Nebenkosten in Einkommensteuer

Hallo, als Mieter möchte ich Teile der Nebenkostenabrechnung in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Welche der folgenden Punkte kann ich aufnehmen?

Oberflächenentwässerung
Grundsteuer
Straßenreinigung
Müllbeseitigung
Gartenpflege
Hauswart
Ungezieferbekämpfung
Versicherungen
Kabelfernsehen
Allgemein-Beleuchtung
Dachrinnenreinigung

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

HALLO,
WENN ICH ES RICHTIG VERSTANDEN HABE; SO BIST DU EIN MIETER, DER EINE MIETWOHNUNG BEWOHNT: ALSO EINE SITUATIION DIE DIE MEISTEN BÜRGER IN DEUTSCHLAND VORLIEGEN HABEN.

DAS ALLES SIND PERSÖNLICHE LEB ENSHALTUNGSKOSTEN; DIE
LEIDER NICHTS MIT DEINER EST ZU TUN HABEN.

SOLCHE KOSTEN SPIELEN GGF: BEIM VERMIETER IN SEINER
EST-ERKLÄRUNG IN DER ANLAGE „VERMIETUNG UND VERPACHTUNG“ EIN ROLLE. ABER LEIDER NICHT FÜR DEN MIETER:

FÜR WEITEE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERFÜGUNG:

gruSS HELMUT

Hallo,

als Mieter kann man alle handwerklichen Leistungen absetzten. Speziell auf Ihre Abrechnung:

Gartenpflege, Hauswart, Ungezieferbekämpfung, allerdings nur die Arbeitsleistung nicht das Bekämpfungsmittel; Würde trotzdem die ganze Summe versuchen) und die Dachrinnenreinigung.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Aussage geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß
Catrain

Hall herrlarsen,

für solche Fragen bin ich nicht der Richtige. Das ist eine reine Steuerfrage.
Ich weiß, daß im Rahmen der „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ Lohnkosten steuermindernd geltend gemacht werden können. Dazu gehören nur die Lohnanteile für z. B. Dachrinnenreinigung, Heizungswartung etc.
Sie benötigen für die Steuer also Rechnungen mit ausgewiesenen Lohnanteilen. Lesen Sie bitte in den Steuererklärungsunterlagen oder im Internet unter dem oben genannten Stichwort nach. Weiter kann ich Ihnen leider nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Als Mieter geht gar nichts. Diese Lebenshaltungskosten sind nicht absetzbar. Falls eine teilweise Nutzung als Arbeitszimmer vorliegt, sind einige Positionen sicher relevant.

Als Mieter?

Evtl. als Arbeitszimmer, wenn dies der eigenliche Arbeitsplatz ist.

Lohnkosten von Müllbeseitigung, Gartenpflege, Hauswart, Unterzieferbekämpfung und Dachrinnenreinigung.

Gruß

Hallo HerrLarsen,

Generell kannst Du alle haushaltsnahen Tätigkeiten, Handwerkerleistungen, die du unbar (also Überweisung) bezahlt worden sind im Rahmen des § 35a EStG geltend machen. Also bleibt Gartenpflege, Hauswart und ggf. Ungezieferbekämfung, Dachrinnenreinigung.

Evelyn

Folgende Punkte kann berücksichtigt werden:

Ungezieferbekämpfung (ausergewöhnliche Belastung)
Haftpflichtversicherungen (Vorsorgeaufwand)

MfG

Tut mir leid, ist nicht meine Baustelle.

Gruß hendrik

hallo,
ich kann fachgerecht dies nicht ueberpruefen.
…Steuerberater!
Pascal

Meine Mieter bekommen von mir Ihren Anteil der handwerklichen Tätigkeiten ermittelt (steht ja sowieso in der Abrechung, nur getrennt nach Arbeit und Material und bekommen eine Kopie der Handwerksrechung bzw. Quittung (die ich unbar überwiesen habe, also keine Barzahlung). Die Antwort von Evelyn Marcks-Huber ist richtig. )
Sie haben Anrecht auf die Rechungskopie (ich nehme 20 cent je Seite Kopie, wenn ein Mieter diese haben möchte!! Steht dann auch in der Abrechung)
Aber die Anrechung der haushaltsnahen Dienstleitung für Mieter will die Regierung jetzt ändern (streichen natürlich), aber solange das Gesetz gilt, immer angeben!!

Merida Zelda

Bin kein Steuerfachmann. Meines Erachtens kann die Gartenpflege, die Reinigung von Privatgrundstücken und die Dachrinnenreinigung abgesetzt werden. Bei der Ungezieferbekämpfung bin ich mir nicht sicher. Schornsetinfeger gehört auf jeden Fall dazu. Siehe Mal auf www.steuerfuchs.de - da gibt es immer gute Tipps.

Diese Punkte kommen in die Anlage V. Auf die erste Seite kommen die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und auf die Rueckseite die „Werbungskosten“, die du aufgezaehlt hast.

Ein Mieter muss die Nebenkosten seiner Wohnung zwar bezahlen, aber von der Steuer absetzen ist mir neu. Ich hab das mal als „Arbeitszimmer“ versucht. Oder Zweitwohnsitz oder Doppelte Haushaltsfuehrung.

Hallo!

Also was einige hier so schreiben, ist echt gruselig. mit der anlage v hat das garnichts zu tun!ich arbeite im steuerbüro und kann dir deshalb folgende antwort geben:

du kannst in deiner einkommensteuererklärung folgende punkte als haushaltsnahe dienstleistungen geltend machen:

Gartenpflege, Hauswart, Ungezieferbekämpfung, Dachrinnenreinigung. Straßenreinigung und Müllbeseitigung ist so eine sache.manchmal wird es anerkannt und manchmal nicht. ich würde es an deiner stelle mit rein nehmen. mehr als rausschmeißen kann es das finanzamt nicht.

Dein anteil für die haftpflichtversicherung für das gebäude kannst du in der anlage vorsorgeaufwand bzw. sonstige vorsorgeaufwendungen (bei haftpflichtvers. usw.) eintragen.aber bei den meisten leuten hat das eh keine auswirkung mehr, weil die höchstbeträge ausgeschöpft sind. kommt halt drauf an, was du verdienst und dadurch für beiträge zu den gesetztlichen vers. hast (außer rente, das steht an einer anderen stelle). eintragen kannst du es ja deswegen trotzdem. aber das nur mal so am rande.