Ab wann muß ein ständiger Besuch sich eigentlich an den Nebenkosten beteiligen? Der Besuch ist zwar nicht durchgehend da, kommt aber in den Ferien zwischen 2-3 Wochen durchgehend, fast jedes Wochenende und auch in der Woche pauschal noch 2-3 Tage. Er schläft demnach in der Wohnung, duscht natürlich auch und wäscht dort.
Gibt es da ein Urteil oder ein ist da ein Grundsatz anwendbar?
Fände es nur komisch wenn er nichts zahlen müßte, denn schließlich zählt ein Säugling ja auch schon als volle Person. (Es wird ein Prokopf-Anteil berechnet).
Danke für Eure Antworten und Mitwissen.