Nebengewerbe als Hufbearbeiter - was muss man steuerlich beachten

Hi Ihrs,

wenn jemand einen Hauptjob hat und nebenberuflich eine Ausbildung zum Barhuftherapeuten (so ne Art Podologe für Pferde ;)) macht und das dann parallel zu seinem Hauptjob als Nebengewerbe betreiben möchte … wie muss der das steuerlich regeln?

Die Eckpunkte wären:
Die Ausbildung selber könnte schon nicht ganz billig sein
Die Ausbildung könnte z.B. in Form von Wochenendseminaren mit Theorie und Praxisteil stattfinden
Die Ausbildungsstelle wäre angenommen 250 km entfernt und man muss dort übernachten
Außerdem müsste man einige viele Tage Mitfahrpraktikum machen also unter Aufsicht Pferde bearbeiten - Das müsste ebenfalls dort vor Ort beim Ausbilder sein, weil es aktuell keine weiteren Ausbilder dieser Art gibt.
Die Materialien (v.a. Messer und Raspeln, Sicherheitsschuhe, Arbeitshosen, Beschlagsschürze etc.) sind ebenfalls teilweise kostenintensiv
Die eigenen Kundenpferde wären dann eher in der näheren Umgebung zu finden und anzufahren

Es würde auf jeden Fall als Nebengewerbe betrieben mit einem Umsatz von max 3600€ / Jahr

Jetzt mal meine Annahmen, weil ich schlicht keine Ahnung davon habe, aber gefragt wurde

1- es greift wohl die Kleinunternehmerregelung ?
1a- es reicht eine Einnahme-Überschussrechnung) ?
1b- man wäre nicht Umsatzsteuerpflichtig ?
1c- man kann also auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen ?
1d- und man muss keine Mehrwertsteuer ausweisen auf der Rechnung ?

2- die Ausbildungskosten / Fahrtkosten zum Betrieb und Übernachtung
2a - sind Werbungskosten in der ESt-Erklärung ?
2b - oder in die Einnahme-Überschussrechnung ? (tippe 2a)
2c - kann man die irgendwie „im Vorgriff“ oder so ansetzen auf die nächsten Jahre verteilt ? sonst wäre ja im 1. Jahr schon heftig Minus zu verzeichnen (ist ja auch so - nur sind Finanzämter dann manchmal komisch)
2d- muss man nen Businessplan auch dann vorlegen wenn man nur Nebengewerbe macht mit wenig Überschüssen
2e- muss man Werbung (Webseiten, Aufkleber, Visitenkarten etc. machen) auch wenn Mundpropaganda völlig reicht um ausgelastet zu sein?

3- die Schutzkleidung und das Werkzeug ( das laufend ersetzt werden muss)
3a- sind dann Arbeitsmaterial (Werbungskosten) ?
3b- oder werden die auch wieder in der Einnahme-Überschuss-Abrechnung angesetzt? (ich tippe 3b)

4- die Fahrtkosten zu dem Kunden sind auf jeden Fall Einnahme/Überschuss - weiß ich aus meinem eigenen Minigewerbe
5- die Versicherungen auch - dito

Fragen über Fragen :-\

wisst ihr was ?

VG Hex

Ja, das wird umsatzsteuerlich ein Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer ausweist und dafür auch keinen Vorsteuerabzug hat.

Ausbildungskosten sind vorweggenommene Betriebsausgaben. Bei der Beurteilung, ob Verluste anerkannt werden, greift das Finanzamt auf den „Totalgewinn“ zurück, also auf die gesamte Dauer der unternehmerischen Betätigung. Sollte nicht absehbar sein, dass ein solcher Totalgewinn entsteht, wird das Finanzamt den Verlust steuerlich nicht berücksichtigen. Dies passiert üblicherweise nach 4 - 5 Jahren, dann aber mit Rückwirkung.

Alles sind Betriebsausgaben, alles gehört in die Anlage EÜR.

Obwohl es ein Gewerbebetrieb ist, reicht eine EÜR, dank BilMoG gibt es ja inzwischen den § 241a HGB.