Hallo,
kann mir irgendwär in einer Nebenkostenabrechnungsfrage helfen.
Mein Vermieter hat die Öltank Haftpflicht , auf meiner Nebenkostenabrechnung mit angegeben .
Ist dies rechtens,oder muss ich diese nicht bezahlen.
Hallo Machatsch,
die Öltank-Versicherung wird oft unter der Rubrik Gewässerschadenversicherung aufgelistet und ist auf die Mieter umlegbar. Allerdings muss diese Position im Mietvertrag oder einem zusätzlichen Dokument festgeschrieben sein, denn nur dann müssen Sie dafür Ihren Anteil zahlen.
Sie tritt in Kraft, wenn z.B.die Öltanks durch Hochwasser beschädigt und eventuell unbrauchbar werden.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Hallo, eine Öltank Haftpflicht ist in jedem Fall umlagefähig. Die Kostenposition gehört zur Heizkostenabrechnung. Man kann maximal prüfen, ob die Kosten im wirtschaftlichen Rahmen liegt. Der Vermieter sollte mindestens zwei Kostenangebote einholen.
Info-Nebenkosten-team
Hallo Machatsch,
die Kosten der Sach- und Haftpfichtversicherungskosten
sind wie folgt umlagefähig. Es ist aber Voraussetzung, dass diese Versicherungen wie auch alle anderen Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden.
Nun zu den Sach- und Haftpflichtversicherungen: hierzu gehören ausschließlich Gebäuderversicherungen gegen Feuer, Sturm. Wasserschäden, Glasversicherung und Haftpflichtversicherung bezüglich Gebäude, Aufzug und Öltank.
Unzulässig ist dagegen die Umlage von Kosten für Rechtsschutzversicherung des Vermieters und eine Mietausfall- oder Reparaturkostenversicherung!
Beste Grüße
Kocki
Hallo Machatscxh,
die Öltankhaftpflicht gehört zu den Versicherungen, die auf die Mieter umgelegt werden können.
Gruß
Mary