Wir sind Mieter in einem Haus mit 60 Single Wohnungen. Alle sind empört über Geldforderungen der Hausverwaltung zum Regenwasser, genaue Bezeichnung : Niederschlagswasser, welches unsere Grünanlagen rings ums Haus dringend benötigen. Andernfalls, wenn die Natur nicht für Regen sorgt, müssten wir es künstlich bewässern. Rasen und Grünpflanzen benötigen auch Sauerstoff. Müssen wir den demnächst auch noch bezahlen ?? Wie werden diese Kosten denn überhaupt ermittelt und errechnet ?? Die Verwaltung gibt darüber keine Auskunft. Kann jemand das erklären. Ich verstehe das auch nicht
Was ich als Eigentümer überhaupt nicht verstehe: einen 60cm breiten gepflasterteten Weg auf einer Wiese wird auch berechnet - obwohl das Wasser nur jeweils rechst oder links versickern kann. Also reine Abschöpfung der Bürger (nach meiner Meinung)
Kann man so pauschal nicht sagen, das ist Sache der jeweiligen Gemeinde, wie die Berechnung erfolgt.
In Berlin gibt es z.B. Ermäßigungen für Rasengittersteine und begrünte Dachflächen.
wo beide male nichst in die Kanalisation gelangt (außer bei Jahrhundertregen vielleicht)
Hallo,
Niederschlagswasser kann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden:
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Abwasserentsorgung/Betriebskostenabrechnung-Niederschlagswasser-Versickerungsgebuehr-E3037.htm
Gruß
Wenn wirklich aller Niederschlag auf dem Grundstück verbleibt, dann nimmt man Kontakt mit den Entwässerungsbetrieben auf, schildert den Sachverhalt und wird von diesen Gebühren befreit oder sie werden zumindest reduziert.
Was steht im Mietvertrag ? Wenn die Regenwasserabgabe neu ist und nicht drin steht dann müsstest ihr die auch nicht zahlen.
Außer im Vertrag ist ein hinweis auf alle möglichen umlegbaren Kosten aufgeführt unabhängig davon ob zur Zeit auch alle anfallen. Dann könnte auch ein neuer Posten hinzukommen.
Berechnet wird sie nach der befestigten Grundstücksfläche, also befestigte Wege und Plätze, Terrassen und vor allem das Dach. Dieses Wasser wird üblich in Leitungen abgeführt. Dieses Regenwasser belastet doch die Abflussleitungen und verursacht Kosten (Wie beim Schmutzwasser auch, aber da berechnet man nach dem Frischwasserverbrauch).
Eigennutzung von Regenwasser ist sogar erwünscht, also Speicherung für Gartenzwecke oder Versickerung auf Eigenland, dafür zahlt man dann keine Gebühren.
Die Verwaltung muss doch alle Kosten belegen, die Berechnungsgrundlage der Stadt oder Gemeinde kann man doch einsehen im Büro dort. Da steht sicher wie berechnet wird. Die Verwaltung musste dazu sicher Angaben machen, also Dachgröße usw.
MfG
duck313
oooh, vielen Dank, der Link ist ja Gold wert.
Gruß
ja, jetzt verstehe ich das alles. Ein umfangreiches Thema. Ihr Beitrag hat mir sehr geholfen. Den anderen kann ich das auch berichten. Wir werden uns dann damit auseinandersetzten. Vielen vielen Dank !!!
In meiner Gemeinde gibt es zwei Kanalsysteme: Mischsystem und Getrenntsystem. Wo Mischsysteme installiert sind, läuft das nicht versickernde Regenwasser also da wo der Boden versiegelt ist, in den Abwasserkanal. Dieses Wasser, wenn es von Privatgrundstücken kommt, muss teilweise als Abwasser mit den Kanalgebüren bezahlt werden. Das war früher nicht so. Aber durch ein Grundsatzurteil wurden die Gemeinden zu so einer Umlage gezwungen. Geklagt hatten Personen wegen Ungleichbehandlung, weil die Dimensionierung/Kapazität der Kläranlagen wegen der (kostenlosen) Einleitung von Oberflächenwasser höher sein muss als bei den Getrenntsystemen.
Die Gemeinden haben dann ein Katasterregister der versiegelten Flächen angelegt und den Grundstücksbesitzern neue Abwassergebühren aufgebrummt.
Ich vermute dass Lacrimosa sich auf so einen Vorgang bezieht. Also kein Grund darüber Tränen zu vergießen.
Udo Becker
NICHT hier…
Gut, könnte Klage einreichen - letztendlich wegen 9,66€ / Jahr … nun
Vielen Dank, genau so ist es. Teilweise ganz schön kompliziert das Wasser Abrechnungssystem. Aber wie sind ja nicht nur da, um den Geldbeutel aufzumachen, ohne genaue Infos. Mit netten Grüßen