Nebenkosten für Besucher ?

Ab wann muß ein ständiger Besuch sich eigentlich an den Nebenkosten beteiligen? Der Besuch ist zwar nicht durchgehend da, kommt aber in den Ferien zwischen 2-3 Wochen durchgehend, fast jedes Wochenende und auch in der Woche pauschal noch 2-3 Tage. Er schläft demnach in der Wohnung, duscht natürlich auch und wäscht dort.

Gibt es da ein Urteil oder ein ist da ein Grundsatz anwendbar?
Fände es nur komisch wenn er nichts zahlen müßte, denn schließlich zählt ein Säugling ja auch schon als volle Person. (Es wird ein Prokopf-Anteil berechnet).

Danke für Eure Antworten und Mitwissen.

Ebenfalls ohne Hallo,

Ab wann muß ein ständiger Besuch sich eigentlich an den
Nebenkosten beteiligen?

Nach 6 Wochen.

Der Besuch ist zwar nicht durchgehend
da, kommt aber in den Ferien zwischen 2-3 Wochen durchgehend,
fast jedes Wochenende und auch in der Woche pauschal noch 2-3
Tage. Er schläft demnach in der Wohnung, duscht natürlich auch
und wäscht dort.

Gibt es da ein Urteil oder ein ist da ein Grundsatz anwendbar?
Fände es nur komisch wenn er nichts zahlen müßte, denn
schließlich zählt ein Säugling ja auch schon als volle Person.
(Es wird ein Prokopf-Anteil berechnet).

Das ist es, es ist theoretisch möglich 5 Wochen als Besuch zu bleiben, 14 Tage wegbleiben und dann wieder von vorne Anfangen.

Danke für Eure Antworten und Mitwissen.

Grüße

Trotzdem Hallo

schlafen kostet nix, duschen = Wasserverbrauch und wenn der nicht über eine Uhr abgerechnet wird, sondern nach Personenzahl sollte man darüber nachdenken. Und das ist für mich auch der einzige Verbrauch, der personenabhängig ist.

Gruß

Rückfrage
Hallo,

Ab wann muß ein ständiger Besuch sich eigentlich an den
Nebenkosten beteiligen?

Nach 6 Wochen.

Wo hast Du denn die Zahl her ??

Man kann als Mieter sooft und in beliebiger Anzahl Besuch empfangen, soweit damit keine Störung des Hausfriedens oder die vertragswidrige Benutzung der Wohnung (z.B. Prostitution in der Wohnung) verbunden ist.

Ab wann aus einem Besuch eine Gebrauchsüberlassung wird, ist anhand der konkreten der Einzelfallumstände zu beantworten (vgl. dazu AG Frankfurt/Main, Urteil v. 12.1.1995, WuM 1995, 396, wonach jedenfalls ein Zeitraum von 3 Monaten die normale Besuchsdauer überschreitet; s. auch unter „Kündigungsschutz“, Abschnitt 2.1).

Christian

Hallo,

Hallo,

Ab wann muß ein ständiger Besuch sich eigentlich an den
Nebenkosten beteiligen?

Nach 6 Wochen.

Wo hast Du denn die Zahl her ??

Das ist die Frist, die die heutige Rechsrpechung als Grenze anzieht.
Ich habe es bei google eingegeben und diesen Link als ersten bekommen: http://www.studenten-wg.de/mietrecht.html?frage=9

Man kann als Mieter sooft und in beliebiger Anzahl Besuch
empfangen, soweit damit keine Störung des Hausfriedens oder
die vertragswidrige Benutzung der Wohnung (z.B. Prostitution
in der Wohnung) verbunden ist.

Bei der Frage gind es um die selbe Person die ständig zu Besuch ist.
Frage war wo die Grenze zwischen Besuch ist und ab wann die NK mitbezahlt werden müssen.

Ab wann aus einem Besuch eine Gebrauchsüberlassung wird, ist
anhand der konkreten der Einzelfallumstände zu beantworten
(vgl. dazu AG Frankfurt/Main, Urteil v. 12.1.1995, WuM 1995,
396, wonach jedenfalls ein Zeitraum von 3 Monaten die normale
Besuchsdauer überschreitet; s. auch unter „Kündigungsschutz“,
Abschnitt 2.1).

Christian

Grüße

Hi,

schlafen kostet nix, duschen = Wasserverbrauch und wenn der
nicht über eine Uhr abgerechnet wird, sondern nach
Personenzahl sollte man darüber nachdenken. Und das ist für
mich auch der einzige Verbrauch, der personenabhängig ist.

Wass wäre mit Müll, Abwasser, Hauswart? Könnte alles per Vertrag per Personenmonate etc. vereinbart werden.

vlg MC

auch kein Hi,

Fände es nur komisch wenn er nichts zahlen müßte, denn
schließlich zählt ein Säugling ja auch schon als volle Person.

Ein Kleinkind „verbraucht“ idR locker mehr Wasser als ein Erwachsener.

(Es wird ein Prokopf-Anteil berechnet).

Ist ja auch so gerechter als per Quadratmeterregelung. Am besten wäre eine Verbraucherfassung.

Danke für Eure Antworten und Mitwissen.

vlg MC

Hallo

http://www.mieterbund.de/mietertipp_0406.html?&no_ca…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…

Gruß
Maja

Danke für die bisherigen Rückmeldungen / Beteiligungen.
Freue mich über jede weitere Meldung.
Das mit den Kosten bzgl. des Säuglings war nur ein Beispiel. Klar, dass dieser als volle Person zählt.

Es ärgert halt nur wenn man selbst voll zahlen muß und ein ständiger Besuch nichts zahlen muß und dann noch meint fast jede Woche sein Auto zu waschen und insgesamt dafür nichts zahlen muß. Bei einer kleinen Hausgemeinschaft fällt das nämlich ganz schön ins Gewicht.