Nebenkostenabrechnung nach Verkauf Eigentumswohnung

Tach zusammen,

Familie verkauft ihre Eigentumswohnung zu 01.09.2014

Die Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung im April
2015 und übergibt diese den Eigentümern bei der Versammlung.
Familie wendet sich an die Hausverwaltung betr. der Nachzahlungen/Gutschriften.

Diese teilt der Familie mit, dass die Abrechnung mit dem Käufer abzuwickeln ist. Ist dies richtig?
Käufer ignoriert nun seit 3 Monaten jede Anfrage.

Der Familie ist durch ehemalige Nachbarn bekannt, dass es diesmal eine Gutschrift gab.
Welche Stelle/Instanz kann oder könnte die Familie in Anspruch nehmen, um an das Geld – soweit Gutschrift kommt?

Danke und Gruß
Anguille

Die Hausverwaltung muss die für das Jahr 2014 zwei Nebenkostenabrechnungen für diese Wohnung erstellen und zwar

  1. für Januar bis einschließlich August 2014
  2. für September bis einschließlich Dezember 2014

Gruß Apolon

Hallo,

Keine Ahnung, was richtig ist.
Was ist denn im Kaufvertrg dazu festgelegt worden? Möglicherweise an Stellen, wo es (erstmal) nicht vermutet wird.
Und was könnte sich aus „Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft“ ergeben? Hier wäre die Teilungserklärung ein erster Ansatzpunkt.

Wurde die vermutete Gutschrift ausgezahlt? Wenn ja, an wen? Wenn nein, warum nicht?

Die eigene Rechtschutzversicherung?
Im Zivilrecht gibt es keinen „großen Bruder“, der helfen könnte.

Gruß
Jörg Zabel

Interessant. Die Hausverwaltung wiederspricht dem, Verkäufer meinte das aber auch! Gibt es ein Urteil darüber?
Gruß
Anguille

@Anguille,

es ist doch die Aufgabe der Hausverwaltung, die Nebenkostenabrechnung den Wohnungseigentümern jährlich zur Verfügung zu stellen. Dafür wird sie doch auch bezahlt.

Nehmen wir mal an die Übertragung findet Mitte des Jahres statt.
Wie soll denn der neue Eigentümer wissen, welche Kosten in der 1. Jahreshälfte angefallen sind ?

Man muss ja nicht nur bei den Nebenkosten, bzw. Hausgeld differenzieren, sondern z.B. auch bei den Kosten bezüglich Renovierungen, Umbaumaßnahmen (Sonderzahlungen) usw.
Auch hier muss die Hausverwaltung entsprechende Belege zur Verfügung stellen.

Gegebenenfalls kann hier auch der Notar weiterhelfen.

Gruß Apolon

PS: dieses Spielchen habe ich hinter mir, habe auch im 2. Quartal 2015 eine Eigentumswohnung gekauft.