Guten Tag, ich bin Selbstständig und möchte nebenher Teilzeit arbeiten.Welche Auswirkungen hat das für die Krankenkasse ( gesetzlich ) und steuerlich?
Servus,
der Lohn für die Teilzeitarbeit ist SV-, KV- und lohnsteuerpflichtig.
Schöne Grüße
MM
Hallo und danke für deine Antwort!
Ich Frage mich nämlich, ob die Beiträge die mein Arbeitgeber mir zahlen müsste von meinen bisherigen Beiträgen abgezogen werden.
Beispiel Krankenkasse:
Ich zahle 350€ zurzeit als Selbstständiger.
Wenn ich jetzt eine Teilzeitstelle nebenher annehmen, würde das gegeneinander verrechnet?
Und wenn ja, wonach richtet sich das - nach Arbeitszeit oder Verdienst?
Servus,
die Werte würden sich gegenseitig nur dann beeinflussen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Das ist hier aber wohl noch nicht der Fall - hängt bissle davon ab, was Du selbständig erwirtschaftest.
Wenn die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle spielt, werden die Beiträge auf den Arbeitslohn vom Arbeitgeber abgeführt und die auf den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit von Dir selber. Sie beeinflussen sich gegenseitig nicht.
Und wenn ja, wonach richtet sich das - nach Arbeitszeit oder Verdienst?
Nach Arbeitslohn (nichtselbständige Arbeit) und Gewinn (selbständige Tätigkeit),
Schöne Grüße
MM