Das wurde lange Zeit und an vielen Finanzämtern geduldet, aber die beschriebene neue Gestaltung der Anlage V spricht dafür, dass das nicht mehr auf ewige Zeiten so sein wird.
Und falsch war das schon immer, siehe §§ 8 und 9 iVm § 11 EStG.
Unabhängig davon, dass es der eine oder andere so macht, sollte das keinesfalls hier empfohlen werden: Ich kenne meine Finanzämter und weiß, was ich einem Steuerpflichtigen empfehle, der in Mainz veranlagt wird und was ich einem empfehle, der in Ludwigshafen / Rh veranlagt wird (das ist ungefähr das Gegenteil). Aber so allgemein gehalten ist das weder richtig noch empfehlenswert.
Schöne Grüße
MM