Nebenjob Steuerliche Abgaben

Guten Tag zusammen,
meine Frau Thailänderin wohnhaft in Thailand möchte auch nicht mehr nach Deutschland, hat ein Jobangebot bekommen-online zu arbeiten. Meine Frage, muss meine Frau ihren 450 Euro Job beim Finanzamt in der BRD versteuern oder wird das in Thailand gemacht ?
oder entstehen bei einem 450 Euro Job Steuern. Sowas wie eine Steuernummer hat meine Frau in Thailand nicht.
Für eine dezidierte Antwort wäre ich dankbar. Bitte nur Antworten wenn sich jemand in der Materie auskennt. Danke vorab

Servus,

das ist egal, vollkommen gleichgültig.

Für die persönliche = unbeschränkte Steuerpflicht ist entscheidend, in welchem Land sie ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat. Das ist Thailand.

Es ist möglich, dass hier sachlich auf die Einkünfte bezogene beschränkte Steuerpflicht eintritt. Zu diesem Zweck ist festzustellen, bei welchem der beteiligten Staaten das Besteuerungsrecht liegt. Um zu vermeiden, dass es bei beiden Staaten gleichzeitig liegt, hat das Königreich Thailand mit der Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Um aus diesem eine brauchbare Antwort zu destillieren, ist es notwendig, zu wissen, ob es sich um Einkünfte aus selbständiger oder aus nichtselbständiger Arbeit handelt. Das ist ein Thema, das ich schon ziemlich oft zu verschiedensten Rechtsständen in der Hand hatte - wenn Du beschreibst, was diese Tätigkeit genau ist, wie sie organisiert ist und nach welchem Maßstab sie bezahlt wird, kann ich Dir sagen, wo das Besteuerungsrecht liegt.

Schöne Grüße

MM

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Man hat ihr einen seriösen 450 Euro Job als Moderatorin Online angeboten auf Freiberuflicher Basis, kenne diese Firma absolut Seriös. Frage wegen der Steuerlichkeit nur, wir haben 20 Jahre in Deutschland gelebt und jetzt unseren festen Wohnsitz seit 8 Monaten in Thailand.So ist der Sachstand.

LG Bushido

Entweder - oder!

Entweder, es geht tatsächlich um einen „450-Euro-Job“, dann ist es nichtselbständige Arbeit. Oder es geht um eine selbständige Tätigkeit, dann geht es um Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (dann, wenn die Tätigkeit der eines Journalisten oder Bildberichterstatters ähnelt) oder aus Gewerbebetrieb (wenn „Moderatorin“ irgendwas anderes bedeutet).

Scheinselbständigkeit ist übrigens auch in seriösen Unternehmen sehr weit verbreitet.

Schöne Grüße

MM

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