Hallo,
angenommen man unterschreibt wegen mangelnder Erfahrung mit Mietverträgen im Mai 2016 einen Mietvertrag, im welchem eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart ist. Die Pauschale enthält Kalt-/Warmwasser, Heizung, Müll).
Da man versäumt hat, sich in dem Jahr umzumelden, wurde dem Vermieter vom Kreis keine Müllgebühr berechnet; erst ab Januar 2017 mit erfolgter Ummeldung. Zudem ist die Pauschale gegenüber dem tatsächlichen Verbrauch viel zu hoch abgesetzt.
Angenommen man fragt einen Anwalt, ob man eine NK-Abrechnung und somit eine Erstattung bekommen muss und dieser sagt, dass mit der Pauschale alles abgegolten sei und man da nichts machen könne. Jetzt googelt man etwas im Internet und findet den Hinweis, dass, sobald edie Verbrauchsmenge von etwas fstgestellt werden kann, keine Pauschale zulässig ist. Jetzt frage ich mich, was ist denn jetzt richtig? Hat man Pech gehabt oder gilt eine Pauschale doch nur eingeschränkt?
Schon mal besten Dank!
Feivel