Hallo,
mal angenommen, ein Mitarbeiter ist schon seit einigen Jahren im Betrieb. Bei der Einstellung hat er dem damaligen Geschäftsführer gesagt, dass er noch ein ein Nebengewerbe hat und ab und zu mal irgendwelche Baustellen hat.
Wie man kürzlich herausgefunden hat, ist das aber nie offiziell festgehalten worden und der aktuelle Geschäftsführer weiß „offiziell“ gar nichts davon. Nur vom Hörensagen. Es ist auch kein Geheimnis. Der Kollege holt aber relativ oft auf den Mitarbeiterrabatt Material für die Baustellen und da ist so die Frage, ob das „richtig“ ist. Der aktuelle Geschäftsführer sagt, man kann halt nicht nachvollziehen, ob er sich das für sich selbst oder für sein Gewerbe holt.
Mich würde allerdings mal interessieren, ob man so ein Gewerbe - wenn es denn überhaupt richtig angemeldet ist - in einer Firma angemeldet werden muß.
Ich weiß, dass man als Gewerbetreibender jedes Jahr offenlegen muß, wie viele Stunden man Gewerblich arbeitet und was man da verdient. So hatte ich es zumindest mal vor Jahren in einem anderen Betrieb, als ich noch nebenher einen kleinen Laden hatte.
Vielleicht ist hier ja auch gar kein Gewerbe (mehr) angemeldet und es wird alles so als Nachbarschaftshilfe gemacht.
Aber würde mich mal interessieren, ob es da irgendwelche Richtlinien gibt.
Vielen Dank