Nebenjob, Arbeitsvertrag nötig?

Guten Abend!

Mal angenommen, die Person E arbeitet bei einem großen Logistikkonzern P.
Seit vielen Jahren. Person E hat früher mal kurz  beim Konzern P als Kraftfahrer gearbeitet, kann das recht gut und kennt sich auch da auch gut aus.
E hat nun eine andere, schönere Arbeit im Konzern P gefunden.

So, nun kommt Firma Z ins Spiel.
Der Konzern P hat seine Transportdienstleistungen teilweise an Sub-Unternehmen „verkauft“, wie man es sagt, andere sagen outgesourct oder so.
Das Sub- Transportunternehmen Z hat aber Probleme, Kraftfahrer zu finden, die erstens gut mit Anhängern rangieren können, und zweitens Sonnabend abend fahren können bzw. wollen.

So bekam die Person E die Anfrage, ob sie doch  bitte Sonnabends, und wenn es mal klemmt, als Kraftfahrer arbeiten würde, in Rahmen einer 450€- Beschäftigung.
Person E ist schon paarmal gefahren, hat damit kein Problem,
und hat den 450€-Arbeitsvertrag schon auf dem Schreibtisch liegen. Stundenlohn passt auch. Fuhrpark ist auch in Ordnung. Alles neue Auto´s.

Person E hat diese Nebentätigkeit bei seinem Hauptarbeitgeber P genehmigen lassen,
und dabei den Eindruck gewonnen, dass man damit überhaupt kein Problem hat, ehr das Gegenteil. Soweit aus persönlichen Gesprächen aufgefasst. Man ist wohl ehr froh, dass da bekannt zuverlässige Fahrer arbeiten, und nicht ständig Chaos ist.

Naja, soweit die Einleitung:
Person E bräuchte bitte mal einige Erklärungen zwecks des Arbeitsvertrages, oder ob überhaupt einer nötig ist. E würde es reichen, wenn er immer sein Geld pünktlich bekommt, und nicht „versklavt“, wenn iht wisst, was ich meine. E braucht das Geld auch nicht unbedingt, das ist mehr Freude am Fahren, und die netten Kollegen, die man im Truck-Stop  trifft. E macht das aber schon Spass, und findet es auch günstig, wenn im Konzern P wieder mal am Personalkarusell gedreht wird,
sich als sofort einsatzbereiter Kraftfahrer anbieten zu können, denn da wird es auch langsam knapp.

Der Arbeitsvertrag liegt E ja vor, mit einigen zwanghaften Klauseln, und vielleicht mehr groben Rechtschreibfehlern, als ich bisher hier hinterlassen habe.
Der Chef der Fa. Z ist ein Jungspund, E auch keinen Respekt vor Ihm, und er scheint ihm auch etwas überfordert mit dem, was er macht.

Naja, schreibt einfach mal, was Ihr davon haltet,
und auch sicher gibt es noch paar Sachen, an die ich noch garnicht gedacht habe.

Viele Grüße,
Edelherb!

hallo.

Person E hat diese Nebentätigkeit bei seinem Hauptarbeitgeber
P genehmigen lassen,
und dabei den Eindruck gewonnen, dass man damit überhaupt kein
Problem hat, ehr das Gegenteil. Soweit aus persönlichen
Gesprächen aufgefasst.

E sollte sich die zustimmung schriftlich geben lassen. nur zur sicherheit.

Man ist wohl ehr froh, dass da bekannt
zuverlässige Fahrer arbeiten, und nicht ständig Chaos ist.

gute verhandlungsbasis für E.

Naja, soweit die Einleitung:
Person E bräuchte bitte mal einige Erklärungen zwecks des
Arbeitsvertrages, oder ob überhaupt einer nötig ist.

du meinst sicher, ob ein schriftlicher arbeitsvertrag nötig ist: nein.
im grunde kommt schon ein arbeitsverhältnis zustande, wenn der arbeitnehmer mit wissen, duldung und bezahlung durch den arbeitgeber zu arbeiten anfängt. dazu müssen die beiden nicht mal ein wort wechseln.
aber das ist eher theoretisch. zumindest eine mündliche vereinbarung unter zeugen (betriebsrat?) sollte man treffen. trotzdem ist es im streitfall schwieriger, sich darauf zu berufen, als wenn ein schriftlicher vertrag vorliegt.

E würde

es reichen, wenn er immer sein Geld pünktlich bekommt, und
nicht „versklavt“, wenn iht wisst, was ich meine.

naja… der arbeitgeber muß jedenfalls den minijob anmelden (sonst wär’s schwarzarbeit), und der arbeitnehmer sollte ihn auch nicht bei seiner steuererklärung vergessen.

Der Arbeitsvertrag liegt E ja vor, mit einigen zwanghaften
Klauseln, und vielleicht mehr groben Rechtschreibfehlern, als
ich bisher hier hinterlassen habe.

wie gesagt: E hat eine bequeme ausgangsposition. wenn ihm klauseln im arbeitsvertrag nicht passen, sollte er deren streichung verlangen - sofern sie nicht ohnehin ungültig sind. worum geht’s denn genau?

gruß

michael

Hallo!
Vielen Dank erstmal für deine Info´s.

Person E hat also bei seinem Hauptarbeitgeber die Nebentätigkeit ordentlich und förmlich angemeldet, und auch mit seinem Abteilungsleiter darüber gesprochen.
Daher dürfte das alles in Ordnung sein. Eine schriftliche Bestätigung der Personalstelle gibt es nicht mehr, das kostet zu viel, und wenn innerhalb 4 Wochen kein Anschreiben kommt, gilt das als genehmigt.

wie gesagt: E hat eine bequeme ausgangsposition. wenn ihm
klauseln im arbeitsvertrag nicht passen, sollte er deren
streichung verlangen - sofern sie nicht ohnehin ungültig sind.
worum geht’s denn genau?

E geht es darum, dass er sich nicht so zwanghaft an die vertraglich gebundenen Arbeitszeiten halten will, also 55 Stunden im Monat.
Also wenn es passt auch mal bisschen mehr, und dann vielleicht auf ein Arbeitszeitkonto,
und wenn es nicht passt auch mal eine Woche garnicht.

E hat mit seinem Abteilungsleiter darüber gesprochen, und ist so verblieben,
dass die Firma P sein Hauptarbeitgeber ist und bleibt, und in Notfällen auch mal einspringt und das absolute Priorität hat.
Was ja auch völlig richtig ist.

Also ,E würde lieber bei der Fa. Z ein etwas ungebundeneres Arbeitsverhältnis haben, so Abrufkraft, Aushilfe oder sowas.

Oder, mal anders, spricht etwas dagegen, wenn E mit dem Chef der Fa. Z. mal Klartext redet, wie er sich das so vorstellt, hat er auch schon gemacht,
und wenn es nicht passt, einfach Schluss macht?
Also mit dem Chef der Fa. Z ist man soweit einig, wie das funktionieren soll,
E hat blos Angst, dass er mit dem Arbeitsvertrag irgendwas unterschreibt,
was dann vielleicht gegen ihn verwendet werden könnte.
Also nicht erbrachte, vertraglich vereinbarte Arbeitsleisung oder sowas.
Gibt es sowas?

Grüße, E !

hallo.

Person E hat also bei seinem Hauptarbeitgeber die
Nebentätigkeit ordentlich und förmlich angemeldet,

dann is ja gut.

E geht es darum, dass er sich nicht so zwanghaft an die
vertraglich gebundenen Arbeitszeiten halten will, also 55
Stunden im Monat.

man kann ja noch „maximal“ davorsetzen. aus stundenlohn und 450-euro-grenze ergibt sich sowieso eine maximale monatliche arbeitszeit.

und wenn es nicht passt auch mal eine Woche garnicht.

was meinst du „wenn es nicht paßt“? natürlich haben die belange von P vorrang vor dem nebenjob.
aber Z geht es darum, einen verlässlichen fahrer zu beschäftigen. „paßt nicht“ im sinne von „ich hab heut keinen bock auf fahren“ wäre ein bißchen problematisch.

Oder, mal anders, spricht etwas dagegen, wenn E mit dem Chef
der Fa. Z. mal Klartext redet, wie er sich das so vorstellt,
hat er auch schon gemacht,
und wenn es nicht passt, einfach Schluss macht?

wie „schluß macht“? wenn ein arbeitsverhältnis besteht, kann E das jederzeit mit der gesetzlichen frist von vier wochen kündigen.

E hat blos Angst, dass er mit dem Arbeitsvertrag irgendwas
unterschreibt,
was dann vielleicht gegen ihn verwendet werden könnte.

Z hat ein interesse daran, einen zuverlässigen aushilfsfahrer zu finden. der vertrag soll ihm die sicherheit geben, daß E auch zur verfügung steht, wenn er gebraucht wird.

vielleicht sollte sich E nicht so viele sorgen machen. wenn beide seiten ein interesse am erfolg haben, werden sie sich ja wohl einigen können.

gruß

michael

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Hallo!

vielleicht sollte sich E nicht so viele sorgen machen. wenn
beide seiten ein interesse am erfolg haben, werden sie sich ja
wohl einigen können.

Ja, das ist wohl der wichtigste Aspekt. So wird es auch werden.
Nun wäre eigentlich alles geklärt.

Ich bedanke mich für die kompetenten Antworten und die Mühe.

Viele Grüße,
der Edelherb!