Hallo!
Anbei einige HYPOTETISCHE Rechtsfragen
1)Ich habe gelesen, dass die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende der Berechnungsperiode beim Mieter eintreffen müssen. Wie sieht die Rechtslage bei folgendem erfundenen Beispiel aus?
Der Vermieter verschickt die Abrechnung für das Jahr 2003 am 29.Dezember 2004. Der Mieter bemerkt den einfach versendeten Umschlag am 04.01.05 im Briefkasten. Er hat keine Ahnung, wann der Brief von der Post gebracht wurde. Ist er nun fristgerecht informiert worden oder nicht?
2)Nehmen wir an, dass der Mieter im obigen Beispiel den Brief mit der Abrechnung noch Ende 2004 aus dem Briefkasten holt und dennoch nicht bezahlt. Wann ist die Rechnung verjährt?
(Ich habe gelesen, es würde folgender Grundsatz gelten: „Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“ Es gilt also (wahrscheinlich) der 3-Jahres-Verjährungsfrist. Aber mit welchem Tag beginnend?
- Was würde passieren, wenn ein Mieter die Nebenkosten nicht begleicht, sondern den Vermieter um weitere Klärung (z.B. Vertragsüberprüfung, Rechnungskopie zu einer Nebenkostenposition) bitten würde? Gilt trotzdem die gleiche Verjährung wie bei 2, oder würde der Zugang der 2.Klärung einen neuen Fristbeginn erzwingen?
Danke für Eure Meinungen!