Nebenkosten bei nur einem Mieter?

Hallo

Mal angenommen es gibt ein Haus das Verkauft werden soll, dieses war mit
drei Mietparteien vermietet. Zwei der Mietparteien sind verstorben und so
wird das Haus nur noch von einem Mieter bewohnt.

Da die zwei Wohnungen vom Vermieter nicht wieder vermietet werden ( wegen Hausverkauf ) Wie sähe es denn dann mit den Nebenkosten aus ? Kann der Vermieter dann die ganzen Nebenkosten auf den einzelnen Mieter umlegen ?
Oder doch nur ein Drittel ?

Und könnte der Vermieter darauf bestehen das der einzelne Mieter alle Pflichten, wie z.B. Schneeräumen, Strasse fegen, Rasen mähen und anderes, allein leisten muß ?

Grüße

Hallo,

nein, das ist sein Risiko, wenn er keine Mieter findet (oder wie in dem Fall keine finden will).

Ja.

Nein, s. o. Der Mieter kann doch nichts dafür, dass zwei Wohnungen nicht (mehr) vermietet sind.

Hier kannst du einiges nachlesen: https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/betriebskosten-bei-leerstand-bgh0632.htm

Oder auch hier: https://www.mineko.de/leerstand-der-nebenkostenabrechnung/

Gruß
Christa

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Danke für deine Antwort :slight_smile:

Aber wie könnte es aussehen mit dem im Mietvertrag festgelegten
Arbeiten ? Kann ja schlecht nur ein Drittel des Rasen`s mähen, oder
von allen Arbeiten nur ein Drittel erbringen

Liebe Grüße Loo

Naja wie wäre es bei 3 Mietern? Da würden auch nicht alle drei zeitgleich jeder ein drittel des Rasens mähen, sondern einmal Mieter A, das nächste mal Mieter B und so weiter. Und immer wenn Mieter A an der Reihe ist macht er das, und dann wenn Mieter B oder C an der Reihe wäre, muss eben der Vermieter kommen. Beim Schneeräumen genauso.

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Hi
Das ist eine gute Idee :slight_smile: dann bin ich immer dran wenn es NICHT schneit ! ! !

Liebe Grüße Loo

Hi,

so natürlich nicht, der Plan muss VORHER gemacht werden. Und ja, wenn es in der Woche, in der man dran ist, nicht schneit, hat man Glück gehabt. Wir hatten in unserer Wohnung leider nur Pech, immer hatte es nur in unserer Woche geschneit. :roll_eyes:

Was steht denn dazu genau im Vertrag? Bei uns stand so etwas wie „Näheres regelt die Hausordnung“ oder so etwas, und der Vermieter hing einen Plan aus, wer wann z. B. Kehrwoche hat (im Winter galt das halt auch für den Schneedienst). In diesem Fall müsste sich halt der Vermieter um die anderen beiden Wochen kümmern oder ggf. jemanden beauftragen.

Gruß
Christa

Nein.
Die Nebenkosten muessen auf alle drei Wohnungen berechnet werden.
Manche beziehen sich auf das Haus, wie Dachwasser, Versicherung.
Manche beziehen sich auf die wohnflaechen.
Manche auf den Verbrauch oder die Mieterzahl.
Beim groessten Posten der Heizung muss ein Teil auf die Wohnflaeche gerechnet werden, mindestens 50 Prozent auf den Verbrauch. Da kann die leerstehende Wohnung auf Frostschutz einen gemessenen Verbrauch haben, oder auch viel mehr, plus einem Anteil Flaeche.
Zwei dieser Wohnungen zahlt der Vermieter bei Leerstand, also fuer den Zeitraum.
Gruss Helmut