Nebenjob als Tennistrainer versteuern

Mein Mann hat vor 5 Jahren nebenbei als Tennistrainer was dazu verdient, im Zeitraum von 3 Jahren, auf den Monat gerechnet zwischen 150-250 Euro.Das haben wir nie angegeben da wir dachten, das fällt unter einen Minijob und muss nicht versteuert werden.Einen Vertrag gab es nie, mein Mann hat dafür eine Rechnung geschrieben und dann wurde das Geld überwiesen.Nun hakt das Finanzamt nach, muss das jetzt noch versteuert werden und wenn, mit welchem Prozentsatz?

Hallo weisgarnix+,
um sich ein klares Bild weiter zu verschaffen,gibt es da einige Gegenfragen.: War Ihr Mann zu diesem Zeitpunkt selbstständig? Unklar ist auch,woher das Finanzamt von den Nebeneinnahmen weiss,obwohl Sie nichts in der Steuererklärung angegeben haben? (Vermutlich hat er die Rechnungen mit eingereicht,deshalb möchte jetzt das Finanzamt die Herkunft wissen)?

MfG. Bernde…

Hallo weisgarnix+,

Herzlichen Glückwunsch, wer das Finanzamt im Nacken hat braucht nicht mehr lachen.

Also, Fehler Nr.1 Rechnungen ausgestellt, mit oder ohne MwSt.? Wenn ja, dann gibt es richtiig Probleme wegen der fehlenden Umsatzsteuervoranmeldung.

Gewerbe (Selbstständigkeit) auf Nebenerwerb angemeldet?

Normalerweise kann man Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit sei es auch Nebenerwerb ganz einfach bei dem Lohnsteuerjahresausgleich angeben, vorteil, wenn es richtig angemeldet ist, kann man die kosten für die Fahrten, Telefon, Büro, Visitenkarten direkt abziehen, so, dass man als Kleinstunternehmer keine Steuern dafür bezahlen muss, da die Einnahmen undter 17.500.- € liegen.

Da dein Mann diesen Schritt nicht gegangen ist und Rechnungen ausgestellt hat, sollte er dies möglichst schnell nachholen, mit dem Finanzamt reden, dass er dies nicht wußte das angeben zu müssen, da der Verdienst verschwinden gering war, er reiche aber den „korregierten“ Lohnsteuerjahresausgleich nach.

Falls ihr Mann dies nicht macht, kann es zur Schätzung kommen und da ist das Finanzamt gnadenlos und es kann sein, dass er mehr Steuern aufgebrummt bekommt als er überhaupt verdient hat, da er das Gegenteil nicht beweisen kann.

Auf alle Fälle aktiv werden, bevor es das Finanzamt macht.

Gerne helfe ich Ihnen, aber nicht über dieses Portal, bei Interesse bitte Email & Telefon zukommen lassen.

Gruß Frank

Mein Mann arbeitet ganz normal als Angestellter und verdient halt sehr wenig und daher die extra Einnahme.Die Info an das FA ging von der Firma wo er Training gegeben hat. Hätten wir das alles vorher gewusst, wir dachten echt, dass wir so einen geringen Betrag nicht versteuern müssen, aber hinterher ist man immer schlauer.

Da die Firma es dem Finanzamt gemeldet hat,muss es leider versteuert werden! (Ehrlichkeit wird in diesem Staat meistens bestraft)!

Ist nicht mein Gebiet. Aber ich versuche es… Beim Nebenjob mit Vertrag zahlt der Arbeitgeber 30% zzgl Umlage an die Knappschaft. Einkünfte Ihres Mannes bliebe dann unberücksichtigt. Aber es gab keinen Vertrag. In der Einkommensteuererklärungen bleiben die sonstigen Einkünfte nur bis zur Freigrenze 256,00 Euro nicht berücksichtigt. Das wird bei monatlichen Einnahmen 150-250 Euro längst überschritten.
Mein Vorschlag wäre: Einkünfte = Einnahmen abzüglich Ausgaben (Aufwendungen, wie Fahrten und Sportartikel, sportbelkleidung, Sportinventar, Telefonate - falls einigen Massen nachweisbar) genau pro Kalenderjahr zu berechnen und ans Finanzamt zu schicken mit der Bitte die EST Erklärungen für die angesprochene Jahre zu berichtigen. Ich gehe von Zusammenveranlagung aus. Der Steuersatz ergibt sich dann aus zu versteuernden Einkommen für die Familie. Die Nachzahlung wäre pro Jahr nicht zu hoch. Allerdings kommen noch die Zinsen (6% pro Jahr?).

Hallo,

bin grad im Urlaub. Sollten Sie in zwei Wochen keine Antwort von anderen USern erhalten; bitte nochmal melden.

Und wie wird das versteuert? Und was müssen wir da jetzt machen, einfach nur die Rechnungen dem Finanzamt einreichen?

Da die Firma es dem Finanzamt gemeldet hat,muss es leider
versteuert werden! (Ehrlichkeit wird in diesem Staat meistens
bestraft)!

Da Rechnungen geschrieben wurden, handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit.
Das Einkommen daraus ist zusammen mit den anderen Einkünften zu versteuern.

Genau…,bei der nächsten Steuererklärung die Rechnungen mit einreichen.

Diese Einkünfte sind sind bis zu 2100€ steuerfrei, müssen aber erklärt werden da sie den prozentualen Steuersatz auf die restlichen Einkünfte erhöhen.

Der Steuersatz erhöht sich mit den steigenden Einkünften progressiv weiter.