Nebenkosten pauschal aber viel zu hoch

Hallo,

angenommen man unterschreibt wegen mangelnder Erfahrung mit Mietverträgen im Mai 2016 einen Mietvertrag, im welchem eine Pauschale für die Nebenkosten vereinbart ist. Die Pauschale enthält Kalt-/Warmwasser, Heizung, Müll).

Da man versäumt hat, sich in dem Jahr umzumelden, wurde dem Vermieter vom Kreis keine Müllgebühr berechnet; erst ab Januar 2017 mit erfolgter Ummeldung. Zudem ist die Pauschale gegenüber dem tatsächlichen Verbrauch viel zu hoch abgesetzt.

Angenommen man fragt einen Anwalt, ob man eine NK-Abrechnung und somit eine Erstattung bekommen muss und dieser sagt, dass mit der Pauschale alles abgegolten sei und man da nichts machen könne. Jetzt googelt man etwas im Internet und findet den Hinweis, dass, sobald edie Verbrauchsmenge von etwas fstgestellt werden kann, keine Pauschale zulässig ist. Jetzt frage ich mich, was ist denn jetzt richtig? Hat man Pech gehabt oder gilt eine Pauschale doch nur eingeschränkt?

Schon mal besten Dank!
Feivel

Hallo,
vermutlich enthaelt die Pauschale diese Nebenkosten, das kann schon so sein, und vermutlich weitere anfallenden Nebenkosten, die noch nicht bedacht wurden.

hi,

zuerst würde man sich das nochmal genau ansehen. Viel zu hoch kann nicht am Müll liegen, der macht nicht den Großteil der Kosten aus.

Also fragt man sich, wie der Mieter, der angeblich nicht viel Erfahrung hat, plötzlich den Verbrauch der Heizung genau genug schätzen kann, um von viel zu hohen Kosten zu reden. Mit anderen Wohnungen ist das nur sehr schlecht vergleichbar. Ein ‚Mein Kumpel zahlt aber viel weniger‘ ist kein Anhaltspunkt.
Der Verbrauch der Heizung kann Problemlos das 5-fache betragen, wenn das Gebäude älter ist und schlecht gedämmt - im vergleich zu neuen Häusern.

Bei einer Pauschale gibt es keine Nachzahlung. Diesen Umstand - das muss dir klar sein - gibt es auch nicht kostenfrei.
Der Vermieter wird die Pauschale nicht so ansetzen, als wenn der größte Spaarfuchs die Wohnung bewohnt.

Zuletzt: es ist selten geworden, dass der Müll pauschal berechnet wird. Üblich ist mindestens eine gemischte Abrechnung über das Gewicht oder die Leerungen.

Das ist zu pauschal gejammert. Hast du denn Zahlen die ein ‚viel zu hoch‘ belegen würden? Ohne dass die Pauschale so übertrieben hoch ist damit man von Wucher sprechen kann, muss man nicht weiter überlegen.

grüße
lipi

Belegen kann man das schon. Wenn im Mietvertrag steht, dass Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. nicht berechnet werden und die Pauschale für Müll, Wasser, Heizung gilt und nach dem Ablesen bzw. laut allen Bescheiden insgesamt 340 zuviel gezahlt wurden, ist das schon viel.

damit ist gemeint ,wenn es vorhandene Messgeräte gibt ( Einzel-Wasseruhr, Wärmemengenzähler, Stromzähler, Heizkostenverteiler) dann muss man die auch nutzen.

Es bedeutet aber nicht, wenn man „irgendwie“ den Verbrauch nachträglich berechnen kann, wäre eine Pauschale unzulässig oder es müsste über die Gültigkeit der Pauschale irgendwie Nachweis erbracht werden.

Sie dürfte nicht „grob unbillig“ sein, damit ist in etwa das gemeint was man auch unter „Wucher“ umfasst. Eine Übervorteilung des Mieters unter Ausnutzung der Wohnungsnot etwa.

Man darf immer davon ausgehen, ein Vermieter hat sich bei Pauschalen Gedanken oder meist wohl eher Berechnungen aus seinen zu zahlenden KNK aus der Vergangenheit gemacht und daraus den Durchschnitt = die Pauschale gebildet.
Schließlich hat er ja seine Rechnungen über Müll, Wasser und Heizkosten und kann die einfach addieren und teilen.
Er will ja 2 Dinge erreichen, eine einfache Abrechnung und „nicht draufzahlen“.

MfG
duck313

hi,

warum erfasst man den Verbrauch, liest ihn ab und schlüsselt ihn Wohnungsweise auf wenn Pauschal abgerechnet wird? Gerade dieser Aufwand ist es doch, den man damit unter anderem umgehen möchte.

Schon seltsam. Auf die Abrechnungen (gerade die Verteilung der Heizkosten) hat der Mieter üblicherweise keinen Zugriff. Wasser wäre noch vergleichsweise einfach.

grüße
lipi

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wie und wo konnte man denn ablesen, wenn es keine Messgeräte gibt ?
Und welche Bescheide ? Wie konnte man die einsehen wenn es gar keine NK-Abrechnung gibt ?

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Vorhandene Messuhren sind installiert und funktionieren einwandfrei. Bedeutet dies, dass die Pauschalklausel im Vertrag unwirksam ist und genau abgerechnet werden muss?

Auf Nachfrage wurden von der Tochter des Vermieters die Bescheide mal zusammengestellt, allerdings bin ich wie man hört, der einzige, der sich jährlich die Messgerätewerte auch notiert hat und somit genau sagen kann, wer welchen Anteil zu tragen hat (zur Info: Vermieter wohnt im Zweiparteienhaus mit dabei).

Zwei-Parteienhaus = 2 Wohnungen, 1 Mieter + 1 Vermieter

Das ist ein Sonderfall. Hier darf abweichend von den allgemeinen Regeln vorgegangen werden. Es muss z.B. nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Auch beim Kündigungsrecht gibt es Ausnahmen.

Es ist zwar ausgesprochen unüblich, wenn es Messgeräte gibt ( wirklich ?, vielleicht sind sie ungeeicht oder veraltet) und man dann nicht nach ihnen abrechnet.
Aber rechtlich möglich schon. Also Pauschale wäre OK.

Nur wenn sie grob unbillig wäre könnte man wohl etwas machen.

Warum fragst Du das nicht den Anwalt und schilderst ihm alle Details.
Denn dass Messgeräte vorhanden sind, wusste der doch gar nicht als er sagte, Pauschalen sind rechtlich in Ordnung.

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, ein Vermieter hat mal Messgeräte zur Einzelabrechnung der wichtigsten Verbrauchsarten (Kaltwasser, Warmwasser und Heizung einbauen lassen und nutzt die dann gar nicht.
Es könnte sein, sie sind abgelaufen (Eichfrist) oder defekt. Man hat sie aus Kostengründen nicht erneuert und dringelassen. Wer weiß ?

Auch könnte man den Vermieter ja mal fragen, was Sache ist. Warum die Geräte nicht genutzt werden.

Du musst aber bedenken, wenn man Messgeräte nutzt, dann fallen laufende Kosten an (Gerätetauch und Ablesung/Abrechnung), die auch vom Mieter getragen werden müssten.

Wir hier im Forum werden das aber nicht klären können !

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Zweifel, aus den Messgeraeten an der Heizung nur einer Wohnung kann man die Heizkosten nicht ermitteln. 30Striche an einer Heizung sind nicht 300 Euro, sondern 30 anteile an einer unbekannten Summe von Strichen.

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hi,

das ist nur möglich, wenn du alle Messgeräte abgelesen hättest oder eine eigene Heizung hast.
Selbst wenn es ein Wärmemengenzähler wäre, würde es letztlich Verluste geben, die man aufteilen muss.

Das Problem ist rein praktischer Natur, es ist extrem unwahrscheinlich, dass du den Verbrauch korrekt ermitteln kannst. Nicht weil du nicht rechnen könntest, sondern weil es zu viele Unbekannte gibt, an die du nicht rankommst.
Auch ein Betrag von 340€ sagt nichts aus, das könnten 50% oder auch nur 10% zuviel sein.

grüße
lipi

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