Hallo!
Also was einige hier so schreiben, ist echt gruselig. mit der anlage v hat das garnichts zu tun!ich arbeite im steuerbüro und kann dir deshalb folgende antwort geben:
du kannst in deiner einkommensteuererklärung folgende punkte als haushaltsnahe dienstleistungen geltend machen:
Gartenpflege, Hauswart, Ungezieferbekämpfung, Dachrinnenreinigung. Straßenreinigung und Müllbeseitigung ist so eine sache.manchmal wird es anerkannt und manchmal nicht. ich würde es an deiner stelle mit rein nehmen. mehr als rausschmeißen kann es das finanzamt nicht.
Dein anteil für die haftpflichtversicherung für das gebäude kannst du in der anlage vorsorgeaufwand bzw. sonstige vorsorgeaufwendungen (bei haftpflichtvers. usw.) eintragen.aber bei den meisten leuten hat das eh keine auswirkung mehr, weil die höchstbeträge ausgeschöpft sind. kommt halt drauf an, was du verdienst und dadurch für beiträge zu den gesetztlichen vers. hast (außer rente, das steht an einer anderen stelle). eintragen kannst du es ja deswegen trotzdem. aber das nur mal so am rande.