Nebengewerbe beim AG Meldepflichtig?

Hallo,

mal angenommen, ein Mitarbeiter ist schon seit einigen Jahren im Betrieb. Bei der Einstellung hat er dem damaligen Geschäftsführer gesagt, dass er noch ein ein Nebengewerbe hat und ab und zu mal irgendwelche Baustellen hat.

Wie man kürzlich herausgefunden hat, ist das aber nie offiziell festgehalten worden und der aktuelle Geschäftsführer weiß „offiziell“ gar nichts davon. Nur vom Hörensagen. Es ist auch kein Geheimnis. Der Kollege holt aber relativ oft auf den Mitarbeiterrabatt Material für die Baustellen und da ist so die Frage, ob das „richtig“ ist. Der aktuelle Geschäftsführer sagt, man kann halt nicht nachvollziehen, ob er sich das für sich selbst oder für sein Gewerbe holt.

Mich würde allerdings mal interessieren, ob man so ein Gewerbe - wenn es denn überhaupt richtig angemeldet ist - in einer Firma angemeldet werden muß.

Ich weiß, dass man als Gewerbetreibender jedes Jahr offenlegen muß, wie viele Stunden man Gewerblich arbeitet und was man da verdient. So hatte ich es zumindest mal vor Jahren in einem anderen Betrieb, als ich noch nebenher einen kleinen Laden hatte.

Vielleicht ist hier ja auch gar kein Gewerbe (mehr) angemeldet und es wird alles so als Nachbarschaftshilfe gemacht.

Aber würde mich mal interessieren, ob es da irgendwelche Richtlinien gibt.

Vielen Dank

Worum geht es dir?
Du scheinst jedenfalls den Begriff der „Anmeldung“ mehrdeutig zu verwenden. Bei einem Nebengewerbe geht es einerseits um den Vorgang, das Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzumelden. Eine ebenfalls erforderliche „Anmeldung“ beim Finanzamt erübrigt sich in aller Regel, weil das sich dann schon von selbst meldet.
Das wäre dann die Frage nach Steuerrecht, wenn du das Ganze in den Bereich „Nachbarschaftshilfe“ erklärst.

Etwas anderes ist, inwieweit man das Gewerbe dem Arbeitgeber meldet. Ob und inwieweit man das tut oder tun muss, ob man das schriftlich oder mündlich tut, geht niemanden - also auch „man“ nicht - etwas an! Das ist eine Sache zwischen dem Geschäftsführer und dem Mitarbeiter. Der Hinweis darauf, dass der Geschäftsführer „offiziell“ (oh, spoooky) angeblich nichts davon weiß, steht im deutlichen Widerspruch dazu, dass der GF sich schon geäußert hat dazu, dass ein Mitarbeiterrabatt gewährt wird, der möglicherweise auch für Material genutzt wird, was ins Gewerbe fließt. Das geht „man“ auch nichts an. Es ist das Vergnügen des GF, einen solchen Mitarbeiterrabatt zu gewähren oder es sein zu lassen.

Insgesamt ist zu empfehlen, dass „man“ vielleicht besser die Nase bei sich behält. So etwas ist geeignet, den Betriebsfrieden zu stören. Blöd wird es dann, wenn ein GF das genauso sieht.

Eine Pflicht, offenzulegen, wie viel man gearbeitet hat und wie noch die Einnahmen waren, gibt es jedenfalls zunächst nur gegenüber dem Finanzamt. Der Rest ist Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Nur Beamte müssen sich das Nebengewerbe vom Arbeitgeber genehmigen lassen.

Hallo,

dafür kommen i.W. zwei Quellen in Betracht: die schriftlich fixierte betriebliche Ordnung (Betriebsordnung, Betriebsvereinbarungen) und der Arbeitsvertrag, in dem bspw. ein Genehmigungsvorbehalt oder eine Anzeigepflicht festgeschrieben sein kann.

Ein generelles, unbegründetes Nebenerwerbsverbot im Arbeitsvertrag ist hingegen unwirksam. Klar ist aber auch, dass der AG im Einzelfall ein berechtigtes Interesse haben kann, einen bestimmten Nebenerwerb zu untersagen - wenn es bspw. Interessenkonflikte gibt (der Mitarbeiter ist nebenerwerblich in der gleichen Branche tätig, wirbt Kunden ab, nutzt Infrastruktur des Arbeitgebers für den Nebenerwerb usw.) oder der Nebenerwerb die Leistungsfähigkeit im Haupterwerb beeinträchtigt (also bspw. permanente Nachtarbeit als Türsteher oder Pförtner).

Gruß
C.

Schon erstaunlich wie viel Zeit und Energie du in die Nichtbeantwortung einer Frage gesteckt hast. Es scheint dich mehr zu stören, dass ich überhaupt gefragt habe.
Das „man“ auch Geschäftsführer sein kann, ist dir bei deinem geistlichen Ausfluss wohl nicht in den Sinn gekommen? :wink:
Es geht auch nicht darum irgendwen in die Pfanne zu hauen, oder sich in Dinge zu mischen, die einem nichts angehen, sondern möglicherweise wichtige Abläufe nicht schleifen zu lassen um am Ende für irgendeine Partei Ärger zu vermeiden, weil irgendwas unterlassen wurde.
Mit deiner „Die Welt ist so wie ich sie mir Vorstelle“ Gedankenphilosophie kannst du dem Beitrag gerne fern bleiben.

Oh. Du bist aber freundlich unterwegs.
Dass „man“ der GF sein könnte, darauf wäre ich tatsächlich nicht gekommen, aufgrund der vorsichtig formuliert unpräzisen Verwendung des Begriffs Anmeldung. Auch verwirrt in dem Zusammenhang die gleichzeitige Verwendung der Zustände Informiertsein und Nichtinformiertsein, was die Nebentätigkeit angeht. Nicht weniger irritierend jene Angaben, die sich auf den Mitarbeiterrabatt beziehen. Es ist ein Leichtes, den auf private Verwendung zu beschränken. Ich bin in dem Zusammenhang auch davon ausgegangen, dass einem GF die ohnehin geltenden strengen Regeln bezüglich Steuern und Sozialabgaben bei Mitarbeiterrabatten bekannt sind….und dann noch der Begriff „Kollege“…

Es ging mir auch nur darum eine Frage zu beantworten. Die Hintergründe und die Lebensverhältnisse der Personen sind dafür nicht relevant und müssen dafür nicht analysiert oder sich selbst zusammengereimt werden.

Aber leider ist es ja sehr häufig so, wenn man fragt, wie man ein Loch in der Socke flickt, darüber diskutiert wird, wieso das Loch überhaupt entstanden ist und ob es heutzutage überhaupt noch Sinnvoll ist Socken zu tragen :smiley:

Also doch nicht der GF. Dafür wirst du aber hübsch ausfällig. Danach, dass jemand lediglich irgendetwas „nicht schleifen lassen“ will, klingen die Fragen auch nicht. Dafür hätte man andere Fragen und anders, manche Frage nicht stellen müssen. Die Heftigkeit deiner Reaktion spricht da schon eher für die getroffenen Hunde.
Du irrst da übrigens schon. Du erwartest hier Hilfe. Die Beantwortenden bekommen da kein Geld für. Nicht von dir, noch von anderen. Es ist dann schon von besonderem Interesse, ob das, wobei man da hilft, einigermaßen sauber ist oder nicht. Kollegen in die Pfanne Hauen und das bei Dingen, die einen nichts angehen, ist nicht sauber. Außerdem gefährdet es den eigenen Arbeitsplatz. Den auch für dich sinnvollen Rat hast du auch bekommen. Umsonst. Im doppelten Sinne.

Ich glaube du verstehst es nicht so richtig. Du fällst schon wieder in deine „Ich denke mir meine Welt zurecht“. Das solltest du dir abgewöhnen. Geh mal raus. Spazieren… In die Sonne… Nicht immer nur am Computer sitzen und sich vorstellen wie etwas sein könnte. Du mußt mal mehr im Realen Leben unterkommen. Ist ja ganz schlimm mit dir :wink:
Das ich dir jetzt für eine Vernünftige Antwort Geld überweisen muß ist ja auch ein ganz schön starkes Stück… Oder meinst du das so, dass wenn du kein Geld bekommst, du einfach sagen kannst, was dir in den Kopf kommt… Freie Meinungsäußerung und so?
Dann gib mir mal deine Kontoverbindung. Ich würde gerne wissen, ob dein Wissen das Geld wert ist :smiley:

So und jetzt Frieden

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