Nebenkostenabrechnung bei Bauarbeiten auf dem Grundstück

Hallo liebe Community,

ich habe mir Gedanken über folgendes gemacht.

Nehmen wir an, es gibt ein Mehrfamilienhaus mit einem Hinterhof. Auf
einem Teil dieses Hinterhofes würde nun ein weiteres Mehrfamilienhaus
gebaut. Die komplette Hoffläche stünde während der Bauarbeiten aus
Sicherheitsgründen nicht zur Verfügung und wäre abgesperrt. Dies würde das ganze Abrechnungsjahr so sein.

Wie sähe es hier mit den beiden Punkten Grundsteuer und Abwasser für Fläche aus?

Müssten diese beiden Punkten nicht um die Hoffläche gemindert werden?

Vielen Dank für eure Ideen
Sebbi

Ja, irgendwann einmal, wenn der Neubau bezogen ist und es dort Mieter gibt, die dann anteilig die Kosten mittragen müssen.

Aktuell ändert sich doch nichts, Grundsteuer ist gleich hoch wie bisher.
Und das Regenwasser was nach der befestigten Hoffläche berechnet wird doch auch.

Wenn eine Wohnung im Haus leer steht, dann muss der Vermieter die auf diese Wohnung anfallenden Nebenkosten selbst tragen, er darf sie nicht auf die restlichen Bewohner aufteilen.
Aber wenn dort ein Neubau entsteht, ist das doch m.E. etwas anders. An den bisherigen Nebenkosten ändert sich nichts.

Natürlich darf man nicht Strom und Wasser der Baustelle auf die Hauskosten und damit auf die Mieter umlegen.

MfG
duck313

Hallo,

danke für die Antwort.

Die Frage wäre halt, warum sollte der Mieter für etwas bezahlen, was er nicht nutzen könnte?
Diese Absperrung wäre ja nicht durch einen Unfall oder sonstiges zu Stande gekommen, sondern weil der Vermieter es so gewollt hätte.

Stell dir vor, dort wäre Rasen und „Betreten verboten“ mit Zaun drumrum oder mit Gebüsch zugewachsen.
Das sähe zwar etwas hübscher aus, wäre aber nutzungstechnisch dasselbe und du zahlt anteilg die Kosten für die Fläche mit.

Eine Anspruch auf „durch den Mieter nutzbare Hoffläche“ gibt es nicht, solange dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

Doch. Der Hof ist nicht mehr nutzbar. Und das kann zu einer Mietminderung führen. Sagt:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/garten-nicht-oder-von-einer-partei-nutzbar/
Gruß
anf

Grundsteuer wird auf bebaute Flächen erhoben.
Ein Hof ist keine bebaute Fläche.

Wie hoch ist die jährliche Niederschlagsgebühr pro qm in Deiner Gemeinde? (In meiner Stadt sind es 40 ct. pro qm.)
Wie hoch ist die versiegelte Fläche des gesamten Grundstücks (Dachfläche + Hoffläche) bisher? Siehe Deine letzte Abrechnung.
Wie groß ist die Hoffläche in qm?
Was zahlst Du bisher jährlich an Niederschlagsgebühr für Deine Wohnung?
Wegen diesem Peanuts-Betrag willst Du es Dir mit Deinem Vermieter verderben? Dann mach!

Mit Abschluß des Neubaus werden sich dann natürlich die qm der versiegelten Fläche ändern müssen.
Die Grundsteuer wird sich ebenfalls ändern. Ob sie anteilig für Deine Wohnung gleichbleibt, günstiger oder teurer wird, ist davon abhängig, wieviel qm neue Wohnfläche entsteht,

Gruß
.

Mit dem kleinen Unterschied, daß Rasen und Gebüsch keine versiegelten Flächen sind und somit keine Niederschlagsgebühren verursachen.
.

Grundsteuer wird auf alle Grundstücke erhoben. Lediglich die Höhe richtet nach Art bzw. Nutzung des Grundstückes. Nachzulesen in §2 GrStG i.V.m mit (u.a.) §§ 68, 70 BewG.

Gruß
C.

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Du hast ja recht.
Meine Aussage war zu kurz, ich wollte es aber dem UP „verständlich“ erklären.

Gruß
.

Hallo,

danke für eure zahlreichen Antworten.

Der Vergleich mit der Fläche die voll mit Sträuchern ist, klingt logisch. Müsste der Mieter ja auch bezahlen und könnte Sie nicht nutzen. Eine nicht mehr mögliche Nutzung, könnte man dann anhand einer Mietminderung regeln, wie hier auch schon angesprochen wurde.

Trotzdem hätte ich noch eine Frage. Was wäre denn, wenn plötzlich aus der Hoffläche, Parkplätze würden.
Bei diesen müssten ja auch die kalten Nebenkosten heraus gerechnet werden. Was meint ihr, warum man es da heraus rechnen müsste und bei einer Baustelle nicht? (Nutzung wäre ja in beiden Fällen nicht mehr möglich.

Was soll dann anders sein, bzw. was wäre vorher anders, wenn es schon immer Stellplätze gewesen wären ?
Du hättest womöglich das Recht gehabt einen Stellplatz zu nutzen, incl. mit der Miete abgegolten.
Womöglich auch nicht , man muss bei Bedarf extra zahlen wenn man einen haben will.

Aber was ändert sich an den Nebenkosten ? Ich meine nichts.