Nebenjob als Praktikum anrechenbar?

Ich möchte ab Oktober studieren und muss bis zum Beginn des 3. Semesters ein 12 - wöchiges Vorpraktikum ableisten. Wenn ich mir nun einen fachspezifischen 400 -Euro-Nebenjob suche für 2 mal in der Woche während Semester 1 und 2, käme ich ja sogar auf mehr als 12 Wochen zusammengerechnet. Wird das als Vorpraktikum angerechnet oder nicht?

Hallo Chrisu,

kurz und schmerzlos…frag bei Deiner Uni nach. Dekanat wäre jetzt mal meine erste Anlaufstelle.

Gruss
Petra

Hallo,

Dekanat wäre
jetzt mal meine erste Anlaufstelle.

Ich hätte Prüfungsamt gesagt…?

gruss Bats

Guten Morgen,

ich schließe mich Wombats an:

Dekanat wäre jetzt mal meine erste Anlaufstelle.

die im Dekanat interessiert das überhaupt nicht.

Entweder Prüfungsamt nachfragen, oder aber es gibt sogar (wie damals bei mir) ein spezielles Praktikumsamt, die überprüfen ob ein Praktikum die Kriterien erfüllt.

Gruß Wawi

Hi,

ein Nebenjob ist kein Praktikum und somit nicht als Praktikum anrechbar.

Du bekommst auch nicht bei Nebenjobs eine Praktikumsbestätigung, zum. habe ich dass noch nie bei einem meiner Freunde gehört.

mfg,

hanzo

Hi auch

ein Nebenjob ist kein Praktikum und somit nicht als Praktikum
anrechbar.

Das kann man so pauschal nicht sagen, da wir nicht wissen
a. was für ein Praktikum
b. welche Anforderungen an das Praktikum gestellt werden

Du bekommst auch nicht bei Nebenjobs eine
Praktikumsbestätigung, zum. habe ich dass noch nie bei einem
meiner Freunde gehört.

Dann hörst du von mir, dass es Fälle gibt, in denen das durchaus geht.
Sogar ehrenamtliche Tätigkeiten können u.U. als Praktikum anerkannt werden.

Ob und welchem Umfang das geht, auch bei einem Nebenjob, kann aber nur das Prüfungs-/Praktikumsamt sagen.

Gruß
Wawi

Hi WaWi,

zumindest in meinem Studium war immer die Rede von Vollzeit-Praktika.
Der U-Poster sagte etwas von 2 Tagen die Woche. Will aber trotzdem nur 12 Wochen machen.
Da stimmt was in der Rechnung nicht so ganz.
Evtl. können so 4 Wochen errechnet werden.

Grüße

Hallo,

ich stimme dir zu. Nur zur Erläuterung wie ich das meinte:

Auch bei mir waren Vollzeit-Praktika gefordert.
Wollte man eine andere Tätigkeit als Praktikum anerkannt bekommen, musste man einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen an das Praktikumsamt stellen, die haben dann auf Grundlage dieser Unterlagen über eine Anerkennung entschieden.
Auf diese Art habe ich damals von 12 Monaten gefordertem Praktikum 10 anerkannt bekommen. Zugegeben, es wurde bei mir auch Ausbildung und Berufstätigkeit mit anerkannt, aber eben auch eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit dem Profil des Praktikums übereinstimte.

Eine Vorabanfrage an die zuständige Stelle kann deshalb nichts schaden.

Ich hoffe es ist nun etwas klarer :smile:

Gruß
Wawi

Hallo,

ich glaube, er meinte das anders:
Er wollte zwei Semester lang je zwei Tage die Woche arbeiten gehen. Wenn wir bei 12 Wochen Praktikum also von 60 Arbeitstagen ausgehen und pro Semester 15 Wochen Vorlesungszeit haben, kommen wir pro Semester auf 30 Arbeitstage, für 2 Semester wären das dann also die geforderten 60 Arbeitstage. Vorlesungsfreie Zeit nicht zu vergessen, da könnte er eventuell auch mehr arbeiten.

Gruß
Yvette