Nebengewerbe anmelden

Ein freundliches Hallo an alle

Bei 4 Kindern besitze ich ein großes Haus …
zu groß für mich alleine. Ich plane die gesamte untere Etage ( 58 qm ) als Second - Hand - Shop ( Kindermode ) auszubauen. Die Räumlichkeiten wären einschließlich erforderlichem Lager passend. Meine Vorplanung ist so gut wie abgeschlossen.

Mein Problem ist aber, daß ich Erwerbsunfähig bin und diesbezüglich Rente beziehe. Ich selbst kann nach meinen Recherchen aus diesem Grund kein Gewerbe anmelden, ohne meinen Rentenanspruch zu verlieren.

Frage 1: Verliere ich auch den Anspruch,
wenn ich nur den Laden besitze und nicht selbst darin arbeite? Wenn ja, wie melde ich das Gewerbe an? Wie ist die Gesetzeslage?

Frage 2: Wenn ich 2 meiner Söhne den Laden überlasse, ( aus steuerlichen Gründen 2 ), könnten sie diese nur als Nebengewerbe
( Minijob ) anmelden. Wie meldet man in diesem Fall das Gewerbe an?

Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich schon mal ganz herzlich.

Bevor über die Wahrung des Rentenanspruches geredet wird muss noch eine andere Grundfrage geklärt sein, die aus dem Baurecht kommt: Ist es nach gültigem Bauplan möglich, Wohnraum in Gewerbeflächen umzuwandeln? Wenn nicht, gibt es so oder so keine Gewerbeanmeldung.
Die nachrangigen Fragen aus dem Sozialrecht sind nicht so einfach zu beantworten. Es ist aber doch so, dass bei Erwerbsunfähigkeitsrente durchs Amt immer auf die Gesamtsituation geschaut wird und sowohl Mieteinnahmen als auch Einnahmen aus Gewerberechte oder Pachten mindestens mit angerechnet werden.
Für eine genaue Antwort auf den Einzelfall braucht man dann doch einen Fachanwalt für Sozialrecht.
mfG REBA

Vorplanung abgeschlossen

sorry, da kann ich echt nicht weiter helfen

Hallo Reba
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Ummeldung des Wohnraumes würde gehen, da es beim Bau des Hauses eine Gewerbeeinheit war und baulich auch kaum verändet wurde.
Guter Rat und guter Beitrag!
Liebe Grüße Heidi

Hallo Nils Böttcher
Trotzdem, danke für die schnelle Antwort
MfG Heidemarie

sorry, da kann ich echt nicht weiter helfen

Moin,

zu 1.: was heißt „Laden besitzen“? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind nicht relevant. Eine selbst. Tätigkeit ist meldepflichtig. Sh. Rentenbescheid auch wegen der Hinzuverdiensthöhe.
sh. auch: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

zu 2.: keine Ahnung, dass ist kein Rentenrecht!

Gru´ß

Hallo,

zuerst zum rentenberater der grv bund gehen - sie finden ihren berater im internet oder tel.buch oder auf der hp der grv bund. Denn entscheidend ist, welche rente sie beziehen (voll oder teil)und ob ost- oder westrente.
Prinzipiell ist ein nebenerwerb möglich, aber sie können bei überschreitung von grenzen teile oder alles ihrer eu-rente verlieren. Erst dann überlegen, wer das gewerbe anmeldet (nach erstellung eines businessplans).

mfg ignaz

hallo freesen hein
„laden besitzen“ war falsch ausgedrückt.
gemeint war, ein lastenfreies gewerbeobjekt ohne fremde mittel.
der meldepflicht bei der rentenstelle bin ich mir bewußt.
ich beabsichtige keine miete von meinen söhnen zu nehmen.
danke für ihren betrag und ihre hilfe
liebe grüße heidemarie

Hallo Ignatz Kuhruede
Danke für Ihren Betrag, Hilfe und Rat.
Liebe Grüße heidemarie

Hallo,

für die Beantwortung der Frage bitte ich noch kurz um eine Antwort, da der Begriff „Erwerbsunfähig“ im allgemeinen Sprachgebrauch für verschiedene rechtliche Situationen verwendet wird.

Erhalten Sie

  • eine „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2001
    oder
    eine Rente „wegen voller Erwerbsminderung“ mit einem Rentenbeginn ab 1.1.2001?

Die Differenzierung ist für die Antwort von entscheidender Bedeutung.

Gruß von TrixiMaus

Hallo TrixiMaus
Ich erhalte die Erwerbsunfähigkeitsrente nach 2001
Liebe Grüße heidemarie

Hallo TrixiMaus
Ich erhalte die Erwerbsunfähigkeitsrente nach 2001
Liebe Grüße heidemarie

Hallo heidemarie,

also erhältst Du eine eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“

Nur kurz zum besseren Verständnis: Nach dem vor dem 1.1.2001 geltenden Recht konnten Selbständige keine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist in aller Regel der Anspruch für eine solche Rente entfallen.

Die Regelung ab 1.1.2001 stellt nunmehr alleine auf das erzielte Einkommen ab. Dabei ist es egal ob das Einkommen aus einer Beschäftigung oder aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit stammt.

Rentenunschädlich ist ein Hinzuverdienst bis 400 Euro monatlich. Diese Grenze wird ab 1.1.2013 auf 450 Euro monatlich angehoben (§96a SGB VI).
Die Hinzuverdienstgrenze kann 2 mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden. Bei Arbeitnehmern ist dies recht einfach zu prüfen. Bei Selbständigen wird dies normalerweise nicht möglich sein, da die Einkünfte nur schwer einem bestimmten Monat zuzuordnen sind.
Bei Selbständigen ist das steuerrechtlich relevante Jahreseinkommen aus dem Steuerbescheid mäßgebend. Liegt das Jahreseinkommen unter 4800 Euro, 2013 = 5400 Euro hat dies keinen Einfluss auf den Rentenanspruch und auf die Rentenhöhe.

Ob Du selbst im Laden mitarbeitest oder nicht ist nicht von Bedeutung. Maßgebend ist alleine, wem die Einnahmen (Gewinne) steuerrechtlich zuzuordnen sind.
Wenn die Hinzuverdienstgrenze (4800/5400 Euro) überschritten wird, fällt die Rente nicht weg; sie kann dann aber nur als Teilrente gezahlt werden. Aber dies ist eine neue Baustelle über die man dann zur gegebenen Zeit reden kann.

Das Gewerbe wird bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung angemeldet. Hier sollte darauf geachtet werden, daß es als Nebengewerbe gemeldet.
Bei einem hauptberuflichen Gewerbe könntest Du sonst Schwierigkeiten mit Deiner Krankenkasse bekommen (sofern Du in einer gesetzlichen pflichtversichert Krankenkasse bist).

Wenn Du noch Fragen hast melde dich halt wieder.

Gruß von TrixiMaus

Alles klar und viel erfolg - ignaz.

Hallo TrixiMaus
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag und Informationen. Ich konnte daraus viel entnehmen.
Liebe Grüße heidemarie

Hallo TrixiMaus
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag und Informationen.
Ich konnte daraus viel entnehmen.
Liebe Grüße heidemarie

Hallo heidemarie,
freut micht das ich etwas helfen konnte.

Gruß von TrixiMaus

vielleicht kannst du ja den laden auf deinen sohn anmeldnen, er kann ja einen zweit job haben,
du überlässt ihm
da er zu famile zählt
die räumlichkeiten
unentgeldlich,
schau mal ob das steurelich geht,
bei der eigenhiemzulage war das so das enge fam.mitglieder die eigentumswohnung bewohnen könne
unentgeltlich und man bekommt die eigenheimzulage
trozdem,
na , vielleicht ist es in deinm fall auch möglich.
alles gute.