Nebenkosten: Schornsteinfeger

In einer Nebenkostenabrechnung taucht der Posten „Schornsteinfeger“ auf.
Muss dieser nun bezahlt werden, auch wenn man gar keinen Schornstein benutzt und auch keine Emissionen verursacht, da man sowohl mit Strom heizt (Nachtspeicherheizung) als auch sein Wasser mit Strom (Curchlauferhitzer) erwärmt?

ja

Muss dieser nun bezahlt werden, auch wenn man gar keinen
Schornstein benutzt und auch keine Emissionen verursacht, da
man sowohl mit Strom heizt (Nachtspeicherheizung) als auch
sein Wasser mit Strom (Curchlauferhitzer) erwärmt?

Hallo,

die Umlage des Kaminkehres ist nur dann zulässig, wenn die Anlagen ( Kamin und/oder Heizung benutzt werden. Da bei einer elektrischen Heizung keinerlei Emmission anfällt, sind diese Kosten nur auf die Mieter/Vermieter umlagefähig die durch entsprechende Heizung/Warmwasseraufbereitung den Kamin nutzen.

Im übrigen müssen die Kosten des Kaminfegers ( wenn der Kamin genutzt werden muss ) ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Eine Umlage ohne Vereinbarung ist auch über die Heizkosten nicht zulässig.

Für E-Heizungen ist ohnehin kein Kaminfeger zu bezahlen.

Gruss Günter

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