Nebenerwerb Model

Hallo,

ich arbeite hauptberuflich als Immobilenkauffrau in Vollzeit.Seit 2 Jahren bin ich bei einer modelagentur unter Vertrag und bekomme ab und an auch Aufträge.meine Agentur hat mir gesagt,das ich meine Einkünfte beim Finanzamt anmelden muss. Ich bekomme Rechnungen von der Agentur auf Basis dieser wird mir dann das Geld überwiesen.Die Umsatzsteuer führe ich nicht ab.

Wie muss ich das denn machen mit der Angabe beim Finanzamt?Brauche ich überhaupt einen Gewerbeschein?!

Danke für eure Rückmeldungen!

Ist eigentlich nicht mein Fachgebiet, ich berate bei Fragen zum Thema Steueroptimierung offshore und Kapitalanlage.

Bis zu einem Umsatz von 17500 im Jahr brauchst Du so oder so keine Umsatzsteuer zu bezahlen

Hallo,

verzwickte Frage => machs so: a) Ruf beim Finanzamt an und erkundige Dich direkt vor Ort => die sind auskunftspflichtig. Notier Dir dabei den Namen dessen, der Dir geantwortet hat oder b) frag bei der Modelagentur nach => da bist Du ja sicherlich nicht der erste Fall dieser Art.

lG

hamsterbaumi

Hallo,

  1. Sie bekommen keine „Rechnungen“ von der Modelagentur, denn „Rechnungen“ sind etwas, das man bezahlen muss. Sie bekommen eine „Abrechnung“ von der Agentur und bekommen daraufhin das Geld überwiesen.
  2. Sind in diesen Abrechnungen Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen, müssen Sie diese an das Finanzamt abführen. Dazu erstellt man eine Umsatzsteuererklärung.
  3. Das Geld, das Sie von der Agentur bekommen, stellt Ihre Einnahmen dar, dagegen stellen Sie Ihre Ausgaben und erhalten so den Gewinn.
    Wenn Sie eine kaufmännische Ausbildung haben, müssten Sie das eigentlich aber wissen, denn das ist Bestandteil ihrer Ausbildung gewesen. Sollte es zumindest gewesen sein.
  4. Ihr Gewinn aus dem Modeljob wird steuerlich gesehen zu ihrem Gehalt dazugezählt. Wenn Sie Gewinn gemacht haben, müssen Sie darauf noch Einkommensteuer nachzahlen.
  5. Nun müssen Sie also für die vergangenen 2 Jahre ihre Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung anfertigen, eine Gewinnermittlung dazu und dann ab ans Finanzamt.
    Gutes Gelingen
    Barbara

Hey :smile:

Einen Gewerbeschein brauchst du nicht, weil das in die Kategorie Künstler fällt. Mit der Umsatzsteuer musst du aber aufpassen, Verdienst du unter 8000 Euro jährlich bist du kleinstunternehmer und musst USt. Nicht vorzahlen, es reicht dann, bis Ende Mai des nächsten Jahres eine Steuererklärung abzugeben. Am besten mit Elster oder anders online, sammel alles einfach ganz fleißig, was man absetzten kann (Fahrbelege, Hotels…)

Dann hat das Finanzamt was sie brauchen, in der Regel gäbe es sowieso keine Kommunikation zwischen Finanz und Gewerbeamt :smile:

Hallo,

die Einnahmen müssen in der nächsten Steuererklärung in der Anlage S (selbständige Arbeit) angegeben werden.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, da es sich nicht um ein Gewerbe, sondern um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

Gruß
Lawrence

Ja, dafür müssen Sie ein Gewerbe anmelden (bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung) und die Einkünfte müssen Sie versteuern.
Falls die jährlichen Einnahmen 17.500 Euro nicht übersteigen müssen Sie als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen.
Nach der Gewerbeanmeldung kommt auch die IHK und die Berufsgenossenschaft auf Sie zu. Der IHK müssen Sie dann Zwangsbeiträge zahlen. Und auch Ihre Krankenkasse möchte ggf. einen Zusatzbeitrag.
Das Finanzamt schickt Ihnen einen Fragebogen, evtl. müssen Sie dann Einkommensteuervorauszahlungen leisten.

Hallo

seltsam ist, dass die Agentur Rechnungen an Dich erstellt - eigentlich müsste es umgekehrt sein …
Diesen Umstand kann ich nicht einschätzen.

Ansonsten gilt:
Jegliche Einkünfte müssen bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden - also auch die aus selbständiger Tätigkeit.

Außerdem ist jede selbständige Tätigkeit beim Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde anzumelden. Durch die Gewerbeanmeldung erfährt z.B. das Finanzamt automatisch von der Neuaufnahme der selbständigen Tätigkeit und schickt dann einen entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfasung.

z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
http://www.gewerbe-anmelden.net/
http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeanmeldung.html

hier hab ich sogar etwas zu Model-Tätigkeit gefunden
http://www.edv-buchversand.de/productinfo.php?replac…

Hi,

steuerlich dürfte es ausreichen, wenn du (am Ende des jahres) eine Einkommensteuererklärung erstellst und darin deine Einnahmen - und natürlich auch die damit verbundenen Ausgaben zu deinen Gunsten - angibst.

Ein Gewerbeschein würde es dir ermöglichen, die als Gewerbetreibende auszuweisen; solange die keine Umsatzsteuer berechnen willst, ist das steuerliche aber unbedeutend.
Es gibt auch Tätigkeiten, bei denen ein Gewerbeschein oder weitere Genehmigungen vorgeschrieben sind (z.B. Ausbildungs- oder Qualifikationsnachweise); das scheint mir aber bei deiner Tätigkeit nicht der Fall zu sein.

Viel Erfolg beim Modeln!
Roger

Hallo,
das kann ich auch nicht so beantworten. Leider.

Hallo,

Gewerbeanmeldung ist m. E. notwendig.

Bei Gutschriften mit offen ausgewiesener MwSt. muss diese auch an das FA abgeführt werden, sonst gibt es Probleme, auch für die Agentur.

Der Agentur muss auch die erteilte Steuernummer mitgeteilt werden.

Beste Grüsse aus dem Sauerland

finanzheini

Nicht die Agentur - du stellst doch eine Honorar-Rechnung aus, oder?

Die jährliche Summe ergibt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die in die Einkommensteuererklärung des Jahres gehört sobald der Betrag über normale Freibeträge hinausgeht.
Deine Rechnung können ohne MWSt ausgestellt werden, wenn ein Mindestumsatz p.a. nicht erreicht wird.

Muß der Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag seine Zustimmung geben? Das sollte geklärt werden.