Hallo TrixiMaus
Ich erhalte die Erwerbsunfähigkeitsrente nach 2001
Liebe Grüße heidemarie
Hallo heidemarie,
also erhältst Du eine eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“
Nur kurz zum besseren Verständnis: Nach dem vor dem 1.1.2001 geltenden Recht konnten Selbständige keine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist in aller Regel der Anspruch für eine solche Rente entfallen.
Die Regelung ab 1.1.2001 stellt nunmehr alleine auf das erzielte Einkommen ab. Dabei ist es egal ob das Einkommen aus einer Beschäftigung oder aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit stammt.
Rentenunschädlich ist ein Hinzuverdienst bis 400 Euro monatlich. Diese Grenze wird ab 1.1.2013 auf 450 Euro monatlich angehoben (§96a SGB VI).
Die Hinzuverdienstgrenze kann 2 mal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden. Bei Arbeitnehmern ist dies recht einfach zu prüfen. Bei Selbständigen wird dies normalerweise nicht möglich sein, da die Einkünfte nur schwer einem bestimmten Monat zuzuordnen sind.
Bei Selbständigen ist das steuerrechtlich relevante Jahreseinkommen aus dem Steuerbescheid mäßgebend. Liegt das Jahreseinkommen unter 4800 Euro, 2013 = 5400 Euro hat dies keinen Einfluss auf den Rentenanspruch und auf die Rentenhöhe.
Ob Du selbst im Laden mitarbeitest oder nicht ist nicht von Bedeutung. Maßgebend ist alleine, wem die Einnahmen (Gewinne) steuerrechtlich zuzuordnen sind.
Wenn die Hinzuverdienstgrenze (4800/5400 Euro) überschritten wird, fällt die Rente nicht weg; sie kann dann aber nur als Teilrente gezahlt werden. Aber dies ist eine neue Baustelle über die man dann zur gegebenen Zeit reden kann.
Das Gewerbe wird bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung angemeldet. Hier sollte darauf geachtet werden, daß es als Nebengewerbe gemeldet.
Bei einem hauptberuflichen Gewerbe könntest Du sonst Schwierigkeiten mit Deiner Krankenkasse bekommen (sofern Du in einer gesetzlichen pflichtversichert Krankenkasse bist).
Wenn Du noch Fragen hast melde dich halt wieder.
Gruß von TrixiMaus