Nebenkostenabrechnung am 31.12. per email ?

Hallo zusammen,

die Nebenkostenabrechnung kam am 31.12. gegen 18:35 per EMAIL. Ich hab sie erst im neuen Jahr gelesen.
Da die Frist ja am 31.12. für die Nebenkosten abläuft will ich die NKR nicht zahlen, weil ich sie ja erst im neuen Jahr gelesen habe.

Frage:
Gilt die Zustellung der NKR an meine email am 31.12. als zugestellt?
Ist es zumutbar am Silvester Abends noch email lesen zu müssen?

Vielleicht kann mir jemand helfen, wenn möglich auch mit Gerichtsurteilen oder ähnliches.
Danke

Gruß
Hrodnand

Hallo Hrodnand,
tut mir leid für Dich, aber in der heutigen technisch hoch versierten Zeit ist es leider so, dass eine Email als zugestellt gilt, sobald der Absender sie abgeschickt hat und von seinem System eine Info bekommt, das sie bei Dir eingegangen ist!
Da ist es egal ob Du sie erst 2 Wochen oder Monate später liest, weil sie vielleicht im Spam Order ist oder Dein PC kaputt ist.
Das Datum und die Uhrzeit, wann das bei Dir eingegangen ist, sind dabei nur ausschlaggebend.
Da musst Du leider zahlen.
Wäre sie am 1.1. um 0.01 Uhr eingegangen wäre die Zeit abgelaufen gewesen, so leider nicht!!
Alles Gute, Hase1

Hallo Hrodnand,

wenn der Vermieter Ihnen die Nebenkostenabrechnung am 13.12. vor 00 Uhr per E-Mail zugestellt hat, wurde die Frist eingehalten.
Dabei ist es unwichtig wann Sie diese Abrechnung gelesen haben.
Allerdings hat der Vermieter die Beweispflicht, dass diese E-Mail auch fristgemäß bei Ihnen eingegangen ist, indem er von Ihnen diese Eingangs-oder Lesebestätigung erhalten hat, auf der die Eingangszeit ausgewiesen ist.
Außerdem muss diese E-Mail die Merkmale eines Schriftstückes belegbar aufweisen und nicht nur die einzelnen Zahlenwertaufstellungen beinhalten.

Überprüfen Sie diese E-Mail oder lassen Sie diese von einem Fachmann überprüfen, bevor Sie eine Zahlung leisten oder diese verweigern.
Nach meiner Erfahrung ist zu vermuten, dass eine solche Abrechnung im allerletzten Moment geschrieben, durchaus Mängel aufweisen kann.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Ja, die Abrechnung gilt als zugestellt. Der Briefträger kommt ja auch noch am 31.12. vormittags. Wann man seine Post liest, ist jedem selbst überlassen.
Sorry, aber hier werden Sie zahlen müssen.

Gruß

Hallo grundsätzlich hat der Vermieter die Abrechnung pünktlich zu gestellt. Wann Sie die Abrechnung dann lesen ist dabei egal.
Info-nebenkosten.de

Hallo Hrodnand,
ja es ist erlaubt per E-Mail eine Nebenkostenabrechnung zuzustellen, siehe auch im Internet unter http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkostenabrechnun… .
Jedoch müße in einem Rechtsstreit aber der Vermieter beweisen, dass Ihnen die Abrechnung fristgerecht, d.h. bis Ende des vergangenen Jahres zugegangen ist.
Aber Sie haben ja selbst mitgeteilt, dass die Zustellung der E-Mail noch im alten Jahr erfolgt ist, d.h. also fristgerecht! Wann sie die Mail dann selbst lesen ist schlicht weg egal. Z.B. öffnen sie auch nicht jeden Tag ihren Briefkasten, trotzdem gilt die Zustellung der Briefe als erfolgt.
Beste Grüße
Kocki

Hallo Hrondnand,

musst mich erst selbst schlau machen und habe das gefunden:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkostenabrechnun…

Gruß

Mary