein Gewerbe Einnahmen einbringen melde ich mich gerne als hauptberuflich um, aber im Moment ist das ja dann finanziell etwas witzlos.

Danke für jede Antwort,
Ramona_

Hallo,

Fragen mit „ich“ und „mein“ usw. sind in diesem Forum problematisch: Sie werden - weil nicht allgemeingültig formuliert - meist gelöscht.
Aber vielleicht ist das nun durch eine allgemein formulierte Antwort „geheilt“.

gerade selbständig gemacht und ein Kleingewerbe angemeldet.

Man kann nur ein Gewerbe anmelden. „Kleingewerbe“ gibt es nicht.
Für den vereinfachten Umgang mit der Umsatzsteuer kann man die Kleinunternehmer-Regelung nutzen, und das geschieht hier vermutlich wohl.

Bei der Krankenkasse kann frau mit ihrem Mann familienversichert sein, solange ihr Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben) unter 395 €/Monat im Jahresdurchschnitt liegt. Erst darüber muss sie selbst KK zahlen. Näheres kann frau auch bei der Krankenkasse (es muss ja nicht die eingene sein *grins*) nachfragen.

Bei Minijob plus Gewerbe läge die Grenze für Beides zusammen bei 450 €/Monat.

Da hier kein ALG1 oder ALG2 mit im Spiel sein dürfte, ist ansonsten die Höhe des Gewinns oder des Verlusts unproblematisch.

Fragen beantwortet?

LG
JK