Hallo zusammen,
die Nebenkostenabrechnung kam am 31.12. gegen 18:35 per EMAIL. Ich hab sie erst im neuen Jahr gelesen.
Da die Frist ja am 31.12. für die Nebenkosten abläuft will ich die NKR nicht zahlen, weil ich sie ja erst im neuen Jahr gelesen habe.
Frage:
Gilt die Zustellung der NKR an meine email am 31.12. als zugestellt?
Ist es zumutbar am Silvester Abends noch email lesen zu müssen?
Vielleicht kann mir jemand helfen, wenn möglich auch mit Gerichtsurteilen oder ähnliches.
Danke
Gruß
Hrodnand