Nebenkosten richtig berechnen

Hallo,
Wir möchten unsere Einliegerwohnung vermieten (bis jetzt selbst genutzt, aber ab nächsten Monat steht sie leer).
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus, andas wir vor 12 Jahren eine Einliegerwohnung angebaut haben.
Es handelt sich um eine abgeschlossene Wohnung mit eigenem Eingang.
2 Zimmer, Küche, Bad, Flur, Abstellraum und Dachterasse.
Wohnfläche 74qm.
Es gibt für die Wohnung keine seperaten Abrechnungszähler.
Jetzt meine Frage: was gehört alles zu den Nebenkosten und wie berechnet man dann die einzelnen Nebenkosten?

Hallo!

Das ist schlecht !
Warum (um Himmelswillen) hat man beim Anbau/Umbau auf Einliegerwohnung nicht alles strikt getrennt und so die Möglichkeit geschaffen eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu ermöglichen ?

Selbst wenn es im vom Vermieter selbst bewohnten Haus mit nur 1 Mieter Erleichterungen und Ausnahmen von der Pflicht gibt, verbrauchsabhängig abzurechnen.

Was man alles auf Mieter umlegen darf steht fest, es gibt eine offizielle Liste der umlegbaren Posten (Betriebskostenverordnung)
Was nicht genannt wird, kann man auch nicht umlegen.

Info dazu : http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/betriebskostenverordnung.htm

Standardabrechnungsmaßstab ist laut Verordnung die Wohnfläche. Man teilt also die Gesamtkosten Haus durch die Gesamt-WF (Haus + Einlieger) und teilt die Kosten dann nach den Einzel-WF Haus und WF-Einlieger auf.

MfG
duck313

Mal so formuliert,
was genannt wird, kann man auch nicht umlegen, ausser es wird im Mietvertrag ebenfalls genannt.

Die Betriebskostenverordnung ist Euer Ausgangspunkt Daraus gilt mittlerweile für die Heizkosten jedoch die Heizkostenverordnung. Für das vom Vermieter selbstbewohnte Zweifamilienhaus gelten einige Vereinfachungsregelungen, z. B. keine Verpflichtung zum Einbau von Wärmemesszählern.

Einige Betriebskostenarten können wahlweise nach Personenzahl oder z. B. nach Wohnfläche verteilt werden. Bei verbrauchsabhängigen Kosten (z. B. Wasser, Abwasser und Müll) bietet sich die personenabhängige Abrechnung an, sofern nicht z. B. der Frischwasserverbrauch durch eigene Zähler erfasst wird. Wohnflächenabhängig würde ich abrechen: Grundsteuer, Gebäudeversicherungen, Oberflächenentwässerung, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Winterdienst.

Die sog. Sonstigen Betriebskosten müssen im Mietvertrag ausdrücklich genannt werden, z. B. Dachrinnenreinigung, Rauchmelderwartung. Die Sonstigen Betriebskosten kann der Vermieter nicht im Nachhinein nach Gutdünken definieren, sondern müsste sie mit dem Mieter nachträglich vereinbaren.

Die Heizkosten werden in diesem Fall (wegen der Dachterrasse) einfach nach beheizter Wohnfläche verteilt. Zu den Heizkosten gehören die Kosten für Primärenergie (z. B. Öl, Gas), Schornsteinfeger, Heizungs-/Tankwartung, Heizungsstrom und Heizraumreinigung.

@Mila63: Selbst wenn mein Beitrag etwas spät kommt, interessiert mich, wie Du damals Deine Problemstellung gelöst hast.